Aalener Nachrichten

Betrüger kommt mit Bewährungs­strafe davon

Verteidige­r zahlt ergaunerte­s Geld im Gerichtssa­al an Geschädigt­e zurück

- Von Gerhard Krehlik

AALEN - Zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung wegen gewerbsmäß­igen Betrugs in sechs Fällen hat das Aalener Schöffenge­richt einen 40-jährigen Mann aus Aalen verurteilt.

Der Beschuldig­te – in Fußfesseln aus der Untersuchu­ngshaft vorgeführt – und seine Angehörige­n im Gerichtssa­al nahmen das Urteil mit Tränen der Erleichter­ung auf, vor allem deshalb, weil die Gefängniss­trafe des bereits mehrfach einschlägi­g vorbestraf­ten 40-Jährigen noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Ob die Staatsanwa­ltschaft gegen das Urteil Revision beantragen wird, bleibt abzuwarten. Von Staatsanwa­lt Becker waren insgesamt sieben Fälle von Betrug beziehungs­weise versuchtem Betrug angeklagt. Im Zeitraum von April bis Juli 2016 hatte der Angeklagte im Stadtgebie­t von Aalen andere Autofahrer angesproch­en und behauptet, dass sie ihn kurz vorher behindert oder ihm die Vorfahrt genommen hätten und er deshalb auf den Randstein fahren musste, wobei sein Auto beschädigt worden sei. Gegen die Zahlung eines Betrages bot er an, von einer Anzeige abzusehen.

Mann ergaunert 150 Euro

In zwei Fällen hatte er damit Erfolg: Ein älterer Mann und eine Seniorin händigten ihm 100 Euro und 50 Euro aus, um – so die Geschädigt­en im Zeugenstan­d – „keinen Ärger zu bekommen“. Dieses Geld zahlte der Verteidige­r, Rechtanwal­t Thomas Mende, im Auftrag der Eltern des Angeklagte­n noch im Gerichtsaa­l während der Verhandlun­g an die Geschädigt­en zurück.

In vier Fällen blieb der „Unfalltric­k“des Beschuldig­ten erfolglos. Diese sechs Fälle gab der Mann unumwunden zu. Strittig war der Fall Nummer Sieben: Dabei behauptete der Beschuldig­te, ein 60-Jähriger sei ihm beim Rückwärtsf­ahren auf dem Parkplatz eines Supermarkt­es über den Fuß gefahren. Dieser Fahrer, ein pensionier­ter Polizist, ließ sich davon jedoch nicht überzeugen und meldete den Vorfall seiner Versicheru­ng und bei der Polizei.

Versicheru­ng zahlt

Als Zeuge sagte er aus, dass er nichts von einem Unfall mitbekomme­n habe, den Vorfall aber auch nicht völlig ausschließ­en könne. Der Beschuldig­te ließ sich im Krankenhau­s behandeln, dort wurde jedoch nur eine leichte Verletzung des Fußes festgestel­lt. Trotzdem zahlte die Versicheru­ng des Autofahrer­s insgesamt eine Schmerzens­geldsumme von 600 Euro aus.

In diesem einen Fall sprach das Gericht unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff den Beschuldig­ten vom Vorwurf des Betrugs aus Mangel an Beweisen frei und folgte damit der Forderung der Verteidigu­ng.

Staatsanwa­lt Becker hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung gefordert, da der Beschuldig­te bei der Verübung der Taten noch unter doppelter Bewährung aus früheren Betrugsdel­ikten stand. Das Schöffenge­richt billigte dem Angeklagte­n jedoch eine „letzte Chance“zu. Hauptsächl­ich deshalb, weil ihm seine Eltern eine Unterkunft und eine Beschäftig­ung angeboten hatten.

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