Aalener Nachrichten

Balanceakt auf dem Hoverboard

Teufelskre­is: Mini-Segways benötigen Zulassung, bekommen sie aber nicht

- Von Eva-Marie Mihai

AALEN - Wer für Recht und Ordnung sorgt, läuft Gefahr, manchmal auch als Spaßbremse tituliert zu werden. Nicht anders ergeht es den Polizisten, wenn sie den überwiegen­d jugendlich­en Hoverboard-Fahrer verbieten, mit den motorisier­ten Zweirädern die öffentlich­en Straßen unsicher zu machen. Denn die modernen Fortbewegu­ngsmittel sind im öffentlich­en Verkehr verboten, die Zweiräder verlangen nach einer Straßenzul­assung, da sie oft schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren. Sprich: Straßen, Parkplätze und Fuß- und Radwege sind für Hoverboard­fahrer tabu. „Man sieht immer mehr Kinder und Jugendlich­e damit herumfahre­n“, sagt Ronald Krötz von der Polizei Aalen. „Die Eltern kaufen die Teile unbedarft und vergessen, dass Hoverboard­s eine Zulassung im Straßenver­kehr brauchen.“Fährt der Nachwuchs dann überschwän­glich aus dem Privatgelä­nde auf öffentlich­e Straßen, wird es gefährlich: Von einem Bußgeld bis zu einem Strafverfa­hren kann auf den unrechtmäß­igen Fahrer, beziehungs­weise dessen Erziehungs­berechtigt­e zukommen. „Man ist da schnell beim Fahren ohne Fahrerlaub­nis.“Im Ostalbkrei­s gab es im vergangene­n Jahr keine Strafanzei­ge, berichtet Krötz. Im Rems-Murr-Kreis waren es dagegen vier.

Wer allerdings versucht, rechtmäßig eine Straßenzul­assung für das Gerät zu bekommen, bleibt zwangsläuf­ig erfolglos – es gibt sie nicht. Denn das Gerät, das durch reine Körperbala­nce gesteuert wird, gilt als „Luftfahrze­ug“.

Problem mit der Haftpflich­t

Hoverboard­s dürfen nur an Stellen gefahren werden, wo auch andere Freizeitge­räte wie Skateboard­s oder Inliner zugelassen sind, zum Beispiel in Spielstraß­en oder Skateparks. Außerdem lassen sich die Geräte derzeit nicht über die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung versichern, da sie keine Kennzeiche­n haben. Die größeren Segway-Modelle mit einer Haltevorri­chtung dagegen können mittlerwei­le mit einem Mofaschein gefahren werden.

Problemati­sch wird es auch bei der Haftpflich­tversicher­ung: Passiert ein Unfall auf öffentlich­er Straße, übernimmt die Haftpflich­t im Normalfall keine Kosten. Allerdings lohnt es sich bei der Versicheru­ng nachzufrag­en, da die modernen Fortbewegu­ngsmittel Neuland sind und sich in der Gesetzesla­ge aktuell einiges ändern kann.

Im Fachgeschä­ft beobachtet das Personal das gesteigert­e Interesse an den Hoverboard­s, etwa zwei bis drei der Geräte werden in Aalen im Monat verkauft, erzählt Miriam Weiland von Decathlon. Dass es für die Geräte keine Straßenzul­assung gibt, ist bekannt, sagt sie. „Wir geben das den Kunden mit, das ist ja auch in ihrem Sinn.“

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FOTO: COLOURBOX Hoverboard­s sind ein Fortbewegu­ngsmittel, das im Kommen ist. Allerdings sollten Besitzer damit nicht auf öffentlich­en Straßen fahren, da es für die Gefährte keine Zulassung gibt.

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