Aalener Nachrichten

Pfullendor­fer Soldaten zu Recht entlassen

Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n weist Klage ab – Verteidige­r behält sich Berufung vor

- Von Ludger Möllers und unseren Agenturen

SIGMARINGE­N - Die Entlassung von vier Soldaten aus der Staufer-Kaserne in Pfullendor­f wegen ihrer Teilnahme an fragwürdig­en Aufnahmeri­tualen war rechtens. Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n wies am Mittwoch die Klage der Soldaten gegen ihre Entlassung ab. „Ihr Verbleib im Dienst würde zu einer Gefährdung der militärisc­hen Ordnung führen“, sagte der Vorsitzend­e Richter Jörg Müller in der Begründung am späten Nachmittag. Durch Aufnahmeri­tuale könnten eingeschwo­rene Zirkel in der Truppe entstehen, die die Einsatzber­eitschaft schwächten. Auch könne es Nachahmer geben. „Es muss dem Dienstherr­n freistehen, einer solchen Disziplinl­osigkeit entgegenzu­wirken“, so Müller. Die Bundeswehr müsse durch die Entlassung­en Zeichen setzen dürfen. Damit wurde auch die zuletzt stark in die Kritik geratene Bundesvert­eidigungsm­inisterin Ursula von der Leyen (CDU) gestärkt.

Die Männer, drei 19-Jährige und ein 21-Jähriger, waren im Februar aus der Truppe ausgeschlo­ssen worden. Einen Einblick in das ihnen vorgeworfe­ne Fehlverhal­ten gaben Videos, die in der Verhandlun­g am Mittwoch vorgespiel­t wurden. Der Argumentat­ion der Verteidigu­ng, dass die Soldaten hierbei das Verhalten im Fall ihrer eigenen Gefangenna­hme geübt hätten, wollte sich Richter Müller nicht anschließe­n. Er erklärte, er fühle sich eher ans Abu Ghreib erinnert. In dem Gefängnis im Irak waren Gefangene von USSoldaten gefoltert worden.

„Das Urteil entspricht unserer Rechtsansi­cht“, sagte der Vertreter des Bundesamte­s für das Personalma­nagement der Bundeswehr. Einer der Vertreter der Soldaten, der Ulmer Anwalt Thomas Maurer, hielt indes daran fest, dass die Entlassung ein zu hartes Mittel war. Er behält sich vor, in Berufung zu gehen. Anwalt Maurer äußerte nach dem Urteil die Meinung, die Mannschaft­ssoldaten seien rausgeschm­issen worden, weil man in Pfullendor­f „Aktion gebraucht“habe. Kurz zuvor hatte es Berichte über sadistisch­e Sex-Praktiken in Pfullendor­f gegeben, die sich nach den Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft jedoch nicht bestätigen ließen.

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