Terrorverdächtiger wollte wohl Bombe in Kopenhagen zünden
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen in Biberach lebenden Syrer erhoben
RAVENSBURG - Die Anschlagspläne eines in Biberach lebenden Syrers waren offenbar konkreter als bisher angenommen. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag in einer Mitteilung schreibt, soll der zum Tatzeitpunkt 20-Jährige „geplant haben, (...) eine Sprengvorrichtung herzustellen“und diese in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen „in einer größeren Menschenansammlung zu zünden“. Im November hatte die Staatsanwaltschaft, die nun Anklage erhoben hat, noch von einer „abstrakten Gefährdungslage“gesprochen. Dem Syrer wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last gelegt.
Der Verdächtige hatte am 19. November 2016 versucht, mit mehr als 17 000 Zündhölzern, einer Packung Feuerwerk, 17 Batterien, sechs Walkie-Talkies und zwei Küchenmessern im Gepäck von Deutschland nach Dänemark auszureisen. Die Bundespolizei in Schleswig-Holstein hatte den Verdächtigen an der Grenze kontrolliert und festgenommen. Danach konnte der Mann jedoch wieder die Rückreise in die Flüchtlingsunterkunft nach Biberach antreten. Das Polizeipräsidium in Ulm hat von der Bundespolizei einen Hinweis auf den Aufenthaltsort bekommen, woraufhin die Beamten den Mann am 20. November vorläufig festnahmen. Seit dem 21. November befindet er sich in Untersuchungshaft. Bekannt ist laut Jan Holzner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart, nun auch, dass der Mann eine Kontaktperson in Dänemark treffen wollte. Inwieweit diese mit den Anschlagsplänen in Verbindung steht und ob der Verdächtige von einer dritten Person angeleitet wurde, werde derzeit geprüft.
Bekannt ist, dass der Syrer, der 2015 nach Deutschland eingereist war, Sympathien für die Terrormiliz „Islamischer Staat“hegt. Dieser Verdacht habe sich laut der Staatsanwaltschaft in der Untersuchungshaft verfestigt.
Der Verdächtige wird sich nun vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Ravensburg verantworten müssen. „Diese wird auch entscheiden, ob der Angeklagte nach Erwachsenemoder Jugendstrafrecht angeklagt wird“, so Holzner. Ein Termin steht noch nicht fest.