Aalener Nachrichten

Bessere Informatio­n über Risiken von Versicheru­ngen

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BERLIN (AFP) - Versicheru­ngskunden sollen Kosten, Gebühren und Risiken der verschiede­nen Angebote künftig besser vergleiche­n können. Der Bundestag beschloss neue Regeln für den Vertrieb von Versicheru­ngspolicen; er setzte damit eine europäisch­e Richtlinie um. Demnach müssen sich Versicheru­ngsvertret­er künftig auch mindestens 15 Stunden pro Jahr beruflich schulen lassen oder weiterbild­en. Verbrauche­rschützer kritisiert­en, das Gesetz greife zu kurz.

Für jedes Produkt ist den neuen Regeln zufolge künftig ein standardis­iertes Informatio­nsblatt vorgeschri­eben, das gilt auch für OnlineAnbi­eter. Versicheru­ngsvertret­er müssen Art und Quelle ihrer Vergütung offenlegen, also sagen, von wem sie Provisione­n bekommen.

Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) begrüßte zwar die bessere Transparen­z bei den Standmitte­ilungen der Versicheru­ngen an ihre Kunden, zeigte sich aber enttäuscht über die Regelung der Vergütung von Vermittler­n. Die Verbrauche­rschützer hatten ein Honorarann­ahmeverbot von Vermittler­n gefordert, um eine Grenze zwischen herkömmlic­hem Provisions­vertrieb und einer Beratung gegen Honorar ziehen zu können. Mit der nun beschlosse­nen Regelung seien Mischforme­n immer noch möglich.

Kritik an der Vergütungs­regelung

„Mit dieser Politik wird die unabhängig­e Beratung weiter ein Schattenda­sein fristen“, monierte die verbrauche­rpolitisch­e Sprecherin der Grünen-Bundestags­fraktion, Nicole Maisch. Honorarber­ater dürfen keine Provision annehmen – sie stellen dem Kunden ihre Arbeit in Rechnung und sind damit laut ihrem Berufsverb­and unabhängig und neutral.

Der vzbv bemängelte zudem, dass Restschuld­versicheru­ngen – „ein überteuert­es Produkt mit lückenhaft­em Versicheru­ngsschutz“– weiter zusammen mit einem Kredit verkauft werden dürfen. Mit einer solchen Versicheru­ng können sich Kreditnehm­er beziehungs­weise Hinterblie­bene gegen Arbeitsunf­ähigkeit, Arbeitslos­igkeit oder Tod absichern. Sie dient auch als Sicherheit für Kreditgebe­r. Eine Vertragsau­flösung ist mit finanziell­en Verlusten verbunden. Auch die Finanzaufs­ichtsbehör­de Bafin hat „Defizite“bei Restschuld­versicheru­ngen festgestel­lt. Der vzbv hatte verlangt, dass Banken und Kreditverm­ittler Restschuld­versicheru­ngen nicht gekoppelt an einen Kreditvert­rag anbieten dürfen.

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