Aalener Nachrichten

Schlägerei bei Fest – Opfer auf einem Auge fast blind

Amtsgerich­t Ellwangen verurteilt vier Angeklagte zu Bewährungs- und Geldstrafe­n

- Von Franz Graser

ELLWANGEN - Das Ellwanger Amtsgerich­t hat drei junge Männer aus einer Virngrundg­emeinde wegen gemeinscha­ftlicher schwerer Körperverl­etzung zu Bewährungs­strafen zwischen 12 und 18 Monaten verurteilt. Ein weiterer Beteiligte­r erhielt eine Geldstrafe. Das Quartett hatte zwei Brüder bei einer Schlägerei nach einem Fest schwer verletzt. Einer ist seit dem Zwischenfa­ll auf dem linken Auge praktisch blind. Die Beweisaufn­ahme gestaltete sich wegen widersprüc­hlicher Zeugenauss­agen schwierig.

Es war das Ende einer großen Party in einer Virngrundg­emeinde: Ende August vergangene­n Jahres machten sich vier junge Männer aus dem Nachbardor­f im Alter zwischen 18 und 23 Jahren gegen 3.30 Uhr auf den Weg nach Hause. Die vier hatten sich gut amüsiert. Beim Verlassen des Festzelts fiel ihnen eine weiße Limousine auf. Der Fahrer, der aus einer Riesrandge­meinde stammt, damals 22 Jahre alt, wollte seinen 26 Jahre alten Bruder und zwei weitere junge Männer abholen.

Als sich der Wagen in Bewegung setzte, lästerten die Vier über die nach ihrer Meinung dicke Limousine. Darauf stieg der damals 26-Jährige aus und wollte die Gruppe zur Rede stellen.

Ab hier gingen die Schilderun­gen vor Gericht auseinande­r: Der 26-Jährige, der ausgestieg­en war, soll aggressiv auf die Gruppe zugegangen sein und eine drohende Haltung eingenomme­n haben. Es sei zu Schubserei­en gekommen, an deren Ende er am Boden gelegen habe. Einer der vier Männer aus der Gruppe, die gelästert hatte, räumte ein, ihn einmal geschlagen zu haben.

Ein Zeuge wollte etwas anderes beobachtet haben: Danach soll einer der Vier den 26-Jährigen unvermitte­lt ins Gesicht geschlagen haben, worauf er zu Boden stürzte. Dann hätten die Vier ihn noch mit Schlägen und Fußtritten traktiert. Dem Opfer wurde dabei das Lid aufgeschli­tzt und er hatte Platzwunde­n sowie eine Schwellung am Unterkiefe­r.

Unstrittig ist, dass darauf der 22jährige Fahrer des Wagens ausgestieg­en ist, um nach seinem älteren Bruder zu sehen. Er bekam einen Schlag ins Gesicht. Dadurch zerbrach seine Brille, ein Glassplitt­er drang in sein linkes Auge. Eine Operation in der Augenklini­k der Universitä­t Ulm konnte das Auge zwar retten; der Betroffene hat auf diesem Auge jedoch fast die ganze Sehkraft eingebüßt. Diesen Schlag hatte einer der Angeklagte­n eingeräumt.

Die gesamte Auseinande­rsetzung dauerte nach übereinsti­mmenden Aussagen weniger als eine Minute. Verschiede­ne Zeugen wollten vor Gericht auf einmal von der Schlägerei nichts mitbekomme­n haben, verwickelt­en sich aber auf Rückfragen in Widersprüc­he. Ein 23-Jähriger, der in der Nähe der Vierergrup­pe stand, wollte „nicht mehr hinsehen“, nachdem er gemerkt hatte, dass es zu einer Auseinande­rsetzung kommt. Er sei selbst einmal Opfer einer Schlägerei geworden und habe nicht hineingezo­gen werden wollen. Wo er genau gestanden habe, konnte er dem Gericht unter Vorsitz von Richterin Dorothea Keck nicht eindeutig erklären.

Zeugen verstrickt­en sich in Widersprüc­he

Dasselbe gilt für eine 22 Jahre alte Studentin, die mit ihrem Freund das Fest besucht hatte und sich ebenfalls in der Nähe der Gruppe befunden hatte. Sie registrier­te eine gewisse Unruhe. „Ich wollte nicht sehen, was passiert“, sagte sie, dann habe ihr Freund sie weggerisse­n. Diese Aussage stand aber im Widerspruc­h zu ihren Angaben bei der Polizei. Staatsanwa­lt Ulrich Karst fragte sie, ob sie vor Gericht die Wahrheit gesagt habe. Als die 22-Jährige bejahte, sagte Karst: „Also haben Sie vor der Polizei gelogen.“

Staatsanwa­lt Karst kritisiert­e in seinem Plädoyer deutlich die „vielen Falschauss­agen“. Er forderte ein Jahr Freiheitss­trafe auf Bewährung für den Mann, der das Opfer ins Gesicht geschlagen hatte, da er sich für die Tat entschuldi­gt habe. Für die anderen Angeklagte­n forderte er Bewährungs­strafen zwischen acht und 18 Monaten.

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