Schlägerei bei Fest – Opfer auf einem Auge fast blind
Amtsgericht Ellwangen verurteilt vier Angeklagte zu Bewährungs- und Geldstrafen
ELLWANGEN - Das Ellwanger Amtsgericht hat drei junge Männer aus einer Virngrundgemeinde wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu Bewährungsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten verurteilt. Ein weiterer Beteiligter erhielt eine Geldstrafe. Das Quartett hatte zwei Brüder bei einer Schlägerei nach einem Fest schwer verletzt. Einer ist seit dem Zwischenfall auf dem linken Auge praktisch blind. Die Beweisaufnahme gestaltete sich wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen schwierig.
Es war das Ende einer großen Party in einer Virngrundgemeinde: Ende August vergangenen Jahres machten sich vier junge Männer aus dem Nachbardorf im Alter zwischen 18 und 23 Jahren gegen 3.30 Uhr auf den Weg nach Hause. Die vier hatten sich gut amüsiert. Beim Verlassen des Festzelts fiel ihnen eine weiße Limousine auf. Der Fahrer, der aus einer Riesrandgemeinde stammt, damals 22 Jahre alt, wollte seinen 26 Jahre alten Bruder und zwei weitere junge Männer abholen.
Als sich der Wagen in Bewegung setzte, lästerten die Vier über die nach ihrer Meinung dicke Limousine. Darauf stieg der damals 26-Jährige aus und wollte die Gruppe zur Rede stellen.
Ab hier gingen die Schilderungen vor Gericht auseinander: Der 26-Jährige, der ausgestiegen war, soll aggressiv auf die Gruppe zugegangen sein und eine drohende Haltung eingenommen haben. Es sei zu Schubsereien gekommen, an deren Ende er am Boden gelegen habe. Einer der vier Männer aus der Gruppe, die gelästert hatte, räumte ein, ihn einmal geschlagen zu haben.
Ein Zeuge wollte etwas anderes beobachtet haben: Danach soll einer der Vier den 26-Jährigen unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben, worauf er zu Boden stürzte. Dann hätten die Vier ihn noch mit Schlägen und Fußtritten traktiert. Dem Opfer wurde dabei das Lid aufgeschlitzt und er hatte Platzwunden sowie eine Schwellung am Unterkiefer.
Unstrittig ist, dass darauf der 22jährige Fahrer des Wagens ausgestiegen ist, um nach seinem älteren Bruder zu sehen. Er bekam einen Schlag ins Gesicht. Dadurch zerbrach seine Brille, ein Glassplitter drang in sein linkes Auge. Eine Operation in der Augenklinik der Universität Ulm konnte das Auge zwar retten; der Betroffene hat auf diesem Auge jedoch fast die ganze Sehkraft eingebüßt. Diesen Schlag hatte einer der Angeklagten eingeräumt.
Die gesamte Auseinandersetzung dauerte nach übereinstimmenden Aussagen weniger als eine Minute. Verschiedene Zeugen wollten vor Gericht auf einmal von der Schlägerei nichts mitbekommen haben, verwickelten sich aber auf Rückfragen in Widersprüche. Ein 23-Jähriger, der in der Nähe der Vierergruppe stand, wollte „nicht mehr hinsehen“, nachdem er gemerkt hatte, dass es zu einer Auseinandersetzung kommt. Er sei selbst einmal Opfer einer Schlägerei geworden und habe nicht hineingezogen werden wollen. Wo er genau gestanden habe, konnte er dem Gericht unter Vorsitz von Richterin Dorothea Keck nicht eindeutig erklären.
Zeugen verstrickten sich in Widersprüche
Dasselbe gilt für eine 22 Jahre alte Studentin, die mit ihrem Freund das Fest besucht hatte und sich ebenfalls in der Nähe der Gruppe befunden hatte. Sie registrierte eine gewisse Unruhe. „Ich wollte nicht sehen, was passiert“, sagte sie, dann habe ihr Freund sie weggerissen. Diese Aussage stand aber im Widerspruch zu ihren Angaben bei der Polizei. Staatsanwalt Ulrich Karst fragte sie, ob sie vor Gericht die Wahrheit gesagt habe. Als die 22-Jährige bejahte, sagte Karst: „Also haben Sie vor der Polizei gelogen.“
Staatsanwalt Karst kritisierte in seinem Plädoyer deutlich die „vielen Falschaussagen“. Er forderte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Mann, der das Opfer ins Gesicht geschlagen hatte, da er sich für die Tat entschuldigt habe. Für die anderen Angeklagten forderte er Bewährungsstrafen zwischen acht und 18 Monaten.