Zahlreiche Neuerungen für Waffenbesitzer
AALEN (an) - Das vom Bundestag beschlossene und seit 6. Juli in Kraft getretene zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes führt zu neuen Vorschriften für Waffenbesitzer und schafft eine neue Amnestieregelung für die straffreie Abgabe von illegalen Waffen.
Durch die Änderung des Waffengesetzes ist für neu angeschaffte Aufbewahrungsbehältnisse für Waffen die Europanorm EN 1143-1 maßgebend, womit nur noch Waffenschränke dieser Norm anerkannt werden können. Die seither gängigen Schränke werden nicht mehr als ausreichend und gleichwertig anerkannt. Die seither gemeldeten und im Besitz befindlichen Schränke genießen jedoch bis auf weiteres Bestandsschutz und können beim seitherigen Besitzer weiter verwendet werden.
Des Weiteren wurde durch das Änderungsgesetz eine neue Amnestieregelung für die straffreie Abgabe von illegalen Waffen eingeführt. Die Frist zur straffreien Abgabe läuft bis 1. Juli 2018. Ab sofort können deshalb Waffen und Munition, für die der Besitzer keine Erlaubnis hat, bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgegeben werden. Für den Transport zur Abgabe wird keine Erlaubnis benötigt, da das Führen für diesen Zweck ebenfalls straffrei ist.
Bei Fragen steht die Waffenbehörde des Landratsamts Ostalbkreis, Telefon 07361 / 503-1515, oder bei Wohnort in einer der Großen Kreisstädte die dortige Waffenbehörde zur Verfügung.