Besitzer von Kinderpornografie muss ins Gefängnis
Gericht verurteilt 38-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten
AALEN - Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern hat Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff einen 38-jährigen Mann aus einem Aalener Teilort verurteilt. Der Beschuldigte wurde bereits im Jahr 2012 wegen desselben Verbrechens verurteilt, damals zu einer Bewährungsstrafe.
Die Verurteilung vor fünf Jahren war dem ledigen Taxifahrer offenbar keine Lehre. Im Februar 2015 tauchte die Kriminalpolizei erneut zu einer Wohnungsdurchsuchung bei ihm auf und beschlagnahmte unter anderem seinen PC. Bei der Auswertung des Computers fanden die Spezialisten knapp 400 Fotos mit einschlägigen Inhalten. Die darauf zu sehenden Mädchen waren, so ein Kriminalbeamter als Zeuge, teilweise deutlich jünger als zehn Jahre.
Auf die Spur des Beschuldigten, der die Vorwürfe abstritt und behauptete, er hätte die Fotos nach seiner ersten Verurteilung alle gelöscht, kamen die Ermittler durch ein Verfahren im Raum Freiburg. Durch die Auswertung eines Computers in dem dortigen Verfahren konnten rund 40 Chatpartner identifiziert werden. Und obwohl die Mitglieder dieses Netzwerks mit verdeckten Identitäten im Internet unterwegs waren, gelang es den Ermittlern, die Identität der Nutzer zu ermitteln. Letztendlich führten die in den Datensätzen der Provider gespeicherten Mobilfunknummern auch zu dem 38-Jährigen.
Schuld wird auf Sohn geschoben
Der hochverschuldete Mann, der nach eigenen Angaben seit seiner ersten Verurteilung im Jahr 2012 nur noch nachts als Taxifahrer arbeitet und sich tagsüber nicht mehr aus seiner Wohnung traut, blieb auch angesichts der von den beiden als Zeugen gehörten Kriminalbeamten dokumentierten Chatprotokolle bei seiner Version, dass er alle Bilder gelöscht habe. Um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen verdächtigte er sogar seinen damals 14-jährigen Sohn als Übeltäter. Der versicherte jedoch als Zeuge glaubhaft, mit der Sache nichts zu tun zu haben. Auch der Versuch von Martin Reuff, dem Beschuldigten ins Gewissen zu reden, fruchtete nicht.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Verteidiger Rechtsanwalt Grimmbacher sah die Schuld seines Mandantens keinesfalls als bewiesen an. In seiner Urteilsbegründung erwies sich Richter Martin Reuff als profunder Kenner von PC und Internet. Selbst wenn der Beschuldigte die Fotos von seinem PC zum Beispiel dadurch gelöscht habe, so Reuff, dass er den Browserverlauf gelöscht hat, so heißt das eben auch, dass er sie zuvor heruntergeladen und damit auch besessen habe. Und schon dieser Besitz ist strafbar. Zudem seien die von den Providern gelieferten Daten über einschlägige Chats und die von den Spezialisten ausgewerteten PCs als Beweise nicht zu widerlegen.