So geht beim Feiern alles mit rechten Dingen zu
Lebensmittelhygiene ist bei Veranstaltungen ein wichtiger Aspekt – Landratsamt: Wir wollen niemanden knebeln
AALEN - Sommer, das ist auch die hohe Zeit der Stadt-, Straßen- und Gartenfeste. Auf denen zum Teil Tausende von Menschen von Vereinen, Organisationen und Institutionen verköstigt werden. Meistens ehrenamtlich. Für die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts ist dies ebenfalls eine intensive Zeit. Denn sie machen sich immer wieder zu Kontrollen auf und schauen, ob beim Verkauf von Lebensmittel auch alles mit rechten Dingen zugeht. Nicht, um irgendjemand zu knebeln oder um Engagement zu unterbinden, sondern ausschließlich im Sinne von sicheren und gesunden Lebensmitteln, wie der Leiter des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung, Amtstierarzt Dr. Ulrich Koepsel, betont.
Wer Essen öffentlich an den Mann und die Frau bringt, egal ob gegen Bezahlung oder nicht, ist im Sinne des geltenden EU-Rechts Lebensmittelunternehmer. Dazu gehören auch diejenigen, die etwa beim Straßenfest verantwortlich für den Essensverkauf am Vereinsstand sind. Und Lebensmittelunternehmer haben eine Menge zu beachten. Es gibt europäische und nationale Verordnungen und Vorschriften zur Lebensmittelhygiene.Damit
niemand in der Flut der Vorschriften untergeht, bietet der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung neben zahlreichen Informationsmaterialien immer wieder Informationsveranstaltungen zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln bei all den Festen an. Eine solche hat kürzlich auch im Kellerhaus in Oberalfingen stattgefunden.
Was sein Kollege Manfred Gunsilius dort erzählte und versuchte rüberzubringen, fasst Koepsel ganz kurz in wenigen Stichworten zusammen: kühl halten, durcherhitzen, heiß halten, so oft als nötig Hände waschen und darauf achten, dass Keime und Bakterien sich nicht ausbreiten oder dorthin gelangen können, wo sie nicht hin sollen. „Kreuzkontamination verhindern“, wie es der Fachmann nennt.
Das Ziel sind sichere Lebensmittel
Wichtig ist Koepsel, dass zwei Dinge in den Köpfen hängen bleiben: zum einen das Bewusstsein, dass bei solchen Festen in der Tat Tausende von fremden Menschen mit Essen versorgt werden, das schon deshalb absolut in Ordnung sein muss. Und dass es andererseits oft schon viele einfache Mittel sind, mit denen man dies garantieren kann. Schließlich sei das Lebensmittelrecht vom Ziel getragen, nämlich vom Ziel sicherer Lebensmittel, nicht aber von den dafür nötigen Mitteln.
Neu sind die geltenden Vorschriften nicht, und Koepsel und seine Kollegen sind inzwischen auch recht zufrieden damit, wie’s auf den Festen beim Umgang mit Lebensmitteln so läuft. Jemandem sofort die „Bude“zumachen zu müssen, das hat es schon lange nicht mehr gegeben. Dennoch sei es wichtig, immer wieder auf die geltenden Vorschriften aufmerksam zu machen. Auch weil innerhalb der Vereine die Menschen wechselten, die sich damit befassen müssen, oder weil auch bei Festen Vereine als „Neulinge“auf diesem Gebiet an den Start gehen. „Wo’s nicht ganz perfekt ist, helfen oft schon kleine Tipps weiter, und alles ist in Ordnung“, fasst Koepsel seine Erfahrung zusammen.