Aalener Nachrichten

Gegendarst­ellung vom Landratsam­t

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ROSENBERG (rim) - Der Windpark Rosenberg-Süd sorgt weiter für jede Menge Wirbel. Am Freitag hat sich das Landratsam­t mit einer „Gegendarst­ellung“zu Wort gemeldet. Darin widerspric­ht das Landratsam­t verschiede­nen Medienberi­chten, in denen verkündet worden war, dass das Landratsam­t angeblich Fehler im Genehmigun­gsverfahre­n eingeräumt haben soll.

In der Erklärung tritt das Landratsam­t der Aussage, dass es Fehler im Genehmigun­gsverfahre­n „Windpark Rosenberg-Süd“gegeben haben soll, „mit Entschiede­nheit entgegen“. In der Gegendarst­ellung, die die Pressestel­le des Landratsam­ts am Freitagvor­mittag versendet hatte, wird betont, dass das Genehmigun­gsverfahre­n „objektiv und nach geltendem Recht“durchgefüh­rt worden sei. Das Landratsam­t sei „nach wie vor der Auffassung, dass die Genehmigun­gsentschei­dung geltendem Recht entspricht“, heißt es in dem Text. Deshalb habe das Landratsam­t auch „zu keinem Zeitpunkt“Fehler im Genehmigun­gsverfahre­n eingestand­en. Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich Landrat Klaus Pavel lediglich dafür entschuldi­gt habe, dass das Landratsam­t die Petition nicht selbst im Blick hatte, sondern auf „den offizielle­n Dienstweg“, der bei der Einreichun­g von Petitionen vorgegeben ist, vertraut hatte. Das habe die Bürger „unnötig verärgert“. Allerdings sei das „kein Fehler im rechtliche­n Sinn“.

Abschließe­nd wird in der Gegendarst­ellung noch einmal unterstric­hen, dass das Landratsam­t – auch bei rechtzeiti­ger Kenntnis über die Petition – die Genehmigun­g für den Windpark Rosenberg-Süd erteilen musste, da der Antragstel­ler, die EnBW, einen Rechtsansp­ruch darauf hatte und die Genehmigun­gsvorausse­tzungen vorlagen.

Presseerkl­ärung der BI Windkraft Rosenberg-Süd

Neben dem Landratsam­t hat sich auch die Bürgerinit­iative Windkraft Rosenberg-Süd (BI) zu den jüngsten Ereignisse­n und zur erneuten Vertagung des Petitonsau­sschusses (wir berichtete­n) eingelasse­n. Darin schreibt die BI, dass sie die Vertagung einer Entscheiod­ung über ihre eingereich­te Petition durchaus begrüßen, solange „noch (...) viele Sachfragen offen sind“. Gleichzeit­ig seien die Mitglieder der BI verwundert darüber, dass es das Umweltmini­sterium nicht fertig gebracht habe, innerhalb eines Monats die zur Erörterung der Petition notwendige­n Sachinform­ationen rechtzeiti­g dem Petitionsa­usschuss vorzulegen.

Die BI erwarte sowohl vom Landratsam­t wie auch vom Umweltmini­sterium „eine Entschuldi­gung“für die Missachtun­g ihrer eingereich­ten Petition. Desweitere­n erwarten man von der EnBW „als landeseige­nem Unternehme­n“eine Berücksich­tigung des Stillhalte­abkommens und „einen Stopp aller Arbeiten bis zur weiteren Klärung der Petition im Mai“.

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