Aalener Nachrichten

Die EU-Kommission gegen Apple, Amazon, Microsoft und Intel

- Euro Steuervort­eile, 13 Milliarden Steuervort­eilen 561 Millionen Euro, vorinstall­ierte Zusage hielt. Internet Explorer nicht an seine 1,06 Milliarden Euro verdrängen mal überprüft vom Markt zu Berufung noch

Auch andere US-Unternehme­n standen bereits im Visier der EUWettbewe­rbsaufsich­t:

Der US-Internetri­ese wurde im August 2016 von der EU-Kommission zur Zahlung von

aufgeforde­rt. Ursache waren die Irland dem Unternehme­n gewährt hatte. Bei dem Betrag handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um Steuernach­zahlungen. Dublin hat gegen die Entscheidu­ng geklagt, ebenso wie Apple selbst. 2011 hatte die Wettbewerb­sbehörde bereits Ermittlung­en wegen Verträgen zum Absatz von E-Books eingeleite­t, die Apple mit fünf internatio­nalen Verlagen unterhielt. Der iPad-Erfinder lenkte ein, sodass das Verfahren eingestell­t wurde.

Das Online-Shoppingpo­rtal steht im Fokus einer breit angelegten Untersuchu­ng der Europäisch­en Kommission. Die Wettbewerb­sbehörde verdächtig­t das amerikanis­che Unternehme­n, in Luxemburg von unrechtmäß­igen

profitiert zu haben. Zuvor hatte die Kommission wegen E-Books gegen Amazon ermittelt, die Untersuchu­ng aber im Mai fallen gelassen, nachdem das US-Unternehme­n sogenannte Meistbegün­stigungskl­auseln für die Verlage zurückgeno­mmen hatte. Demnach mussten die Verlage Amazon darüber informiere­n, welche Konditione­n sie mit Wettbewerb­ern abmachen, und Amazon dann mindestens ebenso gute oder bessere Konditione­n sicherstel­len.

Das Unternehme­n kassierte im März 2013 eine Strafe von weil der Konzern bei seinem Betriebspr­ogramms Windows 7 den eigenen Internetbr­owser

und so den Kunden keine Wahl beim Navigation­sdienst zum Surfen ließ. Ende 2009 hatte Microsoft zugesicher­t, fünf Jahre lang einen neutralen Auswahlbil­dschirm zur Verfügung zu stellen, über den andere Browser leicht auswählbar sind. Nach Auffassung der Kommission hatten aber etwa 15 Millionen Nutzer von Windows 7 in der EU zwischen 2011 und 2012 diese Möglichkei­t nicht. Erstmals bestrafte die EU damit ein Unternehme­n, das sich

Die bislang höchste Strafte traf den US-Chipherste­ller Intel:

musste der Konzern zahlen, weil er seinen Hauptkonku­rrenten Advanced Micro Devices (AMD)

versucht hatte. Unter anderem zahlte Intel Unternehme­n Rabatte, wenn sie ihre Geräte fast ausschließ­lich mit Intel-Prozessore­n ausrüstete­n. Intel legte gegen die Entscheidu­ng ein, die Klage wurde im Juni 2014 zunächst abgelehnt. Der Generalanw­alt des Europäisch­en Gerichtsho­fs unterstütz­te das Unternehme­n jedoch in seinen Schlussfol­gerungen im Oktober 2016: Seiner Ansicht nach muss das Urteil des Gerichtsho­fs der Europäisch­en Union (EuG)

werden. (AFP)

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