Fahrlässiger Pistolenschuss wird mit 4000 Euro bestraft
31-jähriger Aalener schießt aus dem Fenster mit Luftdruckwaffe Mann ins Gesicht – 49-Jähriger wird dabei verletzt
AALEN (gk) - Zu einer Geldstrafe von 4000 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung hat Amtsrichter Martin Reuff einen 31- jährigen Mann aus Aalen verurteilt. Der bis dato unbescholtene Mann hatte im Februar dieses Jahres durch einen unkontrolliert abgegebenen Schuss aus dem Fenster seiner Wohnung mit einer Gasdruckpistole einen 49-Jährigen verletzt.
Es ist Sonntag der 12. Februar 2017. In Unterkochen findet an diesem Tag der große Fastnachtsumzug statt. Kurz nach 12 Uhr treffen die Umzugsteilnehmer in Unterkochen ein. Darunter auch Mitglieder einer Guggenmusik aus Fachsenfeld. Sie parken in einem Wohngebiet und bereiten sich vor. Als sie plötzlich einen Knall hören, messen sie dem keine größere Bedeutung bei, schließlich sei Fastnacht, so eine Zeugin. Doch ein Mann aus der Gruppe verspürt einen stechenden Schmerz an der Wange. Blut fließt. Er zieht sich etwas aus der Haut und wirft es in panischer Reaktion weg. Es ist ein sogenanntes Diabolo Projektil, wie es aus Luftdruckwaffen verschossen wird. Jetzt realisiert die Gruppe, dass auf sie geschossen wurde. Die Zeugin setzt einen Notruf ab, nur einige Minuten später ist die Polizei vor Ort. In der Nachbarschaft geht ein Rollladen herunter. Die Polizisten klingeln an der Wohnung. Nach kurzem Verhör räumt der angetrunkene Mieter ein – der Alkoholtest ergab rund 1,2 Promille – mit einer Gasdruckpistole aus dem Fenster geschossen zu haben. In der Wohnung finden die Beamten eine weitere Luftdruckpistole, eine Machete und ein Samuraischwert und nehmen den Mann vorsichtshalber vorläufig fest. Zur Verhandlung erschien der Fastnachtsschütze ohne Verteidiger. Er räumte ein, mit der Pistole ohne zu zielen aus dem Fenster seiner Wohnung auf die Straße geschossen zu haben. „Warum?“, wollte Amtsrichter Marin Reuff wissen. „Vermutlich aus reiner Dummheit“, sagte er selbst. Keinesfalls habe er jedoch vorgehabt, irgendjemand gezielt zu verletzen. Dass nicht mehr passiert sei, sei reiner Zufall gewesen, so der zuständige Kripobeamte. Der Getroffene, der auch als Nebenkläger auftrat, sagte als Zeuge aus, dass die Wunde an der Wange mittlerweile zwar ohne Spuren verheilt sei, dass er jedoch nach wie vor zusammenschrecke wenn er irgendwo ein lautes Geräusch höre. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Rechtsreferendarin Carmen Frabschka, hielt in ihrem Plädoyer den Tatbestand der vorsätzlichen, gefährlichen Körperverletzung für erfüllt und forderte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 4000 Euro. Der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Gökeler, schloss sich dem an. Der Beschuldigte beteuerte in seinem Schlusswort nochmals, dass er niemanden verletzen wollte. Ein Wort der Entschuldigung kam jedoch nicht über seine Lippen. Amtsrichter Reuff sah den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung nicht bewiesen und verurteilte den Schützen lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 4000 Euro Geldstrafe.