Drogenhändler muss ins Gefängnis
Ermittler des Landeskriminalamtes überführen 45-Jährigen über Scheingeschäfte
AALEN (gk) - Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen unerlaubten und gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat das Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Martin Reuff einen 45-jährigen Mann aus einer Kreisgemeinde verurteilt.
Der erste Verhandlungstag gegen den seither unbescholtenen Mann fand bereits vergangene Woche statt. Dabei hatte der Beschuldigte die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft Ellwangen, Handel mit Kokain in insgesamt neun Fällen im Zeitraum von Februar bis April 2017, eingeräumt (wir berichteten). Die Verhandlung wurde jetzt mit der Zeugenvernehmung eines Bekannten des Beschuldigten und des Führungsbeamten der eingesetzten verdeckten Ermittlerin des Landeskriminalamts (LKA) fortgesetzt. Für das letzte Geschäft am 12. April 2017, dem Verkauf von 250 Gramm Kokain zum Preis von 15 000 Euro an die verdeckte Ermittlerin des LKA hatte sich der Beschuldigte den Jeep seines Bekannten ausgeliehen.
Der gab als Zeuge an, den Beschuldigten schon länger aus beruflichen Gründen zu kennen und auch von seinen familiären und beruflichen Schwierigkeiten gewusst zu haben. Er habe ihm sein Auto schon öfters geliehen und sich nichts dabei gedacht. Erst als sein Auto nicht wie abgesprochen zurückgegeben wurde, habe er sich bei der Polizei gemeldet und erfahren, dass sein Bekannter festgenommen und der Jeep vorübergehend beschlagnahmt wurde.
Bei der Zeugenaussage des Führungsbeamten der verdeckten Ermittlerin, einem Kriminalhauptkommissar vom LKA Baden-Württemberg, fühlte man sich als Prozessbeobachter zuweilen wie in einem Fernsehkrimi. Detailliert schilderte der Beamte den Einsatz der Ermittlerin, berichtete über insgesamt fünf „Geschäfte“mit dem Beschuldigten, wobei beim letzten Deal am 12. April auf dem Parkplatz eines Aalener Supermarktes 250 Gramm Kokain gegen 15 000 Euro den Besitzer wechselten. Natürlich nur zum Schein, denn bei diesem Handel griff die Polizei schließlich zu und verhaftete den Mann.
Schnell im Drogenhandel etabliert
Staatsanwalt Maximilian Adis forderte auch angesichts der Menge an gehandeltem Kokain – es hätte für knapp 4000 Konsumeinheiten ausgereicht – eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Rechtsanwalt Joachim Ebert plädierte für seinen Mandanten auch angesichts seines Geständnisses und fehlender Vorstrafen auf eine Freiheitsstrafe von lediglich zwei Jahren und acht Monaten.
In seiner Urteilsbegründung wies Richter Reuff darauf hin, dass das Gericht doch überrascht war, wie schnell der Angeklagte im Drogenhandel etabliert war und wie ihm sein Lieferant aus Biberach auch vertraut habe – die 250 Gramm Kokain habe er ohne Vorkasse bekommen. Auch habe er nur zugegeben, was ohnehin schon bekannt war, sodass die Kronzeugenregelung nicht angewendet werden konnte. Drei Jahre und drei Monate Haft hielt das Schöffengericht für angemessen. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten.