Pfullendorfer Soldaten zu Recht entlassen
Verwaltungsgericht Sigmaringen weist Klage ab – Verteidiger behält sich Berufung vor
SIGMARINGEN - Die Entlassung von vier Soldaten aus der Staufer-Kaserne in Pfullendorf wegen ihrer Teilnahme an fragwürdigen Aufnahmeritualen war rechtens. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies am Mittwoch die Klage der Soldaten gegen ihre Entlassung ab. „Ihr Verbleib im Dienst würde zu einer Gefährdung der militärischen Ordnung führen“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Müller in der Begründung am späten Nachmittag. Durch Aufnahmerituale könnten eingeschworene Zirkel in der Truppe entstehen, die die Einsatzbereitschaft schwächten. Auch könne es Nachahmer geben. „Es muss dem Dienstherrn freistehen, einer solchen Disziplinlosigkeit entgegenzuwirken“, so Müller. Die Bundeswehr müsse durch die Entlassungen Zeichen setzen dürfen. Damit wurde auch die zuletzt stark in die Kritik geratene Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestärkt.
Die Männer, drei 19-Jährige und ein 21-Jähriger, waren im Februar aus der Truppe ausgeschlossen worden. Einen Einblick in das ihnen vorgeworfene Fehlverhalten gaben Videos, die in der Verhandlung am Mittwoch vorgespielt wurden. Der Argumentation der Verteidigung, dass die Soldaten hierbei das Verhalten im Fall ihrer eigenen Gefangennahme geübt hätten, wollte sich Richter Müller nicht anschließen. Er erklärte, er fühle sich eher ans Abu Ghreib erinnert. In dem Gefängnis im Irak waren Gefangene von USSoldaten gefoltert worden.
„Das Urteil entspricht unserer Rechtsansicht“, sagte der Vertreter des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr. Einer der Vertreter der Soldaten, der Ulmer Anwalt Thomas Maurer, hielt indes daran fest, dass die Entlassung ein zu hartes Mittel war. Er behält sich vor, in Berufung zu gehen. Anwalt Maurer äußerte nach dem Urteil die Meinung, die Mannschaftssoldaten seien rausgeschmissen worden, weil man in Pfullendorf „Aktion gebraucht“habe. Kurz zuvor hatte es Berichte über sadistische Sex-Praktiken in Pfullendorf gegeben, die sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft jedoch nicht bestätigen ließen.