21 Monate Haft für Onlinebetrüger
Aalener verliert 54 000 Euro in drei Tagen
AALEN (gk) - Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung hat das Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff einen 37Jährigen, im Großraum Berlin wohnenden Mann, verurteilt. Der Grund: Urkundenfälschung und Geldwäsche in zwei Fällen. Der Angeklagte hatte im Februar 2016 in Berlin vom Konto eines Aaleners Ingenieurs Bargeldbeträge in Höhe von knapp 30 000 Euro abgehoben.
Außerdem hatte er sich innerhalb von drei Tagen für 24 000 Euro sogenannte iTunes-Gutscheine ausstellen lassen, damit in verschiedenen Geschäften in Berlin für einen geringen Betrag Waren eingekauft und sich den jeweiligen Restbetrag bar auszahlen lassen. Benutzt hat er dafür den Pass und die Bankkarte eines ausländischen Bekannten. Die Unterschrift auf den Auszahlungsquittungen der Bank hatte er gefälscht, so die Anklageschrift weiter.
Für den 39-jährigen Ingenieur aus Aalen, der als Zeuge am Donnerstag aussagte, wurde der Alptraum jedes Bankkunden – der seine Bankgeschäfte über Onlinebanking abwickelt – im Februar 2016 zur Realität. Bei der wöchentlichen Kontrolle seines Kontos stellte er fest, dass innerhalb von drei Tagen ein Betrag in Höhe von insgesamt 54 000 Euro in mehreren Teilbeträgen ungerechtfertigt abgebucht worden war. Die sofort eingeleiteten Nachforschungen der Bank und der Kriminalpolizei ergaben, dass nicht nur die Zugangsdaten des Geschädigten zu seinem Onlinekonto offensichtlich gehackt worden seien, sondern dass auch seine Handynummer, ohne dass er das bemerkt hat, auf die SIM Karte eines anderen Anbieters verlagert worden ist.
Dadurch erlangten die Betrüger nicht nur Zugang zum Konto. Stattdessen landeten auch die von der Bank zur Autorisierung über SMS versendeten Transaktionsnummern (TAN) auf einem Handy der Betrüger. So stellten ein Kriminalkommissar und ein Sicherheitsexperte der Bank den Sachverhalt in der über siebenstündigen Verhandlung dar. Wie die Betrüger in den Besitz der Kontodaten gekommen sind, ist nicht bekannt. Denn die Spezialisten der Kripo konnten weder auf dem Computer noch auf dem Handy des Geschädigten einen Trojaner oder eine Schadsoftware entdecken.
Fingerabdruck wird Angeklagtem zum Verhängnis
Wer letztendlich die Manipulationen durchgeführt hat, konnte die Verhandlung nicht aufklären. Der Angeklagte konnte glaubhaft versichern, dass er nur das Geld im Auftrag eines ihm nur flüchtig bekannten Landsmannes abgehoben und dafür 500 Euro bekommen habe. Zum Verhängnis wurde ihm aber letztlich ein Fingerabdruck auf einer Auszahlungsquittung, der in der polizeilichen Datenbank gespeichert war. Staatsanwalt Schwarz musste den Vorwurf des gemeinschaftlichen Computerbetrugs gegen den Angeklagten fallen lassen und forderte stattdessen die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Urkundenfälschung und Geldwäsche. Dem schloss sich das Schöffengericht an, der Haftbefehl gegen den Beschuldigten wurde aufrechterhalten.