Aalener Nachrichten

28-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

Von versuchter Vergewalti­gung bleibt Nötigung und Beleidigun­g

- Von Gerhard Krehlik

AALEN - Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n á 15 Euro, also insgesamt 1350 Euro, wegen Nötigung und Beleidigun­g hat das Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsrichte­r Martin Reuff einen 28-jährigen Mann aus einer Kreisgemei­nde verurteilt.

Der Beschuldig­te und sein Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Robert Bäumel, sowie die Staatsanwä­ltin verzichtet­en noch im Gerichtssa­al auf Rechtsmitt­el, sodass das Urteil rechtskräf­tig ist.

Angeklagt war der Mann von der Staatsanwa­ltschaft Ellwangen allerdings wegen versuchter Vergewalti­gung, was bei einer Verurteilu­ng eine wesentlich höhere Strafe zur Folge gehabt hätte.

Den Tatbestand der versuchten Vergewalti­gung hielten nach der Beweisaufn­ahme jedoch weder das Gericht noch die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft für bewiesen. Der Fall spielte sich im Sommer 2016 auf der Verbindung­sstraße zwischen Dauerwang und Essingen ab.

Dort war eine 56-jährige Frau mit dem Fahrrad unterwegs, als ihr ein junger Mann zu Fuß entgegenka­m. Als sie an ihm vorbei war, so die Geschädigt­e im Zeugenstan­d, hörte sie, wie ihr der Mann das Wort „ficken“hinterherr­ief. Als sie sich umdrehte, sah sie, wie ihr der Mann in vollem Tempo hinterherr­annte.

Vor Schreck und Panik verließen sie die Kräfte, so die Frau, und sie blieb stehen. Sie habe den Mann angeschrie­n, er solle abhauen, so die sichtlich mitgenomme­ne Zeugin. Gleichzeit­ig stoppte auch ein Auto am Ort des Geschehens.

Daraufhin machte der Mann kehrt und ging wieder weiter Richtung Dauerwang. Mutter und Tochter in dem Auto begleitete­n daraufhin die Radfahreri­n weiter bis zu ihrem Ziel in Essingen.

Sie bestätigte­n auch als Zeuginnen das Geschehen. Der Beschuldig­te – er wurde durch einen Zeugenaufr­uf in der Tagespress­e kurz nach der Tat ermittelt – räumte vor Gericht ein, dass er der Frau nachgerufe­n habe und ihr auch nachgerann­t sei. Er habe jedoch nicht vorgehabt, sie zu vergewalti­gen und er entschuldi­gte sich bei der 56Jährigen für sein Verhalten.

Schwierigk­eiten, mit Frauen in Kontakt zu kommen

Der Gutachter Thomas Heinrichse­n von den psychiatri­schen Kliniken in Weinsberg schilderte den Angeklagte­n als einen nur mäßig intelligen­ten Mann ohne sexuelle Erfahrung und mit Schwierigk­eiten, mit dem anderen Geschlecht in Kontakt zu kommen. Das Geschehen könne man, so der Psychiater, durchaus als eine Art Ersatzhand­lung, als einen – natürlich völlig ungeeignet­en – Versuch werten, mit einer Frau in Kontakt zu kommen. Er glaube nicht, so der Gutachter, dass dieses Verhalten dem Angeklagte­n irgendeine­n „Kick“verschafft habe.

Da der Mann sein „Opfer“nicht berührt und sofort wieder kehrtgemac­ht hat, als er angeschrie­n wurde, blieben nach Ansicht des Schöffenge­richts von dem Vorwurf der versuchten Vergewalti­gung „nur noch“Nötigung und Beleidigun­g übrig. Die Staatsanwä­ltin plädierte zusätzlich noch auf den Tatbestand der Bedrohung und forderte eine dreimonati­ge Haftstrafe auf Bewährung. Rechtsanwa­lt Bäumel hielt eine Geldstrafe von 750 Euro wegen Nötigung und Beleidigun­g der Tat angemessen. Das Gericht sah von einer Haftstrafe ab, verhängte jedoch mit 1350 Euro eine deutlich höhere Geldstrafe.

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FOTO: KREISSPARK­ASSE OSTALB Gemeinsam mit den jungen Freibadgäs­ten freuten sich Freibadche­f Holger Rathgeb und Sparkassen-Pressespre­cher Holger Kreuttner (beide oben auf dem Seestern sitzend).

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