Drogendealer bekommt einmalige Chance von Gericht
Zweijährige Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt - Den Stoff im Darknet bestellt
ELLWANGEN - Zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. So lautet das Urteil des Ellwanger Amtsgerichts am Mittwochvormittag für einen 28-Jährigen aus Bopfingen. Der junge Mann musste sich unter anderem wegen unerlaubten Erwerbs und gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Gericht verantworten.
Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgesetzt, außerdem muss der Verurteilte eine ambulante Drogentherapie nachweisen sowie 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation in Tübingen zahlen. Außerdem werden weitere 2000 Euro eingezogen, denn, so der Staatsanwalt, Drogenverkauf dürfe sich nicht lohnen. „Ergreifen Sie diese Chance. Wir haben erhebliche Bedenken aufgrund Ihres langen Drogenskonsums. Zerstreuen Sie diese.“Mit diesen Worten entlässt der Vorsitzende Richter Norbert Strecker den 28-Jährigen aus dem Gerichtssaal.
Der junge Mann habe eine schulmäßige Drogenkarriere hingelegt, wie Strecker während der Verhandlung sagt. Mit weichen Drogen und früh angefangen, dann immer mehr genommen und schlussendlich alles – bis hin zu Crystal Meth. 15 Jahre Drogenkonsum bedeuteten auch 15 Jahre Kriminalität, so der Richter mit Blick zur Anklagebank.
In mehreren Fällen habe der Angeklagte Drogen wie Amphetamine, Heroin und Kokain im Darknet bestellt, mit der digitalen Währung Bitcoin bezahlt und anschließend teilweise weiterverkauft, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Per Post seien die Drogen bei ihm zuhause angekommen, erklärt der 28-Jährige später. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden unter anderem Drogen, mehrere Handys und eine Feinwaage sichergestellt.
Des Weiteren hätten die Beamten neun Patronen einer kleinkalibrigen Waffe gefunden sowie eine Gewehrpatrone. Die dazugehörigen Waffen allerdings nicht. „Die Patronen sind scharf. Darauf bin ich sehr allergisch“, so Strecker. Woher er die Patronen habe, wisse er nicht mehr. Sie seien nur als Zierde im Regal gestanden, sagt der 28-Jährige. Die dazugehörigen Waffen habe er nie besessen.
Die Drogen habe er an Freunde verkauft, an wen genau, wollte er dem Gericht nicht sagen. Trotz seines täglichen Konsums von hauptsächlich Amphetamin, sei er bei der Arbeit nie auffällig gewesen. Seinen Job hat er bereits seit knapp zehn Jahren. Auch jetzt stehe sein Arbeitgeber hinter ihm, wie er erzählt. „Ich habe den Willen, damit aufzuhören. Ich habe schon zu viel kaputt gemacht und weiß nicht, wo es noch hinführen soll“, sagt er. Er habe bereits mit dem Konsum von harten Drogen im August des vergangenen Jahres aufgehört und befände sich seither in Behandlung – wegen drogenbedingter psychischer Störungen.
Unterstützung beim Weg aus der Sucht
Wegen seines Willens, von den Drogen wegzukommen, seines seit knapp zehn Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisses, einer festen Partnerschaft und der Tatsache, dass er nicht vorbestraft sei, geben das Gericht im Urteil, aber auch die Staatsanwaltschaft im vorangegangenen Abschlussplädoyer, dem Angeklagten noch eine Chance. „Er muss dahingehend unterstützt werden, den Weg aus der Sucht zu schaffen“, so der Staatsanwalt. „Schritt für Schritt.“Daher kommt das Gericht der Forderung des Staatsanwaltes nach, auf ein Drogenscreening, also stetige Drogentests, zu verzichten. Denn schon beim Nachweis von Haschisch würde das für den Mann Gefängnis bedeuten, der gerade schrittweise dabei ist, von den Drogen loszukommen.