Seriendiebe bleiben hinter Gittern
Jugendschöffengericht verhängt hohe Jugendstrafen ohne Bewährung
AALEN (gk) - Zu Jugendstrafen von drei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren jeweils ohne Bewährung hat das Jugendschöffengericht Ellwangen unter Vorsitz von Richterin Dorothea Keck einen 19Jährigen und einen 14-Jährigen wegen schweren Diebstahls verurteilt. Bei dem 14-Jährigen kamen noch Brandstiftung und Sachbeschädigung hinzu.
Die Verhandlung konnte am Mittwoch vergangener Woche nicht abgeschlossen werden, da eine Zeugin verhindert war (wir berichteten). Die junge Frau war nun anwesend. Sie sollte bezeugen, dass der 19-Jährige im Juli vergangenen Jahres einer Bekannten ein hochwertiges Handy geklaut hat. Der hatte dies, im Gegensatz zu seinen anderen Missetaten, vehement bestritten. Und in der Tat, die Zeugin revidierte ihre frühere Aussage gegenüber der Polizei. Der Handydieb war wohl ein anderer, ebenfalls gerichtsbekannter junger Mann, gegen den gesondert ermittelt wird. In diesem Punkt wurde der 19Jährige freigesprochen.
Aber, so Dorothea Keck in ihrer Urteilsbegründung: „Das macht den Kohl auch nicht mehr fett.“Die übrigen Straftaten, vor allem Einbrüche in Aalen und Wasseralfingen im Herbst vergangenen Jahres, zuletzt auf dem Aalener Weihnachtsmarkt und in einem Modepark, reichten locker aus, um den jungen Mann, der seit seinem 14. Lebensjahr auf Kriegsfuß mit dem Gesetz steht, für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter zu schicken. Dabei hat das Jugendschöffengericht noch einmal Jugendstrafrecht angewendet und blieb nur um zwei Monate unter dem Antrag von Staatsanwalt Jens Weise. Richterin Keck versuchte, dem Intensivtäter klar zu machen, dass dies seine letzte Chance sei. Die Anwendung von Jugendstrafrecht ermögliche es ihm, im Vollzug eine Ausbildung zu beginnen und sein Leben in den Griff zu bekommen. Noch im Gerichtssaal verzichteten der junge Mann und sein Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Gresser auf Rechtsmittel gegen das Urteil.
Bei dem 14-Jährigen hatte Keck mehr Hoffnung. Er, so die Jugendrichterin, stehe zu seinen Taten. Aber auch bei ihm mussten schädliche Neigungen festgestellt werden. Er kommt, wenn das Urteil rechtskräftig wird, in eine besondere Abteilung der JVA Adelsheim, wo man sich um ihn und seine psychischen Probleme intensiver kümmern könne als im normalen Jugendstrafvollzug.
Von einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung habe man abgesehen, so Keck, um den 14-Jährigen vor sich selbst zu schützen und zu verhindern, dass er gleich wieder weitere Straftaten begeht. Die Haftbefehle gegen beide Beschuldigte wurden aufrechterhalten, beide wurden wieder in Handschellen und Fußfesseln in die Untersuchungshaft zurückgebracht.