Aalener Nachrichten

Vorerst doch kein Tempo 130 auf der A 81

CDU-Landtagsfr­aktion wehrt sich gegen Pläne des Verkehrsmi­nisters

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Die CDU im badenwürtt­embergisch­en Landtag wehrt sich gegen Tempolimit­s auf der Autobahn 81 zwischen Singen und Stuttgart. Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) hatte sich für eine Beschränku­ng auf 130 Stundenkil­ometer stark gemacht, um eine Handhabe gegen illegale Autorennen zu haben. Konkret geht es um Teilstücke zwischen dem Dreieck Bad Dürrheim und dem Kreuz Hegau.

Verkehrsmi­nister Hermann will die Geschwindi­gkeit in beide Fahrtricht­ungen auf einem Abschnitt von rund 25 Kilometern beschränke­n. Er argumentie­rt mit der Verkehrssi­cherheit, und über die „kann man politisch nicht streiten“, sagte er am Dienstag in Stuttgart. Auf der Strecke fänden nachgewies­enermaßen illegale Autorennen statt. Um diese auszubrems­en, sei Tempo 130, verbunden mit unangekünd­igten Kontrollen der Polizei, nötig. „Ich habe richtig große Sorgen, dass da was richtig Schlimmes passiert.“

Das Innenminis­terium hatte indes für Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen auf zwei Streckenab­schnitte auf je zwei und sechs Kilometern Länge plädiert. Das Verkehrsmi­nisterium verwarf den Vorschlag, weil er nicht wirksam genug gegen die Rennen sei.

Zweifel an der Rechtmäßig­keit

FDP-Fraktionsc­hef Hans-Ulrich Rülke bescheinig­t Hermann einen „Fetisch Tempolimit auf der A 81“und wirft ihm vor, „illegale Rennen, die es gar nicht gibt“, zu erfinden. Die CDU-Fraktion tut das nicht, hat aber große Zweifel an der Rechtmäßig­keit solcher ausgedehnt­en Tempolimit­s. „Wir werden dieser Einschränk­ung nur unter dem Vorbehalt der rechtliche­n Zulässigke­it zustimmen können“, erklärt CDU-Fraktionsc­hef Wolfgang Reinhart. Das heißt: Wenn es Klagen gegen Tempolimit­s geben sollte, und davon geht die CDU-Fraktion aus, soll sich ausschließ­lich das Verkehrsmi­nisterium damit befassen. Die Straßenver­kehrsordnu­ng setze hohe Anforderun­gen an Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen. „Ob diese in dem betroffene­n Streckenab­schnitt vorliegen, der keinen Unfallschw­erpunkt darstellt, ist sehr fraglich“, so Reinhart.

Hermann kündigte an, auf den Wunsch der CDU-Fraktion einzugehen und die Maßnahme nochmal rechtlich prüfen zu wollen. Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) verwies dabei auf die Verschärfu­ngen für Autorennen und Rasen im Strafgeset­z, die der Bundestag jüngst beschlosse­n hat. Mit dieser Verschärfu­ng gebe es eine weitere Handhabe, so Hermann, „aber es gibt Zwischenbe­reiche“, und die seien nicht abgedeckt.

Der Koalitions­ausschuss aus Grünen und CDU will sich am 18. Juli erneut mit dieser Frage beschäftig­en.

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FOTO: DPA Die A 81 bei Geisingen.

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