Länder können Kompromiss als Erfolg verkaufen
„Mutter aller Reformen“beschert Baden-Württemberg in Zukunft 89 Euro mehr pro Einwohner
BERLIN (rabu/tos) - Der Bundestag hat grünes Licht für die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen gegeben. 24 Abstimmungen ,13 Grundgesetzänderungen, mehrereBegleitge setze und mehr als 100 Seiten Änderungsanträge – die Rede ist von der „Mutter aller Reformen“. Was beinhaltet der Bund-Länder-Pakt? Ein Überblick:
Das Gesamtpaket: Ein neues System der Umverteilung soll den bisherigen Länder finanz ausgleich ersetzen. Ab 2020 sollen alle Länder mit den vorhandenen Mitteln auskommen. Kein Land wird schlechter gestellt. Das war insbesondere für Ostdeutschland wichtig, da der Solidarpakt II mit speziellen Hilfen für die neuen Länder 2019 ausläuft. Für Mecklenburg-Vorpommern gibt es dann 229 Euro mehr pro Einwohner. Bayern erhält je Einwohner 106 Euro mehr, Baden-Württemberg 89 Euro.
Die neue Rolle des Bundes: Der ● Bund rückt immer stärker in die Rolle des Zahlmeisters. Gleichzeitig beansprucht er stärkere Mitsprache- und Kontrollrechte gegenüber den Ländern: Dafür wird der sogenannte Stabilitätsrat gestärkt, der die Haushaltsführung überwacht. Unklar ist noch die Zukunft des Solidaritätszuschlags, dessen Einnahmen dem Bund zustehen. Fast 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ist ein Festhalten am Soli kaum noch zu begründen.
Die Schulen: Das bei der letzten Föderalismusreform ● vor gut zehn Jahren eingeführte Kooperationsverbot wird gelockert. Der Bund kann künftig Sanierung und Modernisierung von Schulen finanzieren, bisher eine Domäne der Länder. 3,5 Milliarden Euro sollen in den nächsten Jahren in Schulen investiert werden.
Die Autobahngesellschaft: Ab ● 2021 soll sich eine bundeseigene GmbH mit bis zu zehn regionalen Töchtern um Bau, Erweiterung und Modernisierung der 13 000 Kilometer Autobahnen sowie der Bundesstraßen kümmern. Das Management aus einer Hand durch den Bund soll Investitionen und Planungen beschleunigen und für kürzere Bauzeiten sorgen. Die Länder geben dafür langjährige Zuständigkeiten ab, bislang war der Bund nur für die Grobplanung und Finanzierung zuständig. Das Geld für die neue Gesellschaft – rund zehn Milliarden Euro jährlich – kommt aus den Erlösen der LkwMaut und später auch der Pkw-Maut.
Das Privatisierungsproblem: Private ● Kredite darf die GmbH nicht aufnehmen. Möglich bleiben von Investoren finanzierte Öffentlich-PrivatePartnerschaften beim Fernstraßenbau, wenn es dabei um Einzelprojekte von nicht mehr als 100 Kilometern geht. Das Grundgesetz wird geändert, um eine Privatisierung auch zu einem späteren Zeitpunkt auszuschließen. Das Eigentum des Bundes an den Autobahnen und die Gesellschaft selbst sind „unveräußerlich“.