Mehr Kompetenz für die Ordnungshüter
Stadt Aalen will die Befugnisse des gemeindlichen Vollzugsdienstes ausweiten
AALEN - Aalen ist insgesamt eine sehr sichere Stadt, wie auch die jüngste Polizeistatistik wieder gezeigt hat. Diesen guten Zustand, verbunden mit dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürger, will man im Rathaus verfestigen. Die Mitarbeiter des sogenannten gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD) sollen deshalb künftig mehr Kompetenzen erhalten. Gleichzeitig will die Stadt damit die Arbeit der Polizei aktiv unterstützen. Und neben der Sicherheit auch das Thema Sauberkeit in den Fokus rücken.
Neun Mitarbeiter auf 8,5 Personalstellen hat der GVD der Stadt Aalen, der zum Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung gehört. Drei der neun Mitarbeiter sind ausschließlich mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs, also mit Parkverstößen, beschäftigt. Die Bereiche, um die sich die anderen sechs Mitarbeiter kümmern, sind vielfältig. Sie reichen von der Einhaltung der Satzungen und Polizeiverordnungen der Stadt über den Jugendschutz, Sperr- und Ladenschlusszeiten bis hin zum unerlaubten Plakatieren, zu Lärmbelästigungen oder zur Einhaltung der winterlichen Räum- und Streupflicht. Bestimmte Dinge durften die GVD-Mitarbeiter der Stadt bislang aber nicht tun beziehungsweise mussten im Bedarfsfall schon allein dafür die Polizei alarmieren. Das soll sich nun ändern.
Gemeinderat muss beschließen
Am 29. Juni soll der Gemeinderat öffentlich über eine Erweiterung des Aufgabenkatalogs und der Befugnisse des GVD beraten und beschließen. Künftig sollen alle GVD-Mitarbeiter zusätzlich diese Befugnisse erhalten:
Erforschung von Ordnungswidrigkeiten und das Treffen unaufschiebbarer Anordnungen, um die Verdunkelung einer Sache zu verhindern
Personalienfeststellung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Festhalten des Betroffenen zur Feststellung der Identität
Drei Mitarbeiter des GVD sollen darüber hinaus zusätzliche Befugnisse erhalten. Die Besetzung dieser Stellen soll intern ausgeschrieben werden. Mit diesen weiteren Kompetenzen ist auch eine tarifliche Höhergruppierung verbunden. Zu diesen weiteren Befugnissen gehören: Aussprechen eines Platzverweises Sicherstellung von Gegenständen Beschlagnahmung von Gegenständen Außerdem soll der Abenddienst des GVD ausgeweitet werden. Bislang machen ihn sechs Mitarbeiter im Wechsel bis 23 Uhr. An zwei Tagen in der Woche, davon einer am Wochenende, soll der Abenddienst künftig über diese Uhrzeit hinausgehen.
„Eine Schippe drauflegen“
„Unser gemeindlicher Vollzugsdienst ist eine herausragend gute Truppe“, sagte Oberbürgermeister Thilo Rentschler am Montag bei einem Pressegespräch zur Vorstellung der geplanten Veränderungen. Angesichts des auch zahlenmäßig belegten hohen Sicherheitsniveaus in Aalen könne man daher auf einem guten Fundament aufbauen, wenn es nun darum gehe, hier trotzdem noch eine Schippe draufzulegen. Auch in Verbindung von Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt. Damit könne man nicht nur das subjektive Sicherheitsgefühl aller Aalener verfestigen, dies sei auch ein „klares Angebot“an alle Akteure und Bewohner vor allem der Innenstadt. Und eine aktive Unterstützung und Entlastung der Arbeit der Polizei.
Bürgermeister Karl-Heinz Ehrmann betonte, vor allem die Ausweitung des Abenddienstes solle dazu beitragen, noch mehr Präsenz zu zeigen. Der Leiter des in dieser Form erst vor geraumer Zeit neu strukturierten Amts für Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Michael Felgenhauer, sagte, „je mehr wir unterwegs sind, desto mehr können wir präventiv tätig sein und auch abschrecken“. Von den geplanten zusätzlichen Befugnissen für den GVD erhofft er sich unter anderem eine effektivere Handhabe bei organisierter und aggressiver Bettelei in der Innenstadt oder bei nächtlichen Umtrieben an verschiedenen Stellen der Stadt.