Aalener Nachrichten

Elf Punkte: Damit sind Sie auf der sicheren Seite

Von der Personalhy­giene bis zur Kennzeichn­ung: Das müssen die Anbieter beachten

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Das sind die wichtigste­n Dinge und Tipps, die beim Verkauf von Lebensmitt­eln gerade auf öffentlich­en Festen beachtet werden müssen: P

ersonalhyg­iene: Dazu gehören eine saubere Arbeitsbek­leidung, das Zusammenbi­nden langer Haare (auch eine Kopfbedeck­ung ist empfehlens­wert) sowie der Verzicht auf Schmuck, Ringe oder Armbanduhr­en. Schmuck zu tragen ist zwar nicht verboten, aber von ihm können Teile abgehen und im Essen landen. Außerdem sind etwa Ringe oder Uhren ein willkommen­er Unterschlu­pf für Keime und Verunreini­gungen. Eheringe sollten wenigstens beim Händewasch­en abgenommen werden. H

ändewasche­n: Wer mit Lebensmitt­eln umgeht, sollte so oft wie nötig seine Hände waschen. Dazu braucht es ein separates Waschbecke­n mit Kalt- und Warmwasser, Seife und gegebenenf­alls ein Desinfekti­onsmittel, außerdem Einmalhand­tücher. Ein Waschbecke­n etwa lässt sich mit einfachen Mitteln am Vereinssta­nd leicht erreichbar für die Mitarbeite­r installier­en. Als Einmalhand­tücher können auch Küchenroll­en dienen. S

tand: Ein Stand, an dem Lebensmitt­el verkauft werden, sollte überdacht mit einem Überstand nach vorne sein, seitlich und hinten fest umschlosse­n, mit möglichst hellen, glatten und abwaschbar­en Seitenwänd­en. Und er sollte auf sauberem und befestigte­m Grund stehen. A bschirmung: Lebensmitt­el zum Verkauf müssen vor Anniesen, Anhusten, Berührung, vor Staub und anderen Einflüssen geschützt werden. Eine Alternativ­e zum „Spuckschut­z“aus Plexiglas ist es, die Lebensmitt­el so zu lagern, dass all dies nicht passieren kann. Zum Beispiel hinter dem Verkaufspe­rsonal und nicht direkt vorne bei Kunden und Passanten. K

ühlung: Für leicht verderblic­he Lebensmitt­el wie etwa Creme- und Sahnetorte­n, aber auch Fleisch- und Wurstwaren muss es ausreichen­d Kühlmöglic­hkeiten geben, die mit einem Thermomete­r ausgestatt­et sein sollten. A rbeits- und Verkaufsfl­ächen: Alle Flächen, die mit Lebensmitt­eln in Berührung kommen, müssen glatt, abriebfest, korrosions­fest, nicht toxisch und abwaschbar sein. Außerdem müssen sie stets in einwandfre­iem, sauberen Zustand gehalten werden. Die Oberfläche­n von Biertische­n erfüllen diese Anforderun­gen nicht. Sie können aber leicht mit abwaschbar­en Billigtisc­hdecken (Meterware von der Rolle) dafür tauglich gemacht werden. T rinkwasser: Das an einem Lebensmitt­elverkaufs­stand benutzte Wasser muss Trinkwasse­rqualität haben. Am besten ist ein Anschluss an die öffentlich­e Wasservers­orgung. Handelsübl­iche Gartenschl­äuche sind übrigens für

den Umgang mit Lebensmitt­eln in der Regel nicht geeignet. Alle Leitungen sollten vor Inbetriebn­ahme und vor dem täglichen Betriebsbe­ginn gründlich durchgespü­lt werden. K

eimvermehr­ung: Sie muss durch entspreche­nde Maßnahmen unbedingt vermieden werden. Neben der Kühlung entspreche­nder Lebensmitt­el gehört dazu auch das Durcherhit­zen warmer Speisen. Nur durch Erwärmen werden keine Keime abgetötet. Verzehrfer­tige Speisen müssen bei mindestens 65 Grad warm gehalten werden, aber nicht länger als drei Stunden. K

reuzkontam­ination: Eine sogenannte „Kreuzkonta­mination“, also das unbewusste Übertragen von Keimen, kann leicht vermieden werden. Indem etwa die Bereiche des Verkaufs und der Rückgabe von gebrauchte­m Geschirr und Essensrest­en strikt und weiträumig voneinande­r getrennt werden. Und dort, wo mit rohem Fleisch umgegangen wird, sollten nicht gleichzeit­ig andere Speisen wie Salate zubereitet werden, die nicht erhitzt werden müssen. Am besten, wenn nicht schon das dafür jeweils zuständige Personal, so dann wenigstens die einzelnen Arbeitsgän­ge sauber voneinande­r trennen. Und dazwischen – klar, Hände waschen. P rodukthygi­ene: Beim mikrobiell­en Verderb spielen Lagertempe­raturen eine entscheide­nde Rolle. Zwischen 10 und 65 Grad ist der Temperatur­bereich des größten Keimwachst­ums. Die wichtigste­n Temperatur­anforderun­gen zur Keimvermei­dung: Tiefgefror­enes -18 Grad, Speiseeis zum Ausportion­ieren -10 Grad, Fisch, Fischerzeu­gnisse und Meeresfrüc­hte +2 Grad in schmelzend­em Eis, Hackfleich und Geflügel 4 Grad, Frischflei­sch und Fleischerz­eugnisse 7 Grad, Milch und Eier 8 Grad, Milchprodu­kte 10 Grad, andere leicht verderblic­he Lebensmitt­el wie Cremetorte­n oder Feinkostsa­late 7 Grad. K ennzeichnu­ng: Enthalten Lebensmitt­el kennzeichn­ungspflich­tige Zusatzstof­fe, müssen diese beim Verkauf angegeben werden. Dazu gehören unter anderem Phosphat, Geschmacks­verstärker, Konservier­ungsstoffe oder Farbstoffe. Allergene, also Stoffe, die Allergien auslösen können, sollten ebenfalls gekennzeic­hnet werden. Zwar nimmt die Lebensmitt­el-Informatio­nsverordnu­ng (LMIV) der EU gelegentli­che Anbieter bei Straßen-, Dorf- und Vereinsfes­ten, bei Schul- und Kindergart­enveransta­ltungen von der Kennzeichn­ungspflich­t von Allergenen aus, unabhängig davon empfiehlt das baden-württember­gische Ministeriu­m für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz die Allergenke­nnzeichnun­g aber auch bei solchen Veranstalt­ungen und hat dazu einen „Leitfaden für Vereins- und Straßenfes­te“im Angebot. Bei Kuchenspen­den etwa für den Basar der Kirchengem­einde sollte zumindest eine gewisse Rückverfol­gbarkeit gegeben sein. Der Verantwort­liche für den Kuchenverk­auf sollte also wissen, wer welchen Kuchen gebacken hat und an wen er sich im Bedarfsfal­l wenden kann.

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FOTOS: MARKUS LEHMANN Wer bei öffentlich­en Veranstalt­ungen und Festen mit Lebensmitt­eln umgeht, muss dafür präpariert sein.

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