Aalener Nachrichten

Wegen Diebstahls angeklagt, wegen Hehlerei verurteilt

Amtsgerich­t: 29-jähriger LEA-Bewohner muss acht Monate in Haft – Sechs Monate in U-Haft bereits abgesessen

-

ELLWANGEN (mih) - Ohne sich für etwas Bedenkzeit zurückzuzi­ehen, hat Richter Norbert Strecker das Urteil gesprochen. Acht Monate Haftstrafe plus die Kosten des Verfahrens werden dem 29-jährigen LEA-Bewohner auferlegt. Er hat sich am Donnerstag­morgen vor dem Amtsgerich­t Ellwangen wegen Diebstahls in besonders schweren Fällen verantwort­en müssen. Verurteilt wird er dann allerdings wegen gewerbsmäß­iger Hehlerei.

Angeklagt ist der 29-Jährige, weil er in der Landeserst­aufnahmest­elle Ellwangen aus einem anderen Zimmer ein Smartphone gestohlen haben soll. Außerdem erwischte ihn die Polizei vor der Aufnahmest­elle mit einem Rucksack, in dem zwölf Packungen mit Parfüm und ein elektrisch­er Rasierer im Wert von rund 400 Euro lagen. Die Sachen seien aus einem Drogeriema­rkt in Crailsheim gestohlen worden. Der Rucksack wurde mit Alufolie ausgekleid­et, um den Alarm zu verhindern, so der Staatsanwa­lt in der Anklagesch­rift.

Beide Taten streitet der Mann ab. „Jeder hat in der LEA jeden beklaut. Ich wurde auch bestohlen“, lässt der Angeklagte von seinem Dolmetsche­r übersetzen. Das Handy habe er nicht. Der Geschädigt­e wurde zwar geladen, ist aber nicht erschienen. Er sei auch nicht mehr in der LEA, so ein als Zeuge geladener Polizist. Ein weiterer geladener Zeuge kann nur wiedergebe­n, was der Geschädigt­e bei der Polizei ausgesagt hat. Er habe für ihn dort bei der Anzeige übersetzt. Er habe den Angeklagte­n allerdings als Dieb auf einem Foto erkannt.

Motiv: Schlechte Zähne

Auch die Diebesbeut­e aus dem Drogeriema­rkt habe er nicht gestohlen. Ein anderer Bewohner habe ihm den Rucksack übergeben. „Er hatte mir gesagt, was drin ist und woher es ist“, so der Mann. Er wollte mit an der Beute verdienen und damit seine schlechten Zähne richten lassen, gesteht er das Vorhaben, sich daran zu bereichern.

Zwei Möglichkei­ten gebe es jetzt, um fortzufahr­en, so Richter Strecker. „Entweder wird die Verhandlun­g in drei Wochen mit weiteren Zeugen fortgesetz­t oder die Staatsanwa­ltschaft stellt eine Nachtragsa­nklage wegen gewerbsmäß­iger Hehlerei.“Nach kurzer Beratungsp­ause stimmt Verteidige­r Feil für die zweite Möglichkei­t. Strecker nimmt dem jungen Kollegen der Staatsanwa­ltschaft die Anklage ab und lässt sie zur Verhandlun­g zu. „Das nächste Mal können Sie das dann selbst“, sagt er zu ihm und lacht. Im kommenden Jahr macht er sein Examen, wie er Strecker auf Nachfrage in einer kurzen Pause verraten hatte. Mit der Nachtragsa­nklage ist nur noch das geplante Verkaufen der Diebesbeut­e aus dem Rucksack Straftatbe­stand der Verhandlun­g. Nach etwas mehr als einer Stunde im Prozess fällt Strecker das Urteil.

Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt, die Sozialprog­nose sei dafür zu schlecht, erläutert Strecker nach dem Urteil seine Entscheidu­ng.

Der Mann sitzt bereits seit sechs Monaten in Untersuchu­ngshaft. „Da hat er ja nicht mehr lange zu sitzen“, so der Richter. Nachdem Verteidige­r Paul Feil mit seinem Mandanten über das Urteil kurz beraten hat, akzeptiere­n sie. Es ist daher rechtskräf­tig. Strecker bleibt mit seinem Urteilsspr­uch zwei Monate unter dem, was der Staatsanwa­lt gefordert hatte, und stimmt mit dem Strafmaß des Verteidige­rs überein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany