Heizpflicht gilt auch nach der kalten Zeit
Vermieter müssen Heizung weiter in Betrieb halten
BERLIN (AFP) - Auch nach Ablauf der Heizperiode muss der Vermieter bei niedrigen Temperaturen für warme Wohnräume sorgen. Die Heizpflicht des Vermieters sei gesetzlich zwar nicht eindeutig geregelt, die Rechtsprechung habe aber geklärt, „dass Mieter an kalten Frühlingstagen nicht frieren müssen“, teilte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, am Dienstag mit. Vermieter müssten auch nach Ende der Heizperiode dafür sorgen, „dass in Wohnräumen 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden“. Andernfalls könnten Mieter eine Mietminderung ankündigen.
Wenn die Zimmertemperatur auch nur zeitweise unter 18 Grad sinkt oder der Vermieter absehen kann, dass die kalte Witterung anhält, muss er laut Berliner Mieterverein weiter heizen. Dies gelte auch nach dem 30. April, der in Mietverträgen häufig als Ende der Heizperiode vereinbart sei. Manche Gerichte nähmen bei ihren Entscheidungen sogar Bezug auf die Außentemperatur. Steige diese im Sommer drei Tage lang nicht über zwölf Grad Celsius, müsse geheizt werden können.
Komme der Vermieter seiner Heizpflicht nicht nach, sollte ihm der Mieter diesen Mangel sofort schriftlich mitteilen, rät der Mieterverein. Mieter könnten dann auch eine Mietminderung für die kalten Tage von fünf bis 20 Prozent ankündigen, je nach Grad der Temperaturunterschreitung. In diesem Fall sollte die Temperatur laut Mieterverein aber durch Messungen und Zeugen belegt werden können, da eine Mietminderung Streit mit dem Vermieter mit sich bringen kann.