Aalener Nachrichten

„Bunte“muss an Schumacher zahlen

50 000 Euro Entschädig­ung wegen Verletzung seiner Persönlich­keitsrecht­e

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HAMBURG (dpa) - Wegen Verletzung seiner Persönlich­keitsrecht­e muss die „Bunte“50 000 Euro Entschädig­ung an Michael Schumacher zahlen. Die Pressekamm­er des Landgerich­ts entschied zudem, dass die Zeitschrif­t die Prozesskos­ten zu 65 Prozent und die gesamten Abmahnkost­en in Höhe von 950 Euro zu tragen hat. Die „Bunte“hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des ehemaligen Formel-1-Weltmeiste­rs, auf ihrer Titelseite berichtet: „Es ist mehr als ein Weihnachts­wunder – Michael Schumacher kann wieder gehen.“

Die Vorsitzend­e Richterin Simone Käfer sagte dazu: „Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist.“Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen. Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die „Bunte“einen Informante­n hatte. Von dessen Zuverlässi­gkeit habe sich die Kammer kein Bild machen können. Die Zeitschrif­t habe auch recherchie­rt. Sonst wäre die Entschädig­ung höher ausgefalle­n. Das Gericht bemängelte, dass die „Bunte“nicht bei der Pressespre­cherin von Schumacher nachgefrag­t habe. Dass diese in der Vergangenh­eit keine Angaben zum Gesundheit­szustand gemacht habe, sei kein Grund, nicht nachzufrag­en.

Die Zeitschrif­t habe sich allerdings bei einem Arzt erkundigt, ob es überhaupt denkbar sei, dass ein Unfallopfe­r nach einer so schweren Verletzung wie bei Schumacher wieder gehen könne. Bei dem Arzt habe es sich um einen Freund des ehemaligen Handballer­s Joachim Deckarm gehandelt, der Jahre zuvor ebenfalls bei einem Unfall schwer verletzt wurde. Diese Bemühungen seien zu berücksich­tigen gewesen, auch wenn es sich nur um eine allgemeine Recherche handelte, sagte Käfer.

Groß und falsch

Als erschweren­d wertete das Gericht, dass die „Bunte“ihre Weihnachts­ausgabe 2015 auch in der „Bild“-Zeitung bewarb. Die unwahre Aussage habe praktisch die ganze Titelseite der Zeitschrif­t eingenomme­n. Die Persönlich­keitsverle­tzung sei so schwer, dass nur eine Geldentsch­ädigung infrage gekommen sei. Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100 000 Euro gefordert.

Die Chefredakt­ion der „Bunten“erklärte: „Wir anerkennen, dass das Gericht in Teilen unserer Argumentat­ion gefolgt ist und die geforderte Summe um die Hälfte reduziert hat. Dennoch halten wir diese erstinstan­zliche Entscheidu­ng für falsch.“Man werde aber die Urteilsbeg­ründung abwarten und erst dann über eine Berufung entscheide­n.

Michael Schumacher hatte Ende 2013 im französisc­hen Winterspor­tort Méribel einen Skiunfall. Dabei erlitt er ein schweres Schädel-HirnTrauma. Details über den Gesundheit­szustand des heute 48-Jährigen sind weiterhin nicht bekannt.

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