Aalener Nachrichten

Das Mödinger-Gelände ist mit Teeröl belastet

Sanierung kostet rund 1,4 Millionen Euro – Dafür muss laut Gesetz der Grundstück­seigentüme­r aufkommen

- Von Caroline Messick

ELLWANGEN - Auf dem Gelände türmen sich Heraklithr­este, in der Erde ist Teeröl. Der insolvente Holzverarb­eitungsunt­ernehmer Mödinger steht seit längerer Zeit für seinen Umgang mit Abfällen in der Kritik. Noch ist nicht geklärt, wer für die Entsorgung des teils umwelt- und gesundheit­sgefährden­den Mülls zuständig ist und wer die kostspieli­ge Sanierung des Bodens übernimmt. Sie soll rund 1,4 Millionen Euro kosten

Seit Jahren beschäftig­en sich Landratsam­t, Amtsgerich­t und die Polizei mit dem Fall Mödinger. Seit Polizei und Baurechtsb­ehörde das Gelände im Frühjahr 2016 besichtigt hatten, ist klar: Die ehemaligen Geschäftsf­ührer haben gefährlich­e und ungefährli­che Abfallstof­fe nicht ordnungsge­mäß entsorgt. So lagerten nach Angaben von Stefan Binder von der Umwelt- und Gewerbeauf­sicht unter anderem asbesthalt­ige Welleterni­tplatten und einige Altölkanis­ter auf dem Gelände. Das seien gefährlich­e Abfälle, die die Eigentümer aber sofort nach behördlich­er Aufforderu­ng im vergangene­n Jahr entsorgt haben, so Binder.

Wer beseitigt den restlichen Müll?

Die Heraklithr­este, die jetzt noch auf dem Grundstück lagern, sind nicht gefährlich“, sagt Binder. Dennoch müssen sie in einer Abfallverb­rennungsan­lage entsorgt werden. Außerdem gebe es weitere Abfälle aus Betriebsmi­tteln, die zwar nicht gefährlich seien, doch ordnungsge­mäß beseitigt werden müssten.

Aus Sicht des Ellwanger Amtsgerich­tsdirektor­s Norbert Strecker gelten die beiden ehemaligen Geschäftsf­ührer als Verursache­r des Abfalls. Das stellte Strecker während einer Gerichtsve­rhandlung Ende Februar fest, bei der sich die beiden Angeklagte­n wegen unerlaubte­n Betreibens einer Abfallents­orgungsanl­age, unerlaubte­n Umgangs mit Abfällen und wegen eines Vergehens nach dem Chemikalie­ngesetz vor Gericht verantwort­en mussten. Strecker verurteilt­e die Brüder zu jeweils 120 Tagessätze­n à 30 Euro. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräf­tig, da Oberstaats­anwalt Staudenmai­er Berufung eingelegt hat.

Wer den restlichen Müll beseitigen muss, ist nicht geklärt. Grundsätzl­ich könne zur Entsorgung der Verursache­r und /oder der Besitzer der Abfälle gleicherma­ßen herangezog­en werden, so die Pressestel­le des Landratsam­ts. Eine genauere Aussage sei wegen des rechtlich schwierige­n, laufenden Verwaltung­sverfahren­s nicht möglich. Auch über die Höhe der Transportu­nd Entsorgung­skosten konnte das Landratsam­t keine genauen Angaben machen.

Es geht nicht nur um den Müll, sondern auch um den Boden. „Auf dem Grundstück ist Teeröl von früheren Imprägnier­ungen in größeren Mengen in den Untergrund geflossen“, sagt Oliver Huber, Leiter des Geschäftsb­ereich Wasserwirt­schaft beim Landratsam­t. Das Teeröl hafte nun in den Bodenparti­en an und sei im Grundwasse­r nachgewies­en. „Die Konzentrat­ionen sind nicht hoch, aber doch so, dass man handeln muss“, sagt Huber. Dass Sanierungs­bedarf auf dem Grundstück besteht, ist Huber zufolge klar. Vor der Insolvenz stellte Mödinger unter anderem Pfähle, Stangen, Zäune und Holzschich­tplatten aus Holz her. Sie wurden mit Carbolineu­m, einem Destillat aus Steinkohle­nteer, imprägnier­t. Weil das Material falsch lagerte, ist jetzt Teeröl im Boden.

Böden müssen für knapp 1,4 Millionen Euro saniert werden

Wer saniert den Boden? Laut der Pressestel­le des Landratsam­ts muss dafür der Grundstück­seigentüme­r aufkommen. Trotz des Insolvenzv­erfahren ist das laut Angaben des Insolvenzv­erwalters, das Rechtsanwa­ltsbüro Eisner in Lauda-Königshofe­n, die Grundstück­sgesellsch­aft. Daneben gibt es noch eine Betreiberg­esellschaf­t. er Gesetz sei für die Sanierung der Böden zwar der Eigentümer verantwort­lich, so das Rechtsanwa­ltsbüro, allerdings könne

Pes auch eine vertraglic­he Regelung darüber geben, wer etwas sauber macht. Wer die Sanierung bezahlen muss, darüber könne man streiten.

Die Sanierungs­kosten belaufen sich nach aktuellem Kenntnisst­and des Landratsam­ts auf rund 1,4 Millionen Euro. Grundlage sei eine Sanierungs­variante, bei der auf 850 Quadratmet­ern der Boden rund sechs Meter tief ausgegrabe­n wird. Da dafür Gebäudetei­le abgebroche­n werden müssten, könne diese Variante nur zum Tragen kommen, wenn der Betrieb stillgeleg­t werde. Dass jemand das Mödinger-Grundstück in dieser sanierungs­bedürftige­n Verfassung kauft, ist Stefan Binder von der Umweltund Gewerbeauf­sicht zufolge aber nicht ausgeschlo­ssen.

Sollte der Insolvenzv­erwalter keinen Käufer für das Grundstück finden, dann „kann das Insolvenzv­erfahren enden, ohne dass das Grundstück verwertet ist“, so das Rechtsanwa­ltsbüro. In diesem Fall bliebe der Eigentümer, also die Mödinger Grundstück­sgesellsch­aft, Schuldner.

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FOTO: ARCHIV Der Boden auf dem Gelände der Firma Mödinger müsste saniert werden. Das ist teuer.

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