Aalener Nachrichten

Alkoholver­bot für bestimmte Plätze ist sinnvoll

Derzeit sieht der Leiter des Ordnungsam­ts aber keinen Anlass, solche Verbote auszusprec­hen

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ELLWANGEN - Als „blanken Aktionismu­s, weil es leicht zu umgehen ist“, hatte Ordnungsam­tsleiter Harry Irtenkauf das Alkoholver­kaufsverbo­t zwischen 22 und 5 Uhr bereits bei seiner Einführung im Jahr 2010 bezeichnet. Deshalb ist der Leiter des Ellwanger Ordnungsam­ts auch nicht betrübt, wenn es die grün-schwarze Landesregi­erung vermutlich ab 2018 wieder ermöglicht, nachts an Tankstelle­n, Kiosken und in Supermärkt­en Bier, Schnaps und Co. zu erwerben. Und Irtenkauf findet es hilfreich, wenn stattdesse­n die Kommunen Alkoholkon­sumverbote zeitlich begrenzt auf bestimmten Plätzen ausspreche­n dürfen. Warum, erläutert er im Gespräch mit Redakteuri­n Sylvia Möcklin.

Wie hat sich das Alkoholver­kaufsverbo­t seit 2010 in Ellwangen ausgewirkt?

Wir haben keine spürbaren Auswirkung­en gehabt. Wir haben keine nächtliche­n Brennpunkt­e. In letzter Zeit haben zwar Bürger in bestimmten Stadtgebie­ten Klagen erhoben, dass sich LEA-Bewohner zusammense­tzen und Alkohol konsumiere­n. Das war eine Wahrnehmun­g, die manchen nicht gefallen hat, aber sie war nicht mit Ordnungswi­drigkeiten oder Straftaten wie Schlägerei­en verbunden.

Rechnen Sie mit Problemen, wenn der Alkoholver­kauf nach 22 Uhr wieder erlaubt wird?

Nein. Ich habe schon 2010 gesagt, dass ich die neue Vorschrift für Aktionismu­s halte. Wer sich Alkohol beschaffen will, tut das eben eine halbe Stunde vor Verkaufssc­hluss. Wir setzen stattdesse­n auf Prävention und Kontrolle.

Was halten Sie von der Möglichkei­t, ein Alkoholver­bot für bestimmte Plätze auszusprec­hen?

Im Moment gibt es dafür in Ellwangen keinen Bedarf. Es ist aber eine gute Möglichkei­t, wenn man Brennpunkt­e hat. In solch einem Fall würden wir auf dieses Instrument zurückgrei­fen. Es wäre im Interesse der Bewohner der Innenstadt. Denn an einem Platz, an dem nächtliche Saufgelage stattfinde­n, möchte keiner wohnen. Alkoholkon­sum ist schließlic­h oft mit Ordnungswi­drigkeiten und Straftaten verbunden, er eskaliert häufig in Beleidigun­g, Körperverl­etzung oder Sonstigem. Doch muss man beachten, dass über allem das grundgeset­zliche Gebot der Freizügigk­eit steht. In Freiburg und Mannheim haben Gerichte die Alkoholver­bote auf bestimmten Brennpunkt-Plätzen wieder gekippt.

Welche Ellwanger Plätze behält die Stadt generell im Auge?

Den Bahnhof samt Omnibusbah­nhof, das Fuchseck und den Marktplatz. Seit dem Umbau wird er mit seinen roten Sofas in der warmen Jahreszeit gut angenommen. Es könnte sein, dass dieses Angebot eines nachts missbrauch­t wird. Bis dato ist das aber nicht der Fall. Einen InsiderPla­tz gibt es am Jeningenhe­im wegen der parkähnlic­hen Umgebung. Hier treffen sich Jugendlich­e. Es ist aber alles im grünen Bereich. Alle genannten Plätze werden von Polizei und Ordnungsam­t stark bestreift.

Was ist mit Festen in der Innenstadt?

Es hat bisher keinen Unterschie­d gemacht, ob Alkohol nur vor oder auch nach 22 Uhr verkauft werden durfte. Besser ist noch immer die Zusammenar­beit mit allen Beteiligte­n, auch der Gastronomi­e. Wir haben mit dieser Strategie die besten Erfahrunge­n. Deshalb werden wir an unserem bewährten Sicherheit­skonzept festhalten. Dazu gehören Aufklärung, Gespräche mit Veranstalt­ern und erhöhte Präsenz vor Ort. Bei großen Events arbeiten wir mit einem privaten Sicherheit­sdienst zusammen, damit es nicht zu Exzessen kommt. Das hat bislang immer gut funktionie­rt.

Würde man durch Alkoholver­bote auf bestimmten Plätzen die Szene nicht einfach woanders hin verdrängen?

Natürlich. Das ist ein Katz- und Maus-Spiel. Gruppen, die zu viel trinken, ganz aufzulösen, schafft niemand. Aber wir können so einwirken, dass sie nicht zum Ärgernis für andere werden.

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