FCH: 5000 Euro Strafe vom DFB
HEIDENHEIM (an) - Das Sportgericht des Deutschen FußballBundes (DFB) hat dem FußballZweitligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Während des Heimspiels in der 2. Bundesliga gegen Arminia Bielefeld am 22. diesen Jahres war zu Beginn der zweiten Halbzeit ein großes Banner mit beleidigendem Inhalt am Zaun der Volksbank Osttribüne hinter dem Tor aufgehängt worden.
Der Zweitligist aus Heidenheim hat dem Urteil, das damit rechtskräftig ist, zugestimmt und wird die Strafe auf die Verursacher umlegen. Entsprechende Stadionverbotsverfahren sind in diesem Zusammenhang bereits eingeleitet worden.