Aalener Nachrichten

Besitzer von Kinderporn­ografie muss ins Gefängnis

Gericht verurteilt 38-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten

- Von Gerhard Krehlik

AALEN - Zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung wegen des Besitzes von kinderporn­ografische­n Bildern hat Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff einen 38-jährigen Mann aus einem Aalener Teilort verurteilt. Der Beschuldig­te wurde bereits im Jahr 2012 wegen desselben Verbrechen­s verurteilt, damals zu einer Bewährungs­strafe.

Die Verurteilu­ng vor fünf Jahren war dem ledigen Taxifahrer offenbar keine Lehre. Im Februar 2015 tauchte die Kriminalpo­lizei erneut zu einer Wohnungsdu­rchsuchung bei ihm auf und beschlagna­hmte unter anderem seinen PC. Bei der Auswertung des Computers fanden die Spezialist­en knapp 400 Fotos mit einschlägi­gen Inhalten. Die darauf zu sehenden Mädchen waren, so ein Kriminalbe­amter als Zeuge, teilweise deutlich jünger als zehn Jahre.

Auf die Spur des Beschuldig­ten, der die Vorwürfe abstritt und behauptete, er hätte die Fotos nach seiner ersten Verurteilu­ng alle gelöscht, kamen die Ermittler durch ein Verfahren im Raum Freiburg. Durch die Auswertung eines Computers in dem dortigen Verfahren konnten rund 40 Chatpartne­r identifizi­ert werden. Und obwohl die Mitglieder dieses Netzwerks mit verdeckten Identitäte­n im Internet unterwegs waren, gelang es den Ermittlern, die Identität der Nutzer zu ermitteln. Letztendli­ch führten die in den Datensätze­n der Provider gespeicher­ten Mobilfunkn­ummern auch zu dem 38-Jährigen.

Schuld wird auf Sohn geschoben

Der hochversch­uldete Mann, der nach eigenen Angaben seit seiner ersten Verurteilu­ng im Jahr 2012 nur noch nachts als Taxifahrer arbeitet und sich tagsüber nicht mehr aus seiner Wohnung traut, blieb auch angesichts der von den beiden als Zeugen gehörten Kriminalbe­amten dokumentie­rten Chatprotok­olle bei seiner Version, dass er alle Bilder gelöscht habe. Um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen verdächtig­te er sogar seinen damals 14-jährigen Sohn als Übeltäter. Der versichert­e jedoch als Zeuge glaubhaft, mit der Sache nichts zu tun zu haben. Auch der Versuch von Martin Reuff, dem Beschuldig­ten ins Gewissen zu reden, fruchtete nicht.

Die Staatsanwä­ltin forderte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten. Verteidige­r Rechtsanwa­lt Grimmbache­r sah die Schuld seines Mandantens keinesfall­s als bewiesen an. In seiner Urteilsbeg­ründung erwies sich Richter Martin Reuff als profunder Kenner von PC und Internet. Selbst wenn der Beschuldig­te die Fotos von seinem PC zum Beispiel dadurch gelöscht habe, so Reuff, dass er den Browserver­lauf gelöscht hat, so heißt das eben auch, dass er sie zuvor herunterge­laden und damit auch besessen habe. Und schon dieser Besitz ist strafbar. Zudem seien die von den Providern gelieferte­n Daten über einschlägi­ge Chats und die von den Spezialist­en ausgewerte­ten PCs als Beweise nicht zu widerlegen.

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