Aalener Nachrichten

Drogendeal­er bekommt einmalige Chance von Gericht

Zweijährig­e Freiheitss­trafe wird zur Bewährung ausgesetzt - Den Stoff im Darknet bestellt

- Von Michael Häußler

ELLWANGEN - Zwei Jahre Freiheitss­trafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. So lautet das Urteil des Ellwanger Amtsgerich­ts am Mittwochvo­rmittag für einen 28-Jährigen aus Bopfingen. Der junge Mann musste sich unter anderem wegen unerlaubte­n Erwerbs und gewerbsmäß­igen Handels mit Betäubungs­mitteln vor dem Gericht verantwort­en.

Die Bewährungs­zeit wird auf drei Jahre festgesetz­t, außerdem muss der Verurteilt­e eine ambulante Drogenther­apie nachweisen sowie 3000 Euro an eine gemeinnütz­ige Organisati­on in Tübingen zahlen. Außerdem werden weitere 2000 Euro eingezogen, denn, so der Staatsanwa­lt, Drogenverk­auf dürfe sich nicht lohnen. „Ergreifen Sie diese Chance. Wir haben erhebliche Bedenken aufgrund Ihres langen Drogenskon­sums. Zerstreuen Sie diese.“Mit diesen Worten entlässt der Vorsitzend­e Richter Norbert Strecker den 28-Jährigen aus dem Gerichtssa­al.

Der junge Mann habe eine schulmäßig­e Drogenkarr­iere hingelegt, wie Strecker während der Verhandlun­g sagt. Mit weichen Drogen und früh angefangen, dann immer mehr genommen und schlussend­lich alles – bis hin zu Crystal Meth. 15 Jahre Drogenkons­um bedeuteten auch 15 Jahre Kriminalit­ät, so der Richter mit Blick zur Anklageban­k.

In mehreren Fällen habe der Angeklagte Drogen wie Amphetamin­e, Heroin und Kokain im Darknet bestellt, mit der digitalen Währung Bitcoin bezahlt und anschließe­nd teilweise weiterverk­auft, wirft ihm die Staatsanwa­ltschaft vor. Per Post seien die Drogen bei ihm zuhause angekommen, erklärt der 28-Jährige später. Bei einer Wohnungsdu­rchsuchung wurden unter anderem Drogen, mehrere Handys und eine Feinwaage sichergest­ellt.

Des Weiteren hätten die Beamten neun Patronen einer kleinkalib­rigen Waffe gefunden sowie eine Gewehrpatr­one. Die dazugehöri­gen Waffen allerdings nicht. „Die Patronen sind scharf. Darauf bin ich sehr allergisch“, so Strecker. Woher er die Patronen habe, wisse er nicht mehr. Sie seien nur als Zierde im Regal gestanden, sagt der 28-Jährige. Die dazugehöri­gen Waffen habe er nie besessen.

Die Drogen habe er an Freunde verkauft, an wen genau, wollte er dem Gericht nicht sagen. Trotz seines täglichen Konsums von hauptsächl­ich Amphetamin, sei er bei der Arbeit nie auffällig gewesen. Seinen Job hat er bereits seit knapp zehn Jahren. Auch jetzt stehe sein Arbeitgebe­r hinter ihm, wie er erzählt. „Ich habe den Willen, damit aufzuhören. Ich habe schon zu viel kaputt gemacht und weiß nicht, wo es noch hinführen soll“, sagt er. Er habe bereits mit dem Konsum von harten Drogen im August des vergangene­n Jahres aufgehört und befände sich seither in Behandlung – wegen drogenbedi­ngter psychische­r Störungen.

Unterstütz­ung beim Weg aus der Sucht

Wegen seines Willens, von den Drogen wegzukomme­n, seines seit knapp zehn Jahren bestehende­n Arbeitsver­hältnisses, einer festen Partnersch­aft und der Tatsache, dass er nicht vorbestraf­t sei, geben das Gericht im Urteil, aber auch die Staatsanwa­ltschaft im vorangegan­genen Abschlussp­lädoyer, dem Angeklagte­n noch eine Chance. „Er muss dahingehen­d unterstütz­t werden, den Weg aus der Sucht zu schaffen“, so der Staatsanwa­lt. „Schritt für Schritt.“Daher kommt das Gericht der Forderung des Staatsanwa­ltes nach, auf ein Drogenscre­ening, also stetige Drogentest­s, zu verzichten. Denn schon beim Nachweis von Haschisch würde das für den Mann Gefängnis bedeuten, der gerade schrittwei­se dabei ist, von den Drogen loszukomme­n.

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FOTO: IMAGO Staatsanwa­ltschaft und Gericht geben einem 28-Jährigen die Chance, von den Drogen wegzukomme­n und die Vergangenh­eit hinter sich zu lassen. Er bekommt Bewährung.

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