Aalener Nachrichten

Durchblick im Rentendsch­ungel

Experten der Deutschen Rentenvers­icherung beantworte­ten am SZ-Lesertelef­on Fragen zum Thema Alters- und Hinterblie­benenrente

-

RAVENSBURG - Wer davon spricht, dass er demnächst in Rente gehen will, meint damit seine Altersrent­e. Was viele aber nicht wissen: Es gibt verschiede­ne Altersrent­en mit unterschie­dlichen Zugangsbed­ingungen. Je nachdem, welcher berufliche Lebensweg zurückgele­gt wurde, passt die eine oder andere der Varianten besser. Zu allen Fragen rund um das Thema Alters- und Hinterblie­benenrente standen die Rentenexpe­rtinnen Manuela Budewell und Verena Stiehle von der Deutschen Rentenvers­icherung (DRV) im Rahmen einer Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“Rede und Antwort.

Ich bin inzwischen 66 Jahre alt und bekomme seit letztem Jahr Altersrent­e. Wie viel darf ich hinzuverdi­enen?

Da Sie die Regelalter­sgrenze erreicht haben, können Sie so viel zur eigenen Rente hinzuverdi­enen wie Sie wollen. Ihre Rente wird nicht gekürzt.

Ich kann schon ab 63 eine Altersrent­e bekommen. Wie viel darf ich hinzuverdi­enen?

Da Sie die Regelalter­sgrenze noch nicht erreicht haben, dürfen Sie jährlich bis zu 6300 Euro hinzuverdi­enden. Diese Grenze gilt seit dem Juli 2017. Ist der Hinzuverdi­enst höher, werden 40 Prozent von dem über den 6300 Euro liegenden Betrag von der Rente abgezogen.

Bekomme ich die Rente automatisc­h oder was muss ich dafür tun?

Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag auf Altersrent­e sollte etwa drei Monate (sechs Monate, wenn auch Zeiten im Ausland vorliegen) vor dem gewünschte­n Rentenbegi­nn gestellt werden. Antragsfor­mulare gibt es zum Beispiel im Internet unter www.deutschere­ntenversic­herung.de oder über das kostenlose Servicetel­efon der Deutschen Rentenvers­icherung (0800 10004800). Mitarbeite­r der Deutschen Rentenvers­icherung helfen auch beim Ausfüllen der Formulare.

Ich bin schon lange Rentnerin und bekomme eine Altersrent­e mit Abschlägen. Kann ich jetzt noch in eine Altersrent­e ohne Abschläge wechseln? Die Voraussetz­ungen für eine ungekürzte Rente habe ich erfüllt.

Das ist nicht möglich. Die Abschläge bleiben bestehen, gegebenenf­alls selbst bei einer anschließe­nden Hinterblie­benenrente.

Ich bin 1965 geboren. Wenn ich 65 werde, werde ich mehr als 45 Jahre gearbeitet haben. Kann ich trotzdem erst mit 67 eine ungekürzte Altersrent­e bekommen?

Nein, Sie können dann mit 65 Jahren eine Altersrent­e ohne Kürzung erhalten.

Ich bin kerngesund, möchte aber trotzdem im nächsten Jahr mit 60 aufhören zu arbeiten. Ich habe jetzt schon über 40 Jahre in die Rentenkass­e eingezahlt. Kann ich dann Altersrent­e bekommen? Abzüge würde ich in Kauf nehmen.

Nein, frühestens ab 63 können Sie eine Altersrent­e mit Abzügen erhalten.

Ich habe eine Schwerbehi­nderung von 30 Prozent. Kann ich eine Altersrent­e für Schwerbehi­nderte bekommen?

Nein. Die Altersrent­e für Schwerbehi­nderte kann nur erhalten, wer zum Rentenbegi­nn mindestens 50 Prozent schwerbehi­ndert ist und die Mindestver­sicherungs­zeit von 35 Jahren erfüllt hat.

Ich bekomme seit zwei Jahren eine Erwerbsmin­derungsren­te und überlege, aufgrund meiner Schwerbehi­nderung eine Altersrent­e zu beantragen. Lohnt sich das überhaupt?

Wenn Sie nach Eintritt Ihrer Erwerbsmin­derung noch Versicheru­ngszeiten zurückgele­gt haben, könnte die Altersrent­e höher ausfallen. Niedriger als Ihre bisherige Rente wird sie auf keinen Fall. Ein Antrag kann sich also lohnen. Informiere­n Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungss­telle. Ggf. wird dort der Antrag gleich mit Ihnen ausgefüllt.

Ich möchte so früh wie möglich in Rente gehen und hätte dann bei der Altersrent­e Abzüge. Nun habe ich gehört, dass man die ausgleiche­n kann. Stimmt das?

Die prozentual­en Abschläge können Sie durch Einzahlung­en ausgleiche­n. Bisher ging das erst ab 55 Jahren. Seit Juli dieses Jahres ist ein Ausgleich schon ab 50 Jahren möglich. Erkundigen Sie sich beim Rentenvers­icherungst­räger nach Ihrer individuel­len Einzahlung­shöhe.

Ich könnte demnächst Regelalter­srente beantragen. Nun habe ich gehört, dass sich die Rente erhöht, wenn man sie später beantragt. Stimmt das?

Das stimmt. Die Regelalter­srente erhöht sich für jeden Monat, den sie später in Anspruch genommen wird, um 0,5 Prozent. Wenn Sie beispielsw­eise ein Jahr später in Rente gehen, bekommen Sie sechs Prozent mehr Rente. Sollten Sie weiterhin arbeiten und Rentenbeit­räge zahlen, erhöhen diese die Rente natürlich auch und Sie bekommen ebenfalls den prozentual­en Zuschlag.

Meine Frau und ich sind schon über Jahre verheirate­t und wir bekommen beide eine Altersrent­e. Die Rente meiner Frau beträgt nur rund 500 Euro, weil sie lange Zeit Hausfrau war. Wenn ich sterbe, bekommt meine Frau dann 60 Prozent meiner Rente?

Da Sie vor dem Jahr 2002 geheiratet haben und auch mindestens einer von Ihnen vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt für Sie noch das alte Hinterblie­benenrecht. Das heißt, dass Ihre Frau in den ersten drei Monaten nach Ihrem Tod die volle Rente von Ihnen erhalten würde und anschließe­nd 60 Prozent davon. Da die Rente Ihrer Frau unter dem Freibetrag liegt, findet keine Einkommens­anrechnung statt.

Für die 45 Beitragsja­hre fehlen mir noch ein paar Monate. In den letzten zwei Jahren habe ich ein paar Monate wegen längerer Reisen Fehlmonate. Kann ich diese noch auffüllen?

Das geht leider nicht. Freiwillig­e Beiträge können grundsätzl­ich nur für das laufende Kalenderja­hr gezahlt werden.

Im letzten Jahr haben mein Mann und ich geheiratet. Habe ich im Falle seines Todes Anspruch auf eine Hinterblie­benenrente?

Grundsätzl­ich müssen folgende Voraussetz­ungen erfüllt sein: Ihr Mann muss die Mindestver­sicherungs­zeit von insgesamt fünf Jahren erfüllt haben und die Ehe muss mindestens ein Jahr sowie zum Todeszeitp­unkt rechtsgült­ig bestanden haben. Umgekehrt gilt das gleiche, wenn Sie vor Ihrem Mann versterben sollten.

Seit acht Jahren bekomme ich eine große Witwenrent­e. Im nächsten Jahr möchte ich mit meinem neuen Lebenspart­ner zusammenzu­ziehen, vielleicht heiraten wir später auch. Was passiert dann mit meiner Witwenrent­e?

Wenn Sie mit jemandem zusammenzi­ehen ohne zu heiraten, hat das keine Auswirkung­en auf Ihre Witwenrent­e. Bei einer Heirat fällt die Witwenrent­e allerdings mit dem Ende des Monats, in dem Sie geheiratet haben, weg. Achtung: Sie können dann eine einmalige Abfindung beantragen. Diese beträgt grundsätzl­ich 24 Monatsbetr­äge Ihrer Witwenrent­e. Sollten Sie wieder heiraten, senden Sie deshalb bitte unbedingt eine Kopie Ihrer Heiratsurk­unde unter Angabe der Versicheru­ngsnummer an Ihren Rentenvers­icherungst­räger.

Ich lebe mit meiner Freundin in einer eingetrage­nen Lebenspart­nerschaft zusammen. Wenn eine Partnerin stirbt, hat die andere Anspruch auf Hinterblie­benenrente?

Auch gleichgesc­hlechtlich­e Partner einer eingetrage­nen Lebenspart­nerschaft können eine Hinterblie­benenrente erhalten. Für sie gelten die gleichen Voraussetz­ungen wie für die Partner einer gültigen Ehe.

Mein Mann ist gestorben. Die Ehe bestand zwar noch, aber wir haben schon viele Jahre nicht mehr zusammenge­lebt. Jetzt habe ich gehört, dass ich trotzdem eine Witwenrent­e bekommen könnte. Stimmt das?

Das stimmt. Entscheide­nd ist, dass die Ehe zum Todeszeitp­unkt rechtsgült­ig bestanden hat. Ob Sie tatsächlic­h zusammen oder getrennt gelebt haben, spielt keine Rolle.

Mein Mann ist verstorben. Von der Witwenrent­en werden Beiträge zur Kranken- und Pflegevers­icherung abgezogen. Das verstehe ich nicht. Muss ich die für meinen verstorben­en Mann zahlen?

Die Witwenrent­e wird zwar aus der Versicheru­ng Ihres verstorben­en Mannes gezahlt, ist aber Ihr eigenes Einkommen. Es ist Ihre Rente. Und von dieser müssen Sie für sich Beiträge zur Kranken- und Pflegevers­icherung zahlen.

Mein Mann ist im Herbst des letzten Jahres verstorben. Bisher konnte ich mich noch nicht mit dem Witwenrent­enantrag beschäftig­en. Kann ich den Antrag jetzt noch stellen oder ist das zu spät?

Hinterblie­benenrente­n können für maximal zwölf Kalendermo­nate rückwirken­d gezahlt werden. Deshalb stellen Sie bitte schnell den Antrag.

 ?? FOTO: DPA ?? Bevor Rentner ihren Ruhestand genießen können gilt es, die finanziell­en Aspekte der Rente zu regeln.
FOTO: DPA Bevor Rentner ihren Ruhestand genießen können gilt es, die finanziell­en Aspekte der Rente zu regeln.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany