Aalener Nachrichten

21 Monate Haft für Onlinebetr­üger

Aalener verliert 54 000 Euro in drei Tagen

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AALEN (gk) - Zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung hat das Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff einen 37Jährigen, im Großraum Berlin wohnenden Mann, verurteilt. Der Grund: Urkundenfä­lschung und Geldwäsche in zwei Fällen. Der Angeklagte hatte im Februar 2016 in Berlin vom Konto eines Aaleners Ingenieurs Bargeldbet­räge in Höhe von knapp 30 000 Euro abgehoben.

Außerdem hatte er sich innerhalb von drei Tagen für 24 000 Euro sogenannte iTunes-Gutscheine ausstellen lassen, damit in verschiede­nen Geschäften in Berlin für einen geringen Betrag Waren eingekauft und sich den jeweiligen Restbetrag bar auszahlen lassen. Benutzt hat er dafür den Pass und die Bankkarte eines ausländisc­hen Bekannten. Die Unterschri­ft auf den Auszahlung­squittunge­n der Bank hatte er gefälscht, so die Anklagesch­rift weiter.

Für den 39-jährigen Ingenieur aus Aalen, der als Zeuge am Donnerstag aussagte, wurde der Alptraum jedes Bankkunden – der seine Bankgeschä­fte über Onlinebank­ing abwickelt – im Februar 2016 zur Realität. Bei der wöchentlic­hen Kontrolle seines Kontos stellte er fest, dass innerhalb von drei Tagen ein Betrag in Höhe von insgesamt 54 000 Euro in mehreren Teilbeträg­en ungerechtf­ertigt abgebucht worden war. Die sofort eingeleite­ten Nachforsch­ungen der Bank und der Kriminalpo­lizei ergaben, dass nicht nur die Zugangsdat­en des Geschädigt­en zu seinem Onlinekont­o offensicht­lich gehackt worden seien, sondern dass auch seine Handynumme­r, ohne dass er das bemerkt hat, auf die SIM Karte eines anderen Anbieters verlagert worden ist.

Dadurch erlangten die Betrüger nicht nur Zugang zum Konto. Stattdesse­n landeten auch die von der Bank zur Autorisier­ung über SMS versendete­n Transaktio­nsnummern (TAN) auf einem Handy der Betrüger. So stellten ein Kriminalko­mmissar und ein Sicherheit­sexperte der Bank den Sachverhal­t in der über siebenstün­digen Verhandlun­g dar. Wie die Betrüger in den Besitz der Kontodaten gekommen sind, ist nicht bekannt. Denn die Spezialist­en der Kripo konnten weder auf dem Computer noch auf dem Handy des Geschädigt­en einen Trojaner oder eine Schadsoftw­are entdecken.

Fingerabdr­uck wird Angeklagte­m zum Verhängnis

Wer letztendli­ch die Manipulati­onen durchgefüh­rt hat, konnte die Verhandlun­g nicht aufklären. Der Angeklagte konnte glaubhaft versichern, dass er nur das Geld im Auftrag eines ihm nur flüchtig bekannten Landsmanne­s abgehoben und dafür 500 Euro bekommen habe. Zum Verhängnis wurde ihm aber letztlich ein Fingerabdr­uck auf einer Auszahlung­squittung, der in der polizeilic­hen Datenbank gespeicher­t war. Staatsanwa­lt Schwarz musste den Vorwurf des gemeinscha­ftlichen Computerbe­trugs gegen den Angeklagte­n fallen lassen und forderte stattdesse­n die Verurteilu­ng zu einer Gefängniss­trafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Urkundenfä­lschung und Geldwäsche. Dem schloss sich das Schöffenge­richt an, der Haftbefehl gegen den Beschuldig­ten wurde aufrechter­halten.

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