Betrüger kommt mit Bewährungsstrafe davon
Verteidiger zahlt ergaunertes Geld im Gerichtssaal an Geschädigte zurück
AALEN - Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sechs Fällen hat das Aalener Schöffengericht einen 40-jährigen Mann aus Aalen verurteilt.
Der Beschuldigte – in Fußfesseln aus der Untersuchungshaft vorgeführt – und seine Angehörigen im Gerichtssaal nahmen das Urteil mit Tränen der Erleichterung auf, vor allem deshalb, weil die Gefängnisstrafe des bereits mehrfach einschlägig vorbestraften 40-Jährigen noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision beantragen wird, bleibt abzuwarten. Von Staatsanwalt Becker waren insgesamt sieben Fälle von Betrug beziehungsweise versuchtem Betrug angeklagt. Im Zeitraum von April bis Juli 2016 hatte der Angeklagte im Stadtgebiet von Aalen andere Autofahrer angesprochen und behauptet, dass sie ihn kurz vorher behindert oder ihm die Vorfahrt genommen hätten und er deshalb auf den Randstein fahren musste, wobei sein Auto beschädigt worden sei. Gegen die Zahlung eines Betrages bot er an, von einer Anzeige abzusehen.
Mann ergaunert 150 Euro
In zwei Fällen hatte er damit Erfolg: Ein älterer Mann und eine Seniorin händigten ihm 100 Euro und 50 Euro aus, um – so die Geschädigten im Zeugenstand – „keinen Ärger zu bekommen“. Dieses Geld zahlte der Verteidiger, Rechtanwalt Thomas Mende, im Auftrag der Eltern des Angeklagten noch im Gerichtsaal während der Verhandlung an die Geschädigten zurück.
In vier Fällen blieb der „Unfalltrick“des Beschuldigten erfolglos. Diese sechs Fälle gab der Mann unumwunden zu. Strittig war der Fall Nummer Sieben: Dabei behauptete der Beschuldigte, ein 60-Jähriger sei ihm beim Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz eines Supermarktes über den Fuß gefahren. Dieser Fahrer, ein pensionierter Polizist, ließ sich davon jedoch nicht überzeugen und meldete den Vorfall seiner Versicherung und bei der Polizei.
Versicherung zahlt
Als Zeuge sagte er aus, dass er nichts von einem Unfall mitbekommen habe, den Vorfall aber auch nicht völlig ausschließen könne. Der Beschuldigte ließ sich im Krankenhaus behandeln, dort wurde jedoch nur eine leichte Verletzung des Fußes festgestellt. Trotzdem zahlte die Versicherung des Autofahrers insgesamt eine Schmerzensgeldsumme von 600 Euro aus.
In diesem einen Fall sprach das Gericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff den Beschuldigten vom Vorwurf des Betrugs aus Mangel an Beweisen frei und folgte damit der Forderung der Verteidigung.
Staatsanwalt Becker hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung gefordert, da der Beschuldigte bei der Verübung der Taten noch unter doppelter Bewährung aus früheren Betrugsdelikten stand. Das Schöffengericht billigte dem Angeklagten jedoch eine „letzte Chance“zu. Hauptsächlich deshalb, weil ihm seine Eltern eine Unterkunft und eine Beschäftigung angeboten hatten.