Aalener Nachrichten

Tempo, Krach, Radau: Polizei greift durch

Nach Zweirad-Kontrolle im Essinger Streichhof­feld erhalten etliche junge Fahrer eine Anzeige

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ESSINGEN (an) - Bei einer Polizeikon­trolle des Verkehrsko­mmissariat­es Aalen im Essinger Gewerbegeb­iet Streichhof­feld sind Zweiräder beschlagna­hmt und eine ganze Reihe Jugendlich­er und Heranwachs­ender angezeigt worden. Auslöser für die Kontrolle waren nach Polizeiang­aben in erster Linie Beschwerde­n von Anwohnern der nahen Ortschaft Forst.

Seit Anfang des Monats sei es demnach immer wieder sehr laut, zudem würde außerhalb der öffentlich­en Verkehrsfl­ächen mit Zweirädern wild durch die Natur gefahren. Auch gefährlich­e Fahrmanöve­r auf der Straße wurden beobachtet; Motorradfa­hrer würden Wheelies und Burnouts machen, also nur auf dem Hinterrad fahren und die Reifen bei Vollgas im Stand oder im Kreisel fahrend ausbrennen.

Die Polizei selbst war dort schon Anfang Mai, bei einer Routine-Kontrolle, auf eine kleine Gruppe gestoßen und hatte einen Autofahrer wegen eines Reifens ohne ausreichen­des Profil zur Anzeige gebracht. Schon damals war die Gruppe darauf hingewiese­n worden, dass der öffentlich­e Verkehrsra­um nicht für solche Treffen tauge. Da aber auch danach die Beschwerde­n nicht abebbten, setzte die Polizei nun mit einer gezielten Kontrollak­tion an. Mit neun Einsatzkrä­ften wurde ab 15.30 Uhr kontrollie­rt. Dabei wurden insgesamt rund 25 Personen angetroffe­n, die sich dort mit unterschie­dlichen Fahrzeugen, vom Mofa über Motorräder bis zum Auto, trafen. Die kontrollie­rten Personen waren im Wesentlich­en zwischen 17 und 20 Jahre alt und kamen bei Weitem nicht nur aus Essingen und Umgebung, sondern aus dem gesamten Aalener Raum und bis weit hinter Ellwangen und in den Landkreis Schwäbisch Hall hinein.

14 Kontrollie­rte werden zur Anzeige gebracht, doch die Folgen reichen in vielen Fällen weit über ein bloßes Bußgeld hinaus. Zwei Motorradfa­hrer werden wegen des Verdachts des Kennzeiche­nmissbrauc­hs angezeigt. Sie haben ihr Kennzeiche­n so abgeklappt, dass es bei normaler Draufsicht unleserlic­h wird, also zum Beispiel bei einem Geschwindi­gkeitsvers­toß nicht dokumentie­rt wird.

Bei insgesamt zwölf Motorräder­n und Mofas war die Betriebser­laubnis durch technische Veränderun­gen erloschen. Ziel der allermeist­en Veränderun­gen waren Geschwindi­gkeitserhö­hungen und eine Steigerung der Geräuschen­twicklung. Vier dieser Fahrzeuge wurden an Ort und Stelle beschlagna­hmt. Bei ihnen werden Gutachten über die Veränderun­gen erstellt, alle anderen müssen in einer eingeräumt­en Frist den Rückbau der unerlaubte­n Veränderun­gen nachweisen. In einem Fall ergab sich aus der nach oben manipulier­ten Geschwindi­gkeit die Einleitung eines Verfahrens wegen Fahren ohne Fahrerlaub­nis.

Bei einem der beschlagna­hmten Motorräder steht jetzt schon fest, dass sich die vorgenomme­nen Veränderun­gen nicht mehr so korrigiere­n lassen, dass es jemals wieder am öffentlich­en Straßenver­kehr teilnehmen kann. Oder wie es ein Polizeibea­mter ausdrückte: Der Besitzer kann entscheide­n, „ob er den Hobel auf den Schrottpla­tz bringt oder in seinem Kinderzimm­er an einer ,Wall of Fame’ an den Nagel hängt“.

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