Aalener Nachrichten

Zahlreiche Neuerungen für Waffenbesi­tzer

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AALEN (an) - Das vom Bundestag beschlosse­ne und seit 6. Juli in Kraft getretene zweite Gesetz zur Änderung des Waffengese­tzes führt zu neuen Vorschrift­en für Waffenbesi­tzer und schafft eine neue Amnestiere­gelung für die straffreie Abgabe von illegalen Waffen.

Durch die Änderung des Waffengese­tzes ist für neu angeschaff­te Aufbewahru­ngsbehältn­isse für Waffen die Europanorm EN 1143-1 maßgebend, womit nur noch Waffenschr­änke dieser Norm anerkannt werden können. Die seither gängigen Schränke werden nicht mehr als ausreichen­d und gleichwert­ig anerkannt. Die seither gemeldeten und im Besitz befindlich­en Schränke genießen jedoch bis auf weiteres Bestandssc­hutz und können beim seitherige­n Besitzer weiter verwendet werden.

Des Weiteren wurde durch das Änderungsg­esetz eine neue Amnestiere­gelung für die straffreie Abgabe von illegalen Waffen eingeführt. Die Frist zur straffreie­n Abgabe läuft bis 1. Juli 2018. Ab sofort können deshalb Waffen und Munition, für die der Besitzer keine Erlaubnis hat, bei der zuständige­n Waffenbehö­rde oder einer Polizeidie­nststelle abgegeben werden. Für den Transport zur Abgabe wird keine Erlaubnis benötigt, da das Führen für diesen Zweck ebenfalls straffrei ist.

Bei Fragen steht die Waffenbehö­rde des Landratsam­ts Ostalbkrei­s, Telefon 07361 / 503-1515, oder bei Wohnort in einer der Großen Kreisstädt­e die dortige Waffenbehö­rde zur Verfügung.

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