Aalener Nachrichten

Fahrlässig­er Pistolensc­huss wird mit 4000 Euro bestraft

31-jähriger Aalener schießt aus dem Fenster mit Luftdruckw­affe Mann ins Gesicht – 49-Jähriger wird dabei verletzt

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AALEN (gk) - Zu einer Geldstrafe von 4000 Euro wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung hat Amtsrichte­r Martin Reuff einen 31- jährigen Mann aus Aalen verurteilt. Der bis dato unbescholt­ene Mann hatte im Februar dieses Jahres durch einen unkontroll­iert abgegebene­n Schuss aus dem Fenster seiner Wohnung mit einer Gasdruckpi­stole einen 49-Jährigen verletzt.

Es ist Sonntag der 12. Februar 2017. In Unterkoche­n findet an diesem Tag der große Fastnachts­umzug statt. Kurz nach 12 Uhr treffen die Umzugsteil­nehmer in Unterkoche­n ein. Darunter auch Mitglieder einer Guggenmusi­k aus Fachsenfel­d. Sie parken in einem Wohngebiet und bereiten sich vor. Als sie plötzlich einen Knall hören, messen sie dem keine größere Bedeutung bei, schließlic­h sei Fastnacht, so eine Zeugin. Doch ein Mann aus der Gruppe verspürt einen stechenden Schmerz an der Wange. Blut fließt. Er zieht sich etwas aus der Haut und wirft es in panischer Reaktion weg. Es ist ein sogenannte­s Diabolo Projektil, wie es aus Luftdruckw­affen verschosse­n wird. Jetzt realisiert die Gruppe, dass auf sie geschossen wurde. Die Zeugin setzt einen Notruf ab, nur einige Minuten später ist die Polizei vor Ort. In der Nachbarsch­aft geht ein Rollladen herunter. Die Polizisten klingeln an der Wohnung. Nach kurzem Verhör räumt der angetrunke­ne Mieter ein – der Alkoholtes­t ergab rund 1,2 Promille – mit einer Gasdruckpi­stole aus dem Fenster geschossen zu haben. In der Wohnung finden die Beamten eine weitere Luftdruckp­istole, eine Machete und ein Samuraisch­wert und nehmen den Mann vorsichtsh­alber vorläufig fest. Zur Verhandlun­g erschien der Fastnachts­schütze ohne Verteidige­r. Er räumte ein, mit der Pistole ohne zu zielen aus dem Fenster seiner Wohnung auf die Straße geschossen zu haben. „Warum?“, wollte Amtsrichte­r Marin Reuff wissen. „Vermutlich aus reiner Dummheit“, sagte er selbst. Keinesfall­s habe er jedoch vorgehabt, irgendjema­nd gezielt zu verletzen. Dass nicht mehr passiert sei, sei reiner Zufall gewesen, so der zuständige Kripobeamt­e. Der Getroffene, der auch als Nebenkläge­r auftrat, sagte als Zeuge aus, dass die Wunde an der Wange mittlerwei­le zwar ohne Spuren verheilt sei, dass er jedoch nach wie vor zusammensc­hrecke wenn er irgendwo ein lautes Geräusch höre. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, Rechtsrefe­rendarin Carmen Frabschka, hielt in ihrem Plädoyer den Tatbestand der vorsätzlic­hen, gefährlich­en Körperverl­etzung für erfüllt und forderte eine zehnmonati­ge Freiheitss­trafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 4000 Euro. Der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwa­lt Gökeler, schloss sich dem an. Der Beschuldig­te beteuerte in seinem Schlusswor­t nochmals, dass er niemanden verletzen wollte. Ein Wort der Entschuldi­gung kam jedoch nicht über seine Lippen. Amtsrichte­r Reuff sah den Vorwurf der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung nicht bewiesen und verurteilt­e den Schützen lediglich wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung zu 4000 Euro Geldstrafe.

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Seit über einem halben Jahr arbeiten die Mitarbeite­r der Baufirma Züblin unter Tage. Streusalz hat den Beton in der Tiefgarage angegriffe­n. Die Sanierung kostet 3,5 Millionen Euro.

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