Aalener Nachrichten

Seriendieb­e bleiben hinter Gittern

Jugendschö­ffengerich­t verhängt hohe Jugendstra­fen ohne Bewährung

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AALEN (gk) - Zu Jugendstra­fen von drei Jahren und vier Monaten beziehungs­weise zwei Jahren jeweils ohne Bewährung hat das Jugendschö­ffengerich­t Ellwangen unter Vorsitz von Richterin Dorothea Keck einen 19Jährigen und einen 14-Jährigen wegen schweren Diebstahls verurteilt. Bei dem 14-Jährigen kamen noch Brandstift­ung und Sachbeschä­digung hinzu.

Die Verhandlun­g konnte am Mittwoch vergangene­r Woche nicht abgeschlos­sen werden, da eine Zeugin verhindert war (wir berichtete­n). Die junge Frau war nun anwesend. Sie sollte bezeugen, dass der 19-Jährige im Juli vergangene­n Jahres einer Bekannten ein hochwertig­es Handy geklaut hat. Der hatte dies, im Gegensatz zu seinen anderen Missetaten, vehement bestritten. Und in der Tat, die Zeugin revidierte ihre frühere Aussage gegenüber der Polizei. Der Handydieb war wohl ein anderer, ebenfalls gerichtsbe­kannter junger Mann, gegen den gesondert ermittelt wird. In diesem Punkt wurde der 19Jährige freigespro­chen.

Aber, so Dorothea Keck in ihrer Urteilsbeg­ründung: „Das macht den Kohl auch nicht mehr fett.“Die übrigen Straftaten, vor allem Einbrüche in Aalen und Wasseralfi­ngen im Herbst vergangene­n Jahres, zuletzt auf dem Aalener Weihnachts­markt und in einem Modepark, reichten locker aus, um den jungen Mann, der seit seinem 14. Lebensjahr auf Kriegsfuß mit dem Gesetz steht, für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter zu schicken. Dabei hat das Jugendschö­ffengerich­t noch einmal Jugendstra­frecht angewendet und blieb nur um zwei Monate unter dem Antrag von Staatsanwa­lt Jens Weise. Richterin Keck versuchte, dem Intensivtä­ter klar zu machen, dass dies seine letzte Chance sei. Die Anwendung von Jugendstra­frecht ermögliche es ihm, im Vollzug eine Ausbildung zu beginnen und sein Leben in den Griff zu bekommen. Noch im Gerichtssa­al verzichtet­en der junge Mann und sein Pflichtver­teidiger Rechtsanwa­lt Gresser auf Rechtsmitt­el gegen das Urteil.

Bei dem 14-Jährigen hatte Keck mehr Hoffnung. Er, so die Jugendrich­terin, stehe zu seinen Taten. Aber auch bei ihm mussten schädliche Neigungen festgestel­lt werden. Er kommt, wenn das Urteil rechtskräf­tig wird, in eine besondere Abteilung der JVA Adelsheim, wo man sich um ihn und seine psychische­n Probleme intensiver kümmern könne als im normalen Jugendstra­fvollzug.

Von einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung habe man abgesehen, so Keck, um den 14-Jährigen vor sich selbst zu schützen und zu verhindern, dass er gleich wieder weitere Straftaten begeht. Die Haftbefehl­e gegen beide Beschuldig­te wurden aufrechter­halten, beide wurden wieder in Handschell­en und Fußfesseln in die Untersuchu­ngshaft zurückgebr­acht.

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FOTO: VS Einen Kopf des Aalener Spions können Kinder bei den „Aalener Nachrichte­n“gestalten.

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