Balanceakt auf dem Hoverboard
Teufelskreis: Mini-Segways benötigen Zulassung, bekommen sie aber nicht
AALEN - Wer für Recht und Ordnung sorgt, läuft Gefahr, manchmal auch als Spaßbremse tituliert zu werden. Nicht anders ergeht es den Polizisten, wenn sie den überwiegend jugendlichen Hoverboard-Fahrer verbieten, mit den motorisierten Zweirädern die öffentlichen Straßen unsicher zu machen. Denn die modernen Fortbewegungsmittel sind im öffentlichen Verkehr verboten, die Zweiräder verlangen nach einer Straßenzulassung, da sie oft schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren. Sprich: Straßen, Parkplätze und Fuß- und Radwege sind für Hoverboardfahrer tabu. „Man sieht immer mehr Kinder und Jugendliche damit herumfahren“, sagt Ronald Krötz von der Polizei Aalen. „Die Eltern kaufen die Teile unbedarft und vergessen, dass Hoverboards eine Zulassung im Straßenverkehr brauchen.“Fährt der Nachwuchs dann überschwänglich aus dem Privatgelände auf öffentliche Straßen, wird es gefährlich: Von einem Bußgeld bis zu einem Strafverfahren kann auf den unrechtmäßigen Fahrer, beziehungsweise dessen Erziehungsberechtigte zukommen. „Man ist da schnell beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.“Im Ostalbkreis gab es im vergangenen Jahr keine Strafanzeige, berichtet Krötz. Im Rems-Murr-Kreis waren es dagegen vier.
Wer allerdings versucht, rechtmäßig eine Straßenzulassung für das Gerät zu bekommen, bleibt zwangsläufig erfolglos – es gibt sie nicht. Denn das Gerät, das durch reine Körperbalance gesteuert wird, gilt als „Luftfahrzeug“.
Problem mit der Haftpflicht
Hoverboards dürfen nur an Stellen gefahren werden, wo auch andere Freizeitgeräte wie Skateboards oder Inliner zugelassen sind, zum Beispiel in Spielstraßen oder Skateparks. Außerdem lassen sich die Geräte derzeit nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichern, da sie keine Kennzeichen haben. Die größeren Segway-Modelle mit einer Haltevorrichtung dagegen können mittlerweile mit einem Mofaschein gefahren werden.
Problematisch wird es auch bei der Haftpflichtversicherung: Passiert ein Unfall auf öffentlicher Straße, übernimmt die Haftpflicht im Normalfall keine Kosten. Allerdings lohnt es sich bei der Versicherung nachzufragen, da die modernen Fortbewegungsmittel Neuland sind und sich in der Gesetzeslage aktuell einiges ändern kann.
Im Fachgeschäft beobachtet das Personal das gesteigerte Interesse an den Hoverboards, etwa zwei bis drei der Geräte werden in Aalen im Monat verkauft, erzählt Miriam Weiland von Decathlon. Dass es für die Geräte keine Straßenzulassung gibt, ist bekannt, sagt sie. „Wir geben das den Kunden mit, das ist ja auch in ihrem Sinn.“