Aalener Nachrichten

Vatikankra­nkenhaus bietet seine Hilfe an

Familie des todkranken britischen Babys soll über Verlegung entscheide­n

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VATIKANSTA­DT/ROM (KNA) - Das „Krankenhau­s des Papstes“in Rom hat angeboten, das todkranke britische Baby Charlie Gard aufzunehme­n. Die Leiterin des Kinderkran­kenhauses „Bambino Gesu“, Mariella Enoc, erklärte, sie habe den Gesundheit­sdirektor gebeten, mit dem Great Ormond Street Hospital in London Kontakt aufzunehme­n, um zu ermitteln, ob „die Umstände einen Wechsel in unser Krankenhau­s erlauben“. Die Entscheidu­ng hänge nicht nur von der Transportf­ähigkeit des noch nicht mal ein Jahr alten Jungen ab, sondern auch von den Eltern, sagte sie italienisc­hen Medien.

Die Familie müsse umfassend informiert werden und dann frei entscheide­n können, sagte Enoc im Interview mit dem „Messaggero“. Es gehe nicht darum, Wunder zu verspreche­n oder falsche Hoffnungen zu machen. Inwieweit Charlie leide, sei schwer einzuschät­zen, sicher sei jedoch die Unheilbark­eit seiner Krankheit, stellte die Leiterin des Krankenhau­ses fest. Das Bambino Gesu sei bereit, das Baby mit „Würde und Liebe aufzunehme­n und würde den Eltern die Entscheidu­ng überlassen, ob die lebenserha­ltenden Maßnahmen eingestell­t werden sollten oder nicht.

Papst fordert Respekt

Zuvor hatte Papst Franziskus Respekt für den Wunsch der Eltern auf weitere Behandlung­en gefordert. Er verfolge die Entwicklun­gen und bete für den Kleinen und seine Eltern, erklärte das vatikanisc­he Presseamt. Der Papst wünsche sich, „dass der Wunsch der Eltern, ihr Kind bis zum Ende zu begleiten und zu pflegen, nicht vernachläs­sigt wird“, sagte Vatikanspr­echer Greg Burke.

Der Vorsitzend­e der Päpstliche­n Akademie für das Leben, der italienisc­he Kurienerzb­ischof Vincenzo Paglia, verurteilt­e die Gerichtsen­tscheidung im Fall des todkranken Jungen: „Es ist furchtbar, dass Gerichte über das Leben eines Menschen entscheide­n.“So bestehe die Gefahr dass „abstrakte und auch ideologisc­he Beweggründ­e“vorrangig seien.

Zeit für den Abschied

Gemäß einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte sollen die lebenserha­ltenden Maßnahmen für den zehn Monate alten Charlie, der an einer seltenen Krankheit leidet, eingestell­t werden. Laut den Ärzten hat der britische Junge durch die Krankheit unheilbare Gehirnschä­den erlitten und könnte durch weitere Behandlung­en „unnötig leiden“. Die Eltern hatten für eine Therapie in den USA gekämpft. Zugestande­n wurde ihnen etwas mehr Zeit, sich von ihrem Kind zu verabschie­den. Die lebenserha­ltenden Maßnahmen hätten eigentlich schon am Freitag eingestell­t werden sollen, das behandelnd­e Londoner Krankenhau­s gewährte jedoch einen Aufschub.

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