Bundesrichter urteilen über Raser
KARLSRUHE/KÖLN (dpa) - Nach dem Tod einer jungen Radfahrerin bei einem verbotenen Autorennen in Köln fordert die Staatsanwaltschaft eine Verschärfung der Strafen gegen die beiden Raser. Das Landgericht Köln habe die Männer rechtsfehlerhaft auf Bewährung verurteilt, sagte Bundesanwältin Annette Böringer in der Revisionsverhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Sie will erreichen, dass die obersten Strafrichter die Urteile teilweise aufheben und zur Neuentscheidung über das Strafmaß an eine andere Kammer zurückverweisen. Das Urteil soll am 22. Juni verkündet werden.
Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 in der Stadt ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 schleuderte eines der getunten Autos aus der Kurve. Auf dem Radweg traf es mit Wucht eine 19 Jahre alte Studentin, die wenige Tage später starb.
Die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft die Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung nicht grundsätzlich infrage stelle. Darauf stehen maximal fünf Jahre Haft. Der Spielraum der BGH-Richter sei auch begrenzt. Es gehe nur darum, ob die Strafe Bestand habe und um ihre Aussetzung zur Bewährung.
Der Fahrer des Unfallwagens war zu zwei Jahren und der zweite Raser zu eindreiviertel Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.