Rainau wächst um 665 Quadratmeter
Bei der Flurbereinigung Neuler erhält Rainau neue Fläche zugesprochen
RAINAU-SCHWABSBERG (mab) - Die Gemeindegrenzen zwischen Neuler und Rainau veschieben sich. Die Feuerwehr Rainau darf nur noch einen geringeren Stundensatz für ihre Einsätze abrechnen. Grund ist eine Änderung im Feuerwehrgesetz. Das war in der Rainauer Gemeinderatssitzung zu erfahren.
Rainaus Gemeindefläche wächst um 665 Quadratmeter an. Grund ist die Flurbereinigung in Neuler, in der auch Teile der Stadt Ellwangen und der Gemeinde Hüttlingen einbezogen sind. Nach der Anpassung an die neue Flureinteilung muss die Gemeinde Neuler nun an die Gemeinde Rainau 665 Quadratmeter Bodenfläche abtreten. „Ein Flächentausch ist gemäß Landratsamt nicht sinnvoll, da sich die neue Gemeindegrenze im Wesentlichen auf das neue Wegeund Gewässernetz bezieht. Da es sich um unbebaute Gebietsteile handelt, ist auch ein Geldausgleich nicht anzusetzen“, meint Ingrid Basch vom Rathaus Rainau. Einige Flurstücke des Teilortes Schwabsberg, der zur Gemeinde Rainau gehört, lägen demnach nach der Flurbereinigung und der neuen Grenzgemarkungslinien auf der Gemarkung Neuler. Umgekehrt ist dies auch für Schwenningen der Fall, das zu Neuler gehört. Eine Aufrechnung der zu tauschenden Flächen hat eine entsprechende Differenz von circa 0,07 Hektar zugunsten Rainaus ergeben. Der Gemeinderat stimmte der Grenzänderung zu.
Geringere Stundensätze für die Feuerwehr
Die Feuerwehr Rainau darf nur noch deutlich geringere Stundensätze für Einsätze ihrer Feuerwehrleute verrechnen. Grund ist eine Änderung im Feuerwehrgesetz nach Landesrecht in Baden-Württemberg. So sind nur noch landeseinheitliche Pauschalsätze für den Einsatz für Feuerwehrfahrzeuge und Stundensätze für Feuerwehrangehörige zugelassen. Letztere fallen deutlich geringer aus. Erhielt ein Feuerwehrmann früher 30 Euro je Stunde, liegt der Pauschalsatz jetzt bei 17,14 Euro. Im Falle Rainaus werden allerdings die Pauschalsätze für Brandwachen um drei Euro angehoben und ein neuer, sogenannter Erfrischungszuschuss bei Einsätzen, die länger als vier Stunden dauern, gewährt.
Die bislang angewendeten örtlichen Kalkulationen für Feuerwehrfahrzeuge sind rechtswidrig und fallen weg. In den Pauschalsätzen sind bereits auch die Kosten für Geräte und Kraftstoffe enthalten.