Intensivtäter wegen Diebstählen verurteilt
Ein Jahr und drei Monate Haft für einen 34-jährigen LEA-Bewohner – Weitere Verfahren stehen an
ELLWANGEN - Zu einem Jahr und drei Monaten Haft hat Ellwangens Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker einen 34-jährigen LEA-Bewohner verurteilt. Damit kommt er der Forderung der Staatsanwältin nach, ohne sich vor dem Urteilsspruch für eine Bedenkzeit zurückgezogen zu haben. Der Mann hatte etliche Diebstähle begangen und Hehlerei betrieben. Auf den 34-Jährigen kommt noch ein weiteres Verfahren vor dem Ellwanger Amtsgericht zu. Außerdem hat das Amtsgericht Göppingen noch ein Anliegen an den Mann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Woche bleibt Zeit für Revision.
Zwei von drei Anklagen werden am Donnerstagmorgen vor Gericht verhandelt. Mit 20-minütiger Verspätung beginnt der Prozess, Verteidiger Paul Feil hatte noch mit seinem Mandanten gesprochen. Auf dem Weg in den Saal kommt ihm Richter Strecker bereits entgegen. „Können wir?“, fragt er. „Für die dritte Anklage brauchen wir wohl Zeugen. Die Tat streitet er ab“, sagt Feil.
So wird es nach Beginn des Prozesses auch bekannt gegeben. Die dritte Anklage wird mit Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Für die beiden anderen Anklagen seien bereits umfassende Geständnisse angekündigt, so Strecker. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf sechs Diebstähle sowie einen weiteren, bei dem es allerdings beim Versuch geblieben ist.
Gestohlen, um Drogen und Alkohol zu finanzieren
Seine Diebeszüge seien größtenteils in Aalen gewesen, so die Staatsanwältin. Er habe unter anderem einen Autoschlüssel aus einer Jackentasche genommen und dann mehrere Sachen aus dem Auto entwendet. Parfümflaschen aus einer Drogerie sowie zwei Paar Schuhe, eine Jeans und ein Hemd aus zwei Klamottenläden sollen auch zur Diebesbeute gehört haben. Ein Smartphone habe er in einer Gaststätte von der Theke in seine Jackentasche gleiten lassen. Der Versuch, ein weiteres Handy in einer Bar zu stehlen, schlug fehl. Außerdem habe er auf einem Marktplatz einem jungen Mann den Geldbeutel aus der Jackentasche gezogen.
Seit rund zweieinhalb Jahren nehme er Drogen aller Art und trinke viel, lässt der 34-Jährige von seinem Dolmetscher übersetzen. Zur Beschaffung brauche er Geld – daher stehle er. Die Taten werden einzeln von Strecker abgefragt, übersetzt und die Frage nach der Schuld meist mit einem kurzen „Ja“beantwortet. Außer bei den Parfümflaschen und Klamotten. „Die habe ich nicht gestohlen. Das war ein anderer“, übersetzt der Dolmetscher die Worte des 34-Jährigen. Dieser wohne auch in der LEA und sei ungefähr 25 Jahre alt.
Er hätte ihm die 13 Parfümflaschen im Wert von fast 900 Euro in den Rucksack gesteckt. Auch die Klamotten. „Wir wollten es verkaufen.“
An der Kleidung seien noch die Diebstahlsicherungen gewesen, so Strecker. Die Rucksäcke würden mit Alufolie ausgelegt, das würde vor dem Alarm schützen. „Das hat sich leider in der LEA herumgesprochen, dass das wunderbar klappt“, sagt er.
Das Gericht glaubt ihm, dass er diese Diebstähle nicht begangen hat und spricht ihn in diesen Punkten frei – verurteilt ihn allerdings dann aufgrund von Hehlerei in einem Fall. Die drei Taten werden zusammengefasst, weil er die Hehlerware auf einmal bekommen haben soll. „Das müssen wir so hinnehmen“, so der Richter.
Weil er einschlägig vorbestraft sei, gebe es auch keine Aussicht auf Bewährung, begründet Strecker sein Urteil. Der Antrag auf Asyl des Mannes ist von den deutschen Behörden abgelehnt worden. Er werde aber geduldet. Ob der Mann nach der Haft abgeschoben wird, ist aus der Verhandlung nicht hervorgegangen.