Das Mödinger-Gelände ist mit Teeröl belastet
Sanierung kostet rund 1,4 Millionen Euro – Dafür muss laut Gesetz der Grundstückseigentümer aufkommen
ELLWANGEN - Auf dem Gelände türmen sich Heraklithreste, in der Erde ist Teeröl. Der insolvente Holzverarbeitungsunternehmer Mödinger steht seit längerer Zeit für seinen Umgang mit Abfällen in der Kritik. Noch ist nicht geklärt, wer für die Entsorgung des teils umwelt- und gesundheitsgefährdenden Mülls zuständig ist und wer die kostspielige Sanierung des Bodens übernimmt. Sie soll rund 1,4 Millionen Euro kosten
Seit Jahren beschäftigen sich Landratsamt, Amtsgericht und die Polizei mit dem Fall Mödinger. Seit Polizei und Baurechtsbehörde das Gelände im Frühjahr 2016 besichtigt hatten, ist klar: Die ehemaligen Geschäftsführer haben gefährliche und ungefährliche Abfallstoffe nicht ordnungsgemäß entsorgt. So lagerten nach Angaben von Stefan Binder von der Umwelt- und Gewerbeaufsicht unter anderem asbesthaltige Welleternitplatten und einige Altölkanister auf dem Gelände. Das seien gefährliche Abfälle, die die Eigentümer aber sofort nach behördlicher Aufforderung im vergangenen Jahr entsorgt haben, so Binder.
Wer beseitigt den restlichen Müll?
Die Heraklithreste, die jetzt noch auf dem Grundstück lagern, sind nicht gefährlich“, sagt Binder. Dennoch müssen sie in einer Abfallverbrennungsanlage entsorgt werden. Außerdem gebe es weitere Abfälle aus Betriebsmitteln, die zwar nicht gefährlich seien, doch ordnungsgemäß beseitigt werden müssten.
Aus Sicht des Ellwanger Amtsgerichtsdirektors Norbert Strecker gelten die beiden ehemaligen Geschäftsführer als Verursacher des Abfalls. Das stellte Strecker während einer Gerichtsverhandlung Ende Februar fest, bei der sich die beiden Angeklagten wegen unerlaubten Betreibens einer Abfallentsorgungsanlage, unerlaubten Umgangs mit Abfällen und wegen eines Vergehens nach dem Chemikaliengesetz vor Gericht verantworten mussten. Strecker verurteilte die Brüder zu jeweils 120 Tagessätzen à 30 Euro. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da Oberstaatsanwalt Staudenmaier Berufung eingelegt hat.
Wer den restlichen Müll beseitigen muss, ist nicht geklärt. Grundsätzlich könne zur Entsorgung der Verursacher und /oder der Besitzer der Abfälle gleichermaßen herangezogen werden, so die Pressestelle des Landratsamts. Eine genauere Aussage sei wegen des rechtlich schwierigen, laufenden Verwaltungsverfahrens nicht möglich. Auch über die Höhe der Transportund Entsorgungskosten konnte das Landratsamt keine genauen Angaben machen.
Es geht nicht nur um den Müll, sondern auch um den Boden. „Auf dem Grundstück ist Teeröl von früheren Imprägnierungen in größeren Mengen in den Untergrund geflossen“, sagt Oliver Huber, Leiter des Geschäftsbereich Wasserwirtschaft beim Landratsamt. Das Teeröl hafte nun in den Bodenpartien an und sei im Grundwasser nachgewiesen. „Die Konzentrationen sind nicht hoch, aber doch so, dass man handeln muss“, sagt Huber. Dass Sanierungsbedarf auf dem Grundstück besteht, ist Huber zufolge klar. Vor der Insolvenz stellte Mödinger unter anderem Pfähle, Stangen, Zäune und Holzschichtplatten aus Holz her. Sie wurden mit Carbolineum, einem Destillat aus Steinkohlenteer, imprägniert. Weil das Material falsch lagerte, ist jetzt Teeröl im Boden.
Böden müssen für knapp 1,4 Millionen Euro saniert werden
Wer saniert den Boden? Laut der Pressestelle des Landratsamts muss dafür der Grundstückseigentümer aufkommen. Trotz des Insolvenzverfahren ist das laut Angaben des Insolvenzverwalters, das Rechtsanwaltsbüro Eisner in Lauda-Königshofen, die Grundstücksgesellschaft. Daneben gibt es noch eine Betreibergesellschaft. er Gesetz sei für die Sanierung der Böden zwar der Eigentümer verantwortlich, so das Rechtsanwaltsbüro, allerdings könne
Pes auch eine vertragliche Regelung darüber geben, wer etwas sauber macht. Wer die Sanierung bezahlen muss, darüber könne man streiten.
Die Sanierungskosten belaufen sich nach aktuellem Kenntnisstand des Landratsamts auf rund 1,4 Millionen Euro. Grundlage sei eine Sanierungsvariante, bei der auf 850 Quadratmetern der Boden rund sechs Meter tief ausgegraben wird. Da dafür Gebäudeteile abgebrochen werden müssten, könne diese Variante nur zum Tragen kommen, wenn der Betrieb stillgelegt werde. Dass jemand das Mödinger-Grundstück in dieser sanierungsbedürftigen Verfassung kauft, ist Stefan Binder von der Umweltund Gewerbeaufsicht zufolge aber nicht ausgeschlossen.
Sollte der Insolvenzverwalter keinen Käufer für das Grundstück finden, dann „kann das Insolvenzverfahren enden, ohne dass das Grundstück verwertet ist“, so das Rechtsanwaltsbüro. In diesem Fall bliebe der Eigentümer, also die Mödinger Grundstücksgesellschaft, Schuldner.