Rentner muss wegen Kindesmissbrauchs hinter Gitter
Gericht geht davon aus, dass 70-Jähriger sich an Enkelin der Lebensgefährtin mehrmals vergangen hat, sieht Schuld aber nur in einem Fall bewiesen
ELLWANGEN - Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat die Jugendschutzkammer des Landgerichts Ellwangen einen 70-Jährigen aus Aalen für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis geschickt.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Bernhard Fritsch ging zwar davon aus, dass der Rentner das achtjährige Mädchen über einen längeren Zeitraum mehrmals missbraucht hat. Jedoch sei das Gericht nur in einem Fall zu der sicheren Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte schuldig sei. In den anderen mindestens fünf Fällen seien Fragen offen geblieben, so dass man im Zweifel zugunsten des Beschuldigten habe entscheiden müssen. Sicher ist sich das Gericht nach den Worten von Richter Fritsch, dass es im Januar dieses Jahres zu einem Missbrauch der achtjährigen Enkelin der Lebensgefährtin des Angeklagten gekommen ist. Man gehe zwar davon aus, dass dies nur der Schlusspunkt eines mindestens ein Jahr dauernden Missbrauchs gewesen sei.
Dies sei jedoch nicht zweifelsfrei zu klären gewesen, weil das Mädchen dem Gericht für Fragen nicht zur Verfügung gestanden habe, das sich daher nur auf die Videoaufnahmen von den Anhörungen vor dem Ermittlungsrichter und bei der Polizei habe stützen können. Daher blieben trotz guter Arbeit hier Unschärfen zurück, wobei offen sei, ob eine weitere Aufklärung überhaupt möglich gewesen wäre.
Fritsch unterstrich, das Gericht habe keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens. Es habe keine Lügen aufgetischt, sondern über tatsächlich Erlebtes gesprochen. Es habe gelitten und habe keinen Grund gehabt, den Mann fälschlich zu beschuldigen. Daher habe man Grund zu der Annahme, dass es mehrfach zum Missbrauch gekommen sei.
Angeklagter zeigt keine Reue
Ein Strafmaß von unter zwei Jahren Gefängnis und damit die Möglichkeit der Bewährung ist nach der Einschätzung des Gerichts nicht in Frage gekommen, weil das betroffene Mädchen erst acht Jahre alt ist und damit weit unter der Schutzgrenze von 14 Jahren, wobei es den Missbrauch wohl bereits seit seinem siebten Lebensjahr habe erdulden müssen. Gegen den Angeklagten spreche auch, dass er nicht zu den Vorwürfen stehe und keine Reue bekundet habe.
Für eine Strafe deutlich über zwei Jahren Freiheitsentzug hat nach Auffassung des Gerichts weiter gesprochen, dass es sich beim Missbrauch um erhebliche Handlungen gehandelt habe. Das Opfer sei traumatisiert und brauche psychologische Behandlung. Für den Angeklagten habe gesprochen, dass er erst in vergleichsweise hohem Alter straffällig geworden sei, dass er krank sei und bereits die Untersuchungshaft habe erleiden müssen. Schließlich sei seine private familiäre Basis erschüttert worden. Dies habe er sich jedoch selbst zuzuschreiben.
Die Verhandlung hatte weitgehend hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Lediglich zur Verlesung der Anklageschrift vor zwei Wochen und zur Urteilsverkündung am Dienstag wurde die Öffentlichkeit zugelassen. Dazwischen wurden an zwei Verhandlungstagen Zeugen, darunter die Mutter und die Schwester des missbrauchten Mädchens, und Sachverständige gehört. Auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Die Anhörung des Mädchens selbst vor Gericht hatte die Mutter auch auf ärztliches Anraten verweigert, um eine weitere Traumatisierung zu verhindern.
Für den Verurteilten klickten nach der Verhandlung die Handschellen. Er bleibt weiter in Haft.