Wegen Diebstahls angeklagt, wegen Hehlerei verurteilt
Amtsgericht: 29-jähriger LEA-Bewohner muss acht Monate in Haft – Sechs Monate in U-Haft bereits abgesessen
ELLWANGEN (mih) - Ohne sich für etwas Bedenkzeit zurückzuziehen, hat Richter Norbert Strecker das Urteil gesprochen. Acht Monate Haftstrafe plus die Kosten des Verfahrens werden dem 29-jährigen LEA-Bewohner auferlegt. Er hat sich am Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht Ellwangen wegen Diebstahls in besonders schweren Fällen verantworten müssen. Verurteilt wird er dann allerdings wegen gewerbsmäßiger Hehlerei.
Angeklagt ist der 29-Jährige, weil er in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen aus einem anderen Zimmer ein Smartphone gestohlen haben soll. Außerdem erwischte ihn die Polizei vor der Aufnahmestelle mit einem Rucksack, in dem zwölf Packungen mit Parfüm und ein elektrischer Rasierer im Wert von rund 400 Euro lagen. Die Sachen seien aus einem Drogeriemarkt in Crailsheim gestohlen worden. Der Rucksack wurde mit Alufolie ausgekleidet, um den Alarm zu verhindern, so der Staatsanwalt in der Anklageschrift.
Beide Taten streitet der Mann ab. „Jeder hat in der LEA jeden beklaut. Ich wurde auch bestohlen“, lässt der Angeklagte von seinem Dolmetscher übersetzen. Das Handy habe er nicht. Der Geschädigte wurde zwar geladen, ist aber nicht erschienen. Er sei auch nicht mehr in der LEA, so ein als Zeuge geladener Polizist. Ein weiterer geladener Zeuge kann nur wiedergeben, was der Geschädigte bei der Polizei ausgesagt hat. Er habe für ihn dort bei der Anzeige übersetzt. Er habe den Angeklagten allerdings als Dieb auf einem Foto erkannt.
Motiv: Schlechte Zähne
Auch die Diebesbeute aus dem Drogeriemarkt habe er nicht gestohlen. Ein anderer Bewohner habe ihm den Rucksack übergeben. „Er hatte mir gesagt, was drin ist und woher es ist“, so der Mann. Er wollte mit an der Beute verdienen und damit seine schlechten Zähne richten lassen, gesteht er das Vorhaben, sich daran zu bereichern.
Zwei Möglichkeiten gebe es jetzt, um fortzufahren, so Richter Strecker. „Entweder wird die Verhandlung in drei Wochen mit weiteren Zeugen fortgesetzt oder die Staatsanwaltschaft stellt eine Nachtragsanklage wegen gewerbsmäßiger Hehlerei.“Nach kurzer Beratungspause stimmt Verteidiger Feil für die zweite Möglichkeit. Strecker nimmt dem jungen Kollegen der Staatsanwaltschaft die Anklage ab und lässt sie zur Verhandlung zu. „Das nächste Mal können Sie das dann selbst“, sagt er zu ihm und lacht. Im kommenden Jahr macht er sein Examen, wie er Strecker auf Nachfrage in einer kurzen Pause verraten hatte. Mit der Nachtragsanklage ist nur noch das geplante Verkaufen der Diebesbeute aus dem Rucksack Straftatbestand der Verhandlung. Nach etwas mehr als einer Stunde im Prozess fällt Strecker das Urteil.
Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt, die Sozialprognose sei dafür zu schlecht, erläutert Strecker nach dem Urteil seine Entscheidung.
Der Mann sitzt bereits seit sechs Monaten in Untersuchungshaft. „Da hat er ja nicht mehr lange zu sitzen“, so der Richter. Nachdem Verteidiger Paul Feil mit seinem Mandanten über das Urteil kurz beraten hat, akzeptieren sie. Es ist daher rechtskräftig. Strecker bleibt mit seinem Urteilsspruch zwei Monate unter dem, was der Staatsanwalt gefordert hatte, und stimmt mit dem Strafmaß des Verteidigers überein.