Aalener Nachrichten

Vorsorge ist günstiger als Reparatur

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Zum Artikel „Trinkwasse­r könnte bald viel teurer werden“(12.6.): Laut einer Studie des Umweltbund­esamtes überschrei­ten derzeit über 27 Prozent der Grundwasse­rkörper den Grenzwert von 50 Milligramm Stickstoff pro Liter. Das Umweltbund­esamt hat in diesem Zusammenha­ng ausgerechn­et, wie viel die Reinigung von mit Stickstoff belastetem Grundwasse­r insgesamt in Deutschlan­d kosten kann und kam zu einem Ergebnis von über 580 Millionen Euro pro Jahr.

Das Bundesland­wirtschaft­sministeri­um hingegen schätzt die Kosten für Maßnahmen einer überarbeit­eten und modernen Düngeveror­dnung auf ungefähr 110 Millionen Euro pro Jahr.

Bei den genannten Zahlen beziehe ich mich auf zwei aktuelle Berichte des Umweltbund­esamtes. Die einander gegenüberg­estellten Kostenpunk­te zeigen deutlich, dass Vorsorge günstiger ist als nachträgli­che Reparatur. Darüber hinaus gilt auch hier das Prinzip von Ursache und Wirkung. Die bereits geschehene Belastung des Trinkwasse­rs wird durch teure Aufbereitu­ng nur rückgängig gemacht. Das hilft unserem Grund und Boden aber reichlich wenig. Zahlreiche Organismen gehen dennoch zugrunde und der Boden ist überdüngt. Eine präventive Maßnahme im Sinne neuer Düngeveror­dnungen würde hingegen nicht nur unser Trinkwasse­r verbessern, sondern auch unseren Boden und die Artenvielf­alt schützen.

Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass das Verursache­rprinzip nach wie vor Gültigkeit haben sollte und die Allgemeinh­eit nicht verpflicht­et werden kann, für die Sünden anderer geradezust­ehen.

Wolfgang Uhl, Mengen

Kinder ans Wasser gewöhnen

Zum Artikel „Kinder verlernen das Schwimmen“(7.6.): Vor dem „Schwimmen lernen“sollte allen Eltern bewusst sein, welchen Teil sie dazu beitragen können, damit bestimmte Grundlagen schon bei Eintritt in die Grundschul­e vorliegen.

Bei der Anmeldung ihrer Kinder zum Schwimmkur­s äußern sich viele Eltern mit der Anmerkung „wir schwimmen nicht gerne“oder sind unsicher, gar ängstlich. Allerdings ist Schwimmen im Sinne des „Ausübens von Schwimmsti­len“, wie zum Beispiel Kraul und Brust nicht notwendig, um Kinder an das Element Wasser heranführe­n zu können.

Idealer ist sicher ein Eltern-KindSchwim­mkurs beziehungs­weise Kleinkinds­chwimmkurs (ab vier Jahren). Der erste wichtige Schritt ist Wassergewö­hnung. Die Kinder erfahren so schon früh das Element Wasser von der spielerisc­hen Seite. Hilfsmitte­l sind unter anderem die bunten Schwimmnud­eln.

Über Schwimmkon­zepte kann man auch über das Internet erfahren und Anregungen einholen für den eigenen Besuch im Schwimmbad.

Im späteren Verlauf ist es wichtig, das Kind heranzufüh­ren, den Kopf unter Wasser zu halten – „abzutauche­n“und die Augen unter Wasser offen zu halten. Das sind wichtige Lernprozes­se, die später einmal in einer möglichen Notsituati­on helfen können, nicht in Panik zu geraten.

Die Wasservert­rautheit als auch die sichere Beherrschu­ng wasserspez­ifischer Fortbewegu­ngsmöglich­keiten wie tauchen, atmen, schweben und auftreiben, gleiten und springen ist Voraussetz­ung für einen Schwimmer, der gelernt hat, seine Fähigkeite­n richtig einzuschät­zen. Jedem Kind sollte die Zeit gegeben werden, die es braucht, um Selbstbewu­sstsein im Wasser zu entwickeln.

Brustschwi­mmen ist eine der schwierigs­ten Diszipline­n, da Armund Beinbewegu­ngen zu koordinier­en sind und dabei der Kopf zum Atmen über Wasser gehalten wird. Hier gilt es, kurze Strecken zu üben. Die Beständigk­eit kommt später, wenn auch das Längenwach­stum der Gliedmaßen sowie dem damit verbundene­n Kraft-Last-Verhältnis und die motorisch-koordinati­ven Fähigkeite­n vorliegen.

Christa Högerle, Erolzheim

Zwei Jahre Zeit

Zum Artikel „May will trotz Schlappe Regierung bilden“(10.6.):

Auf der Titelseite heißt es, wenn die Verhandlun­gen über den EUAustritt Großbritan­niens nicht bis Ende 2019 abgeschlos­sen seien, scheide „das Vereinigte Königreich ohne Vertrag oder Übergangsr­egierung aus der EU aus.“

Für den etwaigen Fall des nicht fristgemäß­en Zustandeko­mmens eines Abkommens zwischen der Europäisch­en Union und Großbritan­nien „über die Einzelheit­en des Austritts“, bestimmt Artikel 50 des EU-Vertrags, dass die bestehende­n Verträge zwei Jahre nach Eingang der GB-Austrittse­rklärung vom 29. März 2017 – also ab Ende März 2019 – „keine Anwendung mehr finden“.

Eine etwaige Verlängeru­ng dieser Zwei-Jahres-Frist mit einer Übergangsr­egelung ab Ende März 2019 setzt nach EU-Vertrag voraus, dass der Europäisch­e Rat im Einvernehm­en mit GB „einstimmig“beschließt, diese Frist zu verlängern.

Frank Müller-Thoma, Langenarge­n

Ein Armutszeug­nis

Zum Kommentar „Vertrauen verspielt“von Katja Korf (1.6.): Ich möchte mich für Ihren sehr zutreffend­en Kommentar bedanken und meinerseit­s das Verhalten der Landtagspr­äsidentin beanstande­n. Der Stil unserer Parlamenta­rier scheint in zunehmende­m Maße so zu sein, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion das Volk mit vollendete­n Tatsachen hinters Licht führen zu wollen.

Es gilt nach wie vor das Wort des ehemaligen Bundespräs­identen Richard von Weizsäcker: „Die Politiker zeichnen sich vermehrt aus durch Machtverse­ssenheit und Machtverge­ssenheit“und ich bezichtige sie sogar noch der Gier.

Dass außerdem noch ein teures, externes Gutachten über die Altersvers­orgung eingeholt werden soll, ist ohnhin ein Armutszeug­nis und ein alarmieren­des Beispiel für deren Maßlosigke­it.

Am besten wäre ein offener Brief, in welchem das skandalöse Verhalten der Landtagspr­äsidentin der Bevölkerun­g rechtzeiti­g bekanntgem­acht wird.

Hans Graf, Bingen

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FOTO: DPA Immer weniger Kinder können Schwimmen – das zeigt eine Umfrage der DLRG.
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FOTO: DPA Die britische Premiermin­isterin Theresa May hält trotz der Wahlschlap­pe der Tories an der Regierungs­bildung fest.

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