28-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
Von versuchter Vergewaltigung bleibt Nötigung und Beleidigung
AALEN - Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro, also insgesamt 1350 Euro, wegen Nötigung und Beleidigung hat das Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Martin Reuff einen 28-jährigen Mann aus einer Kreisgemeinde verurteilt.
Der Beschuldigte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Robert Bäumel, sowie die Staatsanwältin verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist.
Angeklagt war der Mann von der Staatsanwaltschaft Ellwangen allerdings wegen versuchter Vergewaltigung, was bei einer Verurteilung eine wesentlich höhere Strafe zur Folge gehabt hätte.
Den Tatbestand der versuchten Vergewaltigung hielten nach der Beweisaufnahme jedoch weder das Gericht noch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für bewiesen. Der Fall spielte sich im Sommer 2016 auf der Verbindungsstraße zwischen Dauerwang und Essingen ab.
Dort war eine 56-jährige Frau mit dem Fahrrad unterwegs, als ihr ein junger Mann zu Fuß entgegenkam. Als sie an ihm vorbei war, so die Geschädigte im Zeugenstand, hörte sie, wie ihr der Mann das Wort „ficken“hinterherrief. Als sie sich umdrehte, sah sie, wie ihr der Mann in vollem Tempo hinterherrannte.
Vor Schreck und Panik verließen sie die Kräfte, so die Frau, und sie blieb stehen. Sie habe den Mann angeschrien, er solle abhauen, so die sichtlich mitgenommene Zeugin. Gleichzeitig stoppte auch ein Auto am Ort des Geschehens.
Daraufhin machte der Mann kehrt und ging wieder weiter Richtung Dauerwang. Mutter und Tochter in dem Auto begleiteten daraufhin die Radfahrerin weiter bis zu ihrem Ziel in Essingen.
Sie bestätigten auch als Zeuginnen das Geschehen. Der Beschuldigte – er wurde durch einen Zeugenaufruf in der Tagespresse kurz nach der Tat ermittelt – räumte vor Gericht ein, dass er der Frau nachgerufen habe und ihr auch nachgerannt sei. Er habe jedoch nicht vorgehabt, sie zu vergewaltigen und er entschuldigte sich bei der 56Jährigen für sein Verhalten.
Schwierigkeiten, mit Frauen in Kontakt zu kommen
Der Gutachter Thomas Heinrichsen von den psychiatrischen Kliniken in Weinsberg schilderte den Angeklagten als einen nur mäßig intelligenten Mann ohne sexuelle Erfahrung und mit Schwierigkeiten, mit dem anderen Geschlecht in Kontakt zu kommen. Das Geschehen könne man, so der Psychiater, durchaus als eine Art Ersatzhandlung, als einen – natürlich völlig ungeeigneten – Versuch werten, mit einer Frau in Kontakt zu kommen. Er glaube nicht, so der Gutachter, dass dieses Verhalten dem Angeklagten irgendeinen „Kick“verschafft habe.
Da der Mann sein „Opfer“nicht berührt und sofort wieder kehrtgemacht hat, als er angeschrien wurde, blieben nach Ansicht des Schöffengerichts von dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung „nur noch“Nötigung und Beleidigung übrig. Die Staatsanwältin plädierte zusätzlich noch auf den Tatbestand der Bedrohung und forderte eine dreimonatige Haftstrafe auf Bewährung. Rechtsanwalt Bäumel hielt eine Geldstrafe von 750 Euro wegen Nötigung und Beleidigung der Tat angemessen. Das Gericht sah von einer Haftstrafe ab, verhängte jedoch mit 1350 Euro eine deutlich höhere Geldstrafe.