Vorerst doch kein Tempo 130 auf der A 81
CDU-Landtagsfraktion wehrt sich gegen Pläne des Verkehrsministers
STUTTGART - Die CDU im badenwürttembergischen Landtag wehrt sich gegen Tempolimits auf der Autobahn 81 zwischen Singen und Stuttgart. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte sich für eine Beschränkung auf 130 Stundenkilometer stark gemacht, um eine Handhabe gegen illegale Autorennen zu haben. Konkret geht es um Teilstücke zwischen dem Dreieck Bad Dürrheim und dem Kreuz Hegau.
Verkehrsminister Hermann will die Geschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen auf einem Abschnitt von rund 25 Kilometern beschränken. Er argumentiert mit der Verkehrssicherheit, und über die „kann man politisch nicht streiten“, sagte er am Dienstag in Stuttgart. Auf der Strecke fänden nachgewiesenermaßen illegale Autorennen statt. Um diese auszubremsen, sei Tempo 130, verbunden mit unangekündigten Kontrollen der Polizei, nötig. „Ich habe richtig große Sorgen, dass da was richtig Schlimmes passiert.“
Das Innenministerium hatte indes für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf zwei Streckenabschnitte auf je zwei und sechs Kilometern Länge plädiert. Das Verkehrsministerium verwarf den Vorschlag, weil er nicht wirksam genug gegen die Rennen sei.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke bescheinigt Hermann einen „Fetisch Tempolimit auf der A 81“und wirft ihm vor, „illegale Rennen, die es gar nicht gibt“, zu erfinden. Die CDU-Fraktion tut das nicht, hat aber große Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher ausgedehnten Tempolimits. „Wir werden dieser Einschränkung nur unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit zustimmen können“, erklärt CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart. Das heißt: Wenn es Klagen gegen Tempolimits geben sollte, und davon geht die CDU-Fraktion aus, soll sich ausschließlich das Verkehrsministerium damit befassen. Die Straßenverkehrsordnung setze hohe Anforderungen an Geschwindigkeitsbeschränkungen. „Ob diese in dem betroffenen Streckenabschnitt vorliegen, der keinen Unfallschwerpunkt darstellt, ist sehr fraglich“, so Reinhart.
Hermann kündigte an, auf den Wunsch der CDU-Fraktion einzugehen und die Maßnahme nochmal rechtlich prüfen zu wollen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) verwies dabei auf die Verschärfungen für Autorennen und Rasen im Strafgesetz, die der Bundestag jüngst beschlossen hat. Mit dieser Verschärfung gebe es eine weitere Handhabe, so Hermann, „aber es gibt Zwischenbereiche“, und die seien nicht abgedeckt.
Der Koalitionsausschuss aus Grünen und CDU will sich am 18. Juli erneut mit dieser Frage beschäftigen.