Gegendarstellung vom Landratsamt
ROSENBERG (rim) - Der Windpark Rosenberg-Süd sorgt weiter für jede Menge Wirbel. Am Freitag hat sich das Landratsamt mit einer „Gegendarstellung“zu Wort gemeldet. Darin widerspricht das Landratsamt verschiedenen Medienberichten, in denen verkündet worden war, dass das Landratsamt angeblich Fehler im Genehmigungsverfahren eingeräumt haben soll.
In der Erklärung tritt das Landratsamt der Aussage, dass es Fehler im Genehmigungsverfahren „Windpark Rosenberg-Süd“gegeben haben soll, „mit Entschiedenheit entgegen“. In der Gegendarstellung, die die Pressestelle des Landratsamts am Freitagvormittag versendet hatte, wird betont, dass das Genehmigungsverfahren „objektiv und nach geltendem Recht“durchgeführt worden sei. Das Landratsamt sei „nach wie vor der Auffassung, dass die Genehmigungsentscheidung geltendem Recht entspricht“, heißt es in dem Text. Deshalb habe das Landratsamt auch „zu keinem Zeitpunkt“Fehler im Genehmigungsverfahren eingestanden. Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich Landrat Klaus Pavel lediglich dafür entschuldigt habe, dass das Landratsamt die Petition nicht selbst im Blick hatte, sondern auf „den offiziellen Dienstweg“, der bei der Einreichung von Petitionen vorgegeben ist, vertraut hatte. Das habe die Bürger „unnötig verärgert“. Allerdings sei das „kein Fehler im rechtlichen Sinn“.
Abschließend wird in der Gegendarstellung noch einmal unterstrichen, dass das Landratsamt – auch bei rechtzeitiger Kenntnis über die Petition – die Genehmigung für den Windpark Rosenberg-Süd erteilen musste, da der Antragsteller, die EnBW, einen Rechtsanspruch darauf hatte und die Genehmigungsvoraussetzungen vorlagen.
Presseerklärung der BI Windkraft Rosenberg-Süd
Neben dem Landratsamt hat sich auch die Bürgerinitiative Windkraft Rosenberg-Süd (BI) zu den jüngsten Ereignissen und zur erneuten Vertagung des Petitonsausschusses (wir berichteten) eingelassen. Darin schreibt die BI, dass sie die Vertagung einer Entscheiodung über ihre eingereichte Petition durchaus begrüßen, solange „noch (...) viele Sachfragen offen sind“. Gleichzeitig seien die Mitglieder der BI verwundert darüber, dass es das Umweltministerium nicht fertig gebracht habe, innerhalb eines Monats die zur Erörterung der Petition notwendigen Sachinformationen rechtzeitig dem Petitionsausschuss vorzulegen.
Die BI erwarte sowohl vom Landratsamt wie auch vom Umweltministerium „eine Entschuldigung“für die Missachtung ihrer eingereichten Petition. Desweiteren erwarten man von der EnBW „als landeseigenem Unternehmen“eine Berücksichtigung des Stillhalteabkommens und „einen Stopp aller Arbeiten bis zur weiteren Klärung der Petition im Mai“.