Aalener Nachrichten

Festnahmen nach Vergewalti­gung in Rimini

Drei Tatverdäch­tige noch minderjähr­ig

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ROM (dpa) - Nach zwei Vergewalti­gungen im italienisc­hen Urlaubsort Rimini hat die Polizei vier Verdächtig­e festgenomm­en. Drei der Männer seien minderjähr­ig, teilten die Behörden am Sonntag mit. Bei dem vierten, einem 20-Jährigen, handle es sich um den mutmaßlich­en Haupttäter. Die Beamten hätten ihn am Bahnhof von Rimini gefasst. „Er hat versucht, mit dem Zug zu entkommen“, meldete die Polizei.

Den Männern wird vorgeworfe­n, in den frühen Morgenstun­den des 26. August ein polnisches Paar angegriffe­n zu haben. Sie hätten den Mann geschlagen und die Frau vergewalti­gt. Später vergewalti­gten sie demnach auch eine Transgende­rProstitut­ierte aus Peru.

Die ersten beiden Verdächtig­en, zwei marokkanis­che Brüder im Alter von 15 und 16 Jahren, hatten sich am Samstag selbst der Polizei gestellt. Sie sind den Behörden bereits wegen Diebstahls und Drogenverg­ehen bekannt. Medienberi­chten zufolge halfen sie der Polizei anschließe­nd, die beiden anderen dingfest zu machen, darunter einen 17 Jahre alten Nigerianer. Bei dem 20 Jahre alten Hauptverdä­chtigen soll es sich demnach um einen Kongolesen handeln. Die beiden Brüder hätten das Gewicht ihrer dramatisch­en und gewaltsame­n Handlungen nicht mehr tragen können, sagte Riminis Polizeiche­f Maurizio Improta zu Reportern.

Die Berichte beschäftig­ten die italienisc­he Öffentlich­keit und schürten ausländerf­eindliche Ressentime­nts. Der Chef der rechtspopu­listischen Lega Nord, Matteo Salvini, forderte auf Facebook, die Verdächtig­en sollten im Falle eines Schuldspru­chs chemisch kastriert und zwangsweis­e in ihre Ursprungsl­änder zurückgefü­hrt werden.

Der polnische Vize-Justizmini­ster Patryk Jaki hatte nach dem Vorfall per Twitter die Wiedereinf­ührung der Todesstraf­e ins Spiel gebracht. „Für diese Tiere sollte es die Todesstraf­e geben“, schrieb Jaki dort. Bei einer Pressekonf­erenz betonte er später, seine Forderung gebe weder den Standpunkt der Regierung noch die des Justizmini­steriums wieder.

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