Angeklagter hat sich mehrere Identitäten geschaffen – Datenbanken erfassen alle Namen per Fingerabdruck
Bei der Verhandlung vor dem Ellwanger Amtsgericht hat der Name des Angeklagten für Verwirrung gesorgt. Zu Beginn hatte der Staatsanwalt bereits gefragt, ob der Name des Angeklagten stimme, wie er in den Unterlagen stehe. Erst im weiteren Verlauf des Prozesses kam auf, dass er doch nicht stimmt. Nachdem der 29-Jährige ihn auf ein Blatt Papier geschrieben hatte, war klar, dass das Gericht einen anderen Namen vorliegen hatte. Mindestens drei Identitäten soll der Mann haben. Auch das Herkunftsland bleibt unklar. Die Papiere habe er verloren. Das bestätigt auch ein als Zeuge geladener Polizist. „Die ersten Angaben, die gemacht werden, gelten“, sagt er aus. Diese kämen dann auf einen Lichtbildausweis der LEA. Die genaue Identität und die Herkunft bleiben während der Verhandlung weiterhin unklar. „Sind Sie verwandt oder verschwägert mit Herrn, tja, jetzt wird es zur Lotterie“, so Strecker zu einem anderen Zeugen. „Mit diesem Herrn da“, sagt er und zeigt auf die Anklagebank. Die Datenbanken des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge könnten da weiterhelfen. „Alle Flüchtlinge werden erkennungsdienstlich behandelt“, so eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Zeitung. Das bedeutet, bei jeder Registrierung einer Person werde nicht nur der Name erfasst, sondern auch ein Fingerabdruck genommen und ein Foto gemacht. Dadurch werde die Person als ein und dieselbe identifizierbar, auch wenn sie mehrere sogenannte Alias-Identitäten benutze. „Ohne Registrierung bekommen sie weder Schlafplatz noch irgendwelche Leistungen“, so die Sprecherin. Auch die Justiz habe auf diese Datenbanken Zugriff. Im Falle des Angeklagten gebe es tatsächlich mehrere unterschiedliche Identitäten in den Datenbanken, heißt es aus gut informierten Behördenkreisen. Der Mann habe sich mehrfach unter unterschiedlichen Namen und Herkunftsländern registriert. Allerdings seien alle Identitäten, Fingerabdruck und Foto hinterlegt und verknüpft. (mih)