Bopfingen verbietet Spielhallen
Bebauungsplan für Vergnügungsstätten soll für Innenstadt gelten – Ausnahme Ipf-Treff
BOPFINGEN - Bopfingen möchte Glücksspielhallen komplett aus der Innenstadt verbannen. Einen entsprechenden Bebauungsplan mit Veränderungssperre für Vergnügungsstätten hat der Gemeinderat einstimmig auf den Weg gebracht.
Damit wird es in der Innenstadt mit Ausnahme des Ipf-Treff-Areals nicht mehr möglich sein, Automatenspielhallen und Wettbüros zu eröffnen. Nicht betroffen sind Lokale mit drei oder weniger Spielautomaten. Derzeit gibt es laut Hauptamtsleiterin Marina Gerner 38 Geldspielautomaten in der Stadt. Tendenz zuletzt steigend.
„Bis vor kurzem galt das Landesglücksspielgesetz als ein Steuerungsinstrument“, sagte Roland Scholz vom Bauamt der Stadt im Gemeinderat. Konkret waren Spielhallen im Abstand von 500 Metern rund um Kirchen, Gemeindehäuser, Jugendräume und Kindertagesstätten tabu. Das werde nun aber aufgeweicht, sagte Bürgermeister Gunter Bühler, der kritisierte, dass das Landratsamt den Betrieb von Spielhallen in der Nähe von Jugendeinrichtungen abends erlaube, weil dann die Jugendeinrichtung ja nicht genutzt würde: „Es ist komisch, wie kreativ das Landratsamt hier sein kann“, sagte er.
Der Bebauungsplan als Notbremse also. Gemeinderäte aller Fraktionen begrüßten das Verbot. Ein Gastronom und Spielhallenbetreiber aus dem Ries, der bereits in Bopfingen aktiv ist, sah das jedoch anders. Die Bürgerfragestunde im Rat nutzte er, um der Stadt Bopfingen juristische Schritte anzudrohen. Bürgermeister Bühler erteilte ihm daraufhin Hausverbot.