Weihnachtsparty mit einer Prise Kokain
Der 23-Jährige muss sich vor dem Ellwanger Amtsgericht verantworten – Er bestreitet die Tat
ELLWANGEN - Weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben soll, muss sich ein 23-jähriger Mann aus einer Umlandgemeinde vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, in der Nacht von Heilig Abend auf den ersten Weihnachtsfeiertag 2014 fünf Gramm eines Kokaingemisches zu einer Party mitgebracht zu haben.
Unter den sieben Teilnehmern der weihnachtlichen Kokainparty, auf der auch Cannabis geraucht wurde, sollen auch zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren gewesen sein, die das Kokain auch geschnupft haben sollen. So steht es in der Anklageschrift, die von Staatsanwältin Maier-Tartsch vorgetragen wurde.
Der Angeklagte hingegen bestreitet, Kokain mit zur Party gebracht zu haben. Er sei lediglich 20 bis 30 Minuten dort gewesen, ließ er sich über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Felix Dimpfl aus Augsburg, ein. Mit Kokain stehe er in keinerlei Berührung.
Mit einem weißen Pulver Linien gezogen
Zeugen hatten gegenüber der Polizei angegeben, dass der Angeklagte bei der Party circa fünf Gramm Kokain dabei gehabt habe und mit dem weißen Pulver Linien zum Konsum gezogen habe. Für das Rauschgift habe keiner der Konsumenten etwas bezahlen müssen. Ein 24-jähriger Zeuge, der aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall vorgeführt wurde, sagte, er kenne den Angeklagten nicht: „Ich habe ihn nie gesehen.“Die besagte Party sei beim Bruder seiner Frau gewesen. Dass an dem Abend Kokain im Spiel war, konnte er nicht bestätigen. „Ich weiß nur, dass er viele Freunde hatte“, sagte der Zeuge über seinen Schwager, zu dem er keinen Kontakt mehr habe. Der Schwager sei im vergangenen Jahr auf Therapie gewesen.
„Woher weiß man, dass das kein Badesalz war?“, fragte der Verteidiger, Rechtsanwalt Felix Dimpfl. Da zwei Belastungszeugen zum Prozess nicht erschienen sind, hat Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker einen weiteren Termin anberaumt. Ein Zeuge fehlte unentschuldigt, sodass die Staatsanwältin gegen ihn die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 150 Euro beantragte. Zum nächsten Termin wird er vorgeführt. Die wird am Dienstag, 4. April, um 13.30 Uhr im Amtsgericht Ellwangen fortgesetzt.