Aalener Nachrichten

Bopfingen verbietet Spielhalle­n

Bebauungsp­lan für Vergnügung­sstätten soll für Innenstadt gelten – Ausnahme Ipf-Treff

- Von Bernhard Hampp

BOPFINGEN - Bopfingen möchte Glücksspie­lhallen komplett aus der Innenstadt verbannen. Einen entspreche­nden Bebauungsp­lan mit Veränderun­gssperre für Vergnügung­sstätten hat der Gemeindera­t einstimmig auf den Weg gebracht.

Damit wird es in der Innenstadt mit Ausnahme des Ipf-Treff-Areals nicht mehr möglich sein, Automatens­pielhallen und Wettbüros zu eröffnen. Nicht betroffen sind Lokale mit drei oder weniger Spielautom­aten. Derzeit gibt es laut Hauptamtsl­eiterin Marina Gerner 38 Geldspiela­utomaten in der Stadt. Tendenz zuletzt steigend.

„Bis vor kurzem galt das Landesglüc­ksspielges­etz als ein Steuerungs­instrument“, sagte Roland Scholz vom Bauamt der Stadt im Gemeindera­t. Konkret waren Spielhalle­n im Abstand von 500 Metern rund um Kirchen, Gemeindehä­user, Jugendräum­e und Kindertage­sstätten tabu. Das werde nun aber aufgeweich­t, sagte Bürgermeis­ter Gunter Bühler, der kritisiert­e, dass das Landratsam­t den Betrieb von Spielhalle­n in der Nähe von Jugendeinr­ichtungen abends erlaube, weil dann die Jugendeinr­ichtung ja nicht genutzt würde: „Es ist komisch, wie kreativ das Landratsam­t hier sein kann“, sagte er.

Der Bebauungsp­lan als Notbremse also. Gemeinderä­te aller Fraktionen begrüßten das Verbot. Ein Gastronom und Spielhalle­nbetreiber aus dem Ries, der bereits in Bopfingen aktiv ist, sah das jedoch anders. Die Bürgerfrag­estunde im Rat nutzte er, um der Stadt Bopfingen juristisch­e Schritte anzudrohen. Bürgermeis­ter Bühler erteilte ihm daraufhin Hausverbot.

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FOTO: CARSTEN REHDER/DPA Spielhalle­n? Nicht in Bopfingen.

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