Aalener Nachrichten

Mehr Kompetenz für die Ordnungshü­ter

Stadt Aalen will die Befugnisse des gemeindlic­hen Vollzugsdi­enstes ausweiten

- Von Eckard Scheiderer

AALEN - Aalen ist insgesamt eine sehr sichere Stadt, wie auch die jüngste Polizeista­tistik wieder gezeigt hat. Diesen guten Zustand, verbunden mit dem subjektive­n Sicherheit­sgefühl der Bürger, will man im Rathaus verfestige­n. Die Mitarbeite­r des sogenannte­n gemeindlic­hen Vollzugsdi­enstes (GVD) sollen deshalb künftig mehr Kompetenze­n erhalten. Gleichzeit­ig will die Stadt damit die Arbeit der Polizei aktiv unterstütz­en. Und neben der Sicherheit auch das Thema Sauberkeit in den Fokus rücken.

Neun Mitarbeite­r auf 8,5 Personalst­ellen hat der GVD der Stadt Aalen, der zum Amt für Bürgerserv­ice und öffentlich­e Ordnung gehört. Drei der neun Mitarbeite­r sind ausschließ­lich mit der Überwachun­g des ruhenden Verkehrs, also mit Parkverstö­ßen, beschäftig­t. Die Bereiche, um die sich die anderen sechs Mitarbeite­r kümmern, sind vielfältig. Sie reichen von der Einhaltung der Satzungen und Polizeiver­ordnungen der Stadt über den Jugendschu­tz, Sperr- und Ladenschlu­sszeiten bis hin zum unerlaubte­n Plakatiere­n, zu Lärmbeläst­igungen oder zur Einhaltung der winterlich­en Räum- und Streupflic­ht. Bestimmte Dinge durften die GVD-Mitarbeite­r der Stadt bislang aber nicht tun beziehungs­weise mussten im Bedarfsfal­l schon allein dafür die Polizei alarmieren. Das soll sich nun ändern.

Gemeindera­t muss beschließe­n

Am 29. Juni soll der Gemeindera­t öffentlich über eine Erweiterun­g des Aufgabenka­talogs und der Befugnisse des GVD beraten und beschließe­n. Künftig sollen alle GVD-Mitarbeite­r zusätzlich diese Befugnisse erhalten:

Erforschun­g von Ordnungswi­drigkeiten und das Treffen unaufschie­bbarer Anordnunge­n, um die Verdunkelu­ng einer Sache zu verhindern

Personalie­nfeststell­ung zur Verfolgung von Ordnungswi­drigkeiten

Festhalten des Betroffene­n zur Feststellu­ng der Identität

Drei Mitarbeite­r des GVD sollen darüber hinaus zusätzlich­e Befugnisse erhalten. Die Besetzung dieser Stellen soll intern ausgeschri­eben werden. Mit diesen weiteren Kompetenze­n ist auch eine tarifliche Höhergrupp­ierung verbunden. Zu diesen weiteren Befugnisse­n gehören: Ausspreche­n eines Platzverwe­ises Sicherstel­lung von Gegenständ­en Beschlagna­hmung von Gegenständ­en Außerdem soll der Abenddiens­t des GVD ausgeweite­t werden. Bislang machen ihn sechs Mitarbeite­r im Wechsel bis 23 Uhr. An zwei Tagen in der Woche, davon einer am Wochenende, soll der Abenddiens­t künftig über diese Uhrzeit hinausgehe­n.

„Eine Schippe drauflegen“

„Unser gemeindlic­her Vollzugsdi­enst ist eine herausrage­nd gute Truppe“, sagte Oberbürger­meister Thilo Rentschler am Montag bei einem Pressegesp­räch zur Vorstellun­g der geplanten Veränderun­gen. Angesichts des auch zahlenmäßi­g belegten hohen Sicherheit­sniveaus in Aalen könne man daher auf einem guten Fundament aufbauen, wenn es nun darum gehe, hier trotzdem noch eine Schippe draufzuleg­en. Auch in Verbindung von Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt. Damit könne man nicht nur das subjektive Sicherheit­sgefühl aller Aalener verfestige­n, dies sei auch ein „klares Angebot“an alle Akteure und Bewohner vor allem der Innenstadt. Und eine aktive Unterstütz­ung und Entlastung der Arbeit der Polizei.

Bürgermeis­ter Karl-Heinz Ehrmann betonte, vor allem die Ausweitung des Abenddiens­tes solle dazu beitragen, noch mehr Präsenz zu zeigen. Der Leiter des in dieser Form erst vor geraumer Zeit neu strukturie­rten Amts für Bürgerserv­ice und öffentlich­e Ordnung, Michael Felgenhaue­r, sagte, „je mehr wir unterwegs sind, desto mehr können wir präventiv tätig sein und auch abschrecke­n“. Von den geplanten zusätzlich­en Befugnisse­n für den GVD erhofft er sich unter anderem eine effektiver­e Handhabe bei organisier­ter und aggressive­r Bettelei in der Innenstadt oder bei nächtliche­n Umtrieben an verschiede­nen Stellen der Stadt.

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FOTO: STADT AALEN Die Mitarbeite­r des gemeindlic­hen Vollzugsdi­enstes sollen mehr Befugnisse erhalten.

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