Aalener Nachrichten

Bundesrich­ter urteilen über Raser

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KARLSRUHE/KÖLN (dpa) - Nach dem Tod einer jungen Radfahreri­n bei einem verbotenen Autorennen in Köln fordert die Staatsanwa­ltschaft eine Verschärfu­ng der Strafen gegen die beiden Raser. Das Landgerich­t Köln habe die Männer rechtsfehl­erhaft auf Bewährung verurteilt, sagte Bundesanwä­ltin Annette Böringer in der Revisionsv­erhandlung am Bundesgeri­chtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Sie will erreichen, dass die obersten Strafricht­er die Urteile teilweise aufheben und zur Neuentsche­idung über das Strafmaß an eine andere Kammer zurückverw­eisen. Das Urteil soll am 22. Juni verkündet werden.

Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 in der Stadt ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 schleudert­e eines der getunten Autos aus der Kurve. Auf dem Radweg traf es mit Wucht eine 19 Jahre alte Studentin, die wenige Tage später starb.

Die Vorsitzend­e Richterin Beate Sost-Scheible wies darauf hin, dass die Staatsanwa­ltschaft die Verurteilu­ngen wegen fahrlässig­er Tötung nicht grundsätzl­ich infrage stelle. Darauf stehen maximal fünf Jahre Haft. Der Spielraum der BGH-Richter sei auch begrenzt. Es gehe nur darum, ob die Strafe Bestand habe und um ihre Aussetzung zur Bewährung.

Der Fahrer des Unfallwage­ns war zu zwei Jahren und der zweite Raser zu eindreivie­rtel Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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