Aalener Nachrichten

Intensivtä­ter wegen Diebstähle­n verurteilt

Ein Jahr und drei Monate Haft für einen 34-jährigen LEA-Bewohner – Weitere Verfahren stehen an

- Von Michael Häußler

ELLWANGEN - Zu einem Jahr und drei Monaten Haft hat Ellwangens Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker einen 34-jährigen LEA-Bewohner verurteilt. Damit kommt er der Forderung der Staatsanwä­ltin nach, ohne sich vor dem Urteilsspr­uch für eine Bedenkzeit zurückgezo­gen zu haben. Der Mann hatte etliche Diebstähle begangen und Hehlerei betrieben. Auf den 34-Jährigen kommt noch ein weiteres Verfahren vor dem Ellwanger Amtsgerich­t zu. Außerdem hat das Amtsgerich­t Göppingen noch ein Anliegen an den Mann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig – eine Woche bleibt Zeit für Revision.

Zwei von drei Anklagen werden am Donnerstag­morgen vor Gericht verhandelt. Mit 20-minütiger Verspätung beginnt der Prozess, Verteidige­r Paul Feil hatte noch mit seinem Mandanten gesprochen. Auf dem Weg in den Saal kommt ihm Richter Strecker bereits entgegen. „Können wir?“, fragt er. „Für die dritte Anklage brauchen wir wohl Zeugen. Die Tat streitet er ab“, sagt Feil.

So wird es nach Beginn des Prozesses auch bekannt gegeben. Die dritte Anklage wird mit Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinde­n. Für die beiden anderen Anklagen seien bereits umfassende Geständnis­se angekündig­t, so Strecker. Die Anklage der Staatsanwa­ltschaft lautet auf sechs Diebstähle sowie einen weiteren, bei dem es allerdings beim Versuch geblieben ist.

Gestohlen, um Drogen und Alkohol zu finanziere­n

Seine Diebeszüge seien größtentei­ls in Aalen gewesen, so die Staatsanwä­ltin. Er habe unter anderem einen Autoschlüs­sel aus einer Jackentasc­he genommen und dann mehrere Sachen aus dem Auto entwendet. Parfümflas­chen aus einer Drogerie sowie zwei Paar Schuhe, eine Jeans und ein Hemd aus zwei Klamottenl­äden sollen auch zur Diebesbeut­e gehört haben. Ein Smartphone habe er in einer Gaststätte von der Theke in seine Jackentasc­he gleiten lassen. Der Versuch, ein weiteres Handy in einer Bar zu stehlen, schlug fehl. Außerdem habe er auf einem Marktplatz einem jungen Mann den Geldbeutel aus der Jackentasc­he gezogen.

Seit rund zweieinhal­b Jahren nehme er Drogen aller Art und trinke viel, lässt der 34-Jährige von seinem Dolmetsche­r übersetzen. Zur Beschaffun­g brauche er Geld – daher stehle er. Die Taten werden einzeln von Strecker abgefragt, übersetzt und die Frage nach der Schuld meist mit einem kurzen „Ja“beantworte­t. Außer bei den Parfümflas­chen und Klamotten. „Die habe ich nicht gestohlen. Das war ein anderer“, übersetzt der Dolmetsche­r die Worte des 34-Jährigen. Dieser wohne auch in der LEA und sei ungefähr 25 Jahre alt.

Er hätte ihm die 13 Parfümflas­chen im Wert von fast 900 Euro in den Rucksack gesteckt. Auch die Klamotten. „Wir wollten es verkaufen.“

An der Kleidung seien noch die Diebstahls­icherungen gewesen, so Strecker. Die Rucksäcke würden mit Alufolie ausgelegt, das würde vor dem Alarm schützen. „Das hat sich leider in der LEA herumgespr­ochen, dass das wunderbar klappt“, sagt er.

Das Gericht glaubt ihm, dass er diese Diebstähle nicht begangen hat und spricht ihn in diesen Punkten frei – verurteilt ihn allerdings dann aufgrund von Hehlerei in einem Fall. Die drei Taten werden zusammenge­fasst, weil er die Hehlerware auf einmal bekommen haben soll. „Das müssen wir so hinnehmen“, so der Richter.

Weil er einschlägi­g vorbestraf­t sei, gebe es auch keine Aussicht auf Bewährung, begründet Strecker sein Urteil. Der Antrag auf Asyl des Mannes ist von den deutschen Behörden abgelehnt worden. Er werde aber geduldet. Ob der Mann nach der Haft abgeschobe­n wird, ist aus der Verhandlun­g nicht hervorgega­ngen.

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FOTO: ARCHIV Weil er mehrere Diebstähle begangen hat, muss ein 34-jähriger LEABewohne­r für über ein Jahr ins Gefängnis.

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