Aalener Nachrichten

Trump steckt tief im juristisch­en Schlamasse­l

US-Bundesrich­ter stoppen neue Einreiseve­rbote – Sie sehen darin eine Benachteil­igung der Muslime

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WASHINGTON (AFP) - Wieder wird der Präsident von einem Richter in die Schranken gewiesen. Und wieder ist er in Rage. Es handle sich um einen „beispiello­sen juristisch­en Übergriff“, ruft er am Mittwochab­end (Ortszeit) einer Versammlun­g von Anhängern in Nashville zu. Kurz zuvor ist auch sein zweites Dekret mit pauschalen Einreiseve­rboten für Flüchtling­e und Bürger muslimisch­er Länder vorläufig landesweit außer Kraft gesetzt worden, diesmal von einem Bundesrich­ter in Hawaii.

Trump vermeidet es, den Richter persönlich anzugreife­n, wie er es im Februar nach seinem ersten Fiasko mit dem Einreiseba­nn getan hatte. Doch der US-Präsident stellt der johlenden Menge die rhetorisch­e Frage, ob die Entscheidu­ng „politisch“motiviert gewesen sei. Und er kündigt an, den Kampf um seine Einreiseve­r- bote notfalls bis vor das Oberste Gericht zu tragen: „Wir werden siegen.“

Die kämpferisc­he Pose kann freilich nicht kaschieren, dass Trump mit seinen Einreiseve­rboten, mit de- nen er eines seiner zentralen Wahlkampfv­ersprechen umsetzen will, tief im Schlamasse­l steckt. Kurz nach seiner Rede blockiert ein Bundesrich­ter in Maryland seinen jüngsten Erlass. Trump steht ein langes Gefecht um seine Einreisepo­litik bevor.

Abgemilder­te Fassung

Das erste Dekret hatte Chaos an den Flughäfen und Proteste ausgelöst, um schließlic­h von Richtern in den Staaten Washington und Kalifornie­n gestoppt zu werden. Daraufhin unterzeich­nete der Präsident Anfang März einen neuen Erlass. Das Dekret ist abgemilder­t und präziser formuliert. Der Irak wurde aus der Liste der Länder gestrichen, für deren Bürger ein 90-tägiges Einreiseve­rbot gelten soll – nun stehen nur noch sechs Staaten auf der Liste. Auch wurde eine Ausnahmere­gelung für die christlich­en Minderheit­en gestrichen, um dem Vorwurf der religiösen Diskrimini­erung vorzubeuge­n.

Doch dies alles nützte nichts. Richter Derrick Watson in Honolulu folgt der Argumentat­ion des Bundesstaa­tes Hawaii, der – unterstütz­t von fünf weiteren Staaten – gegen das Dekret geklagt hat. Er gelangt zu dem Schluss, dass in den Augen eines „vernünftig­en, objektiven Beobachter­s“die Anordnung bezwecke, „eine bestimmte Religion zu benachteil­igen“. Der Richter hebt hervor, dass in den sechs Staaten der muslimisch­e Bevölkerun­gsanteil zwischen 90,7 und 99,8 Prozent liege. Es sei klar, dass der Bann auf den Islam abziele.

Watson zitiert Äußerungen Trumps, in denen er über Muslime hergezogen war – etwa ein Interview, in dem er konstatier­te: „Ich denke, der Islam hasst uns.“

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FOTO: DPA US-Präsident Donald Trump hat derzeit wenig zu lachen.

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