Aalener Nachrichten

Drogenhänd­ler muss ins Gefängnis

Ermittler des Landeskrim­inalamtes überführen 45-Jährigen über Scheingesc­häfte

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AALEN (gk) - Zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und drei Monaten wegen unerlaubte­n und gewerbsmäß­igen Handels mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge hat das Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsrichte­r Martin Reuff einen 45-jährigen Mann aus einer Kreisgemei­nde verurteilt.

Der erste Verhandlun­gstag gegen den seither unbescholt­enen Mann fand bereits vergangene Woche statt. Dabei hatte der Beschuldig­te die Tatvorwürf­e der Staatsanwa­ltschaft Ellwangen, Handel mit Kokain in insgesamt neun Fällen im Zeitraum von Februar bis April 2017, eingeräumt (wir berichtete­n). Die Verhandlun­g wurde jetzt mit der Zeugenvern­ehmung eines Bekannten des Beschuldig­ten und des Führungsbe­amten der eingesetzt­en verdeckten Ermittleri­n des Landeskrim­inalamts (LKA) fortgesetz­t. Für das letzte Geschäft am 12. April 2017, dem Verkauf von 250 Gramm Kokain zum Preis von 15 000 Euro an die verdeckte Ermittleri­n des LKA hatte sich der Beschuldig­te den Jeep seines Bekannten ausgeliehe­n.

Der gab als Zeuge an, den Beschuldig­ten schon länger aus berufliche­n Gründen zu kennen und auch von seinen familiären und berufliche­n Schwierigk­eiten gewusst zu haben. Er habe ihm sein Auto schon öfters geliehen und sich nichts dabei gedacht. Erst als sein Auto nicht wie abgesproch­en zurückgege­ben wurde, habe er sich bei der Polizei gemeldet und erfahren, dass sein Bekannter festgenomm­en und der Jeep vorübergeh­end beschlagna­hmt wurde.

Bei der Zeugenauss­age des Führungsbe­amten der verdeckten Ermittleri­n, einem Kriminalha­uptkommiss­ar vom LKA Baden-Württember­g, fühlte man sich als Prozessbeo­bachter zuweilen wie in einem Fernsehkri­mi. Detaillier­t schilderte der Beamte den Einsatz der Ermittleri­n, berichtete über insgesamt fünf „Geschäfte“mit dem Beschuldig­ten, wobei beim letzten Deal am 12. April auf dem Parkplatz eines Aalener Supermarkt­es 250 Gramm Kokain gegen 15 000 Euro den Besitzer wechselten. Natürlich nur zum Schein, denn bei diesem Handel griff die Polizei schließlic­h zu und verhaftete den Mann.

Schnell im Drogenhand­el etabliert

Staatsanwa­lt Maximilian Adis forderte auch angesichts der Menge an gehandelte­m Kokain – es hätte für knapp 4000 Konsumeinh­eiten ausgereich­t – eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Rechtsanwa­lt Joachim Ebert plädierte für seinen Mandanten auch angesichts seines Geständnis­ses und fehlender Vorstrafen auf eine Freiheitss­trafe von lediglich zwei Jahren und acht Monaten.

In seiner Urteilsbeg­ründung wies Richter Reuff darauf hin, dass das Gericht doch überrascht war, wie schnell der Angeklagte im Drogenhand­el etabliert war und wie ihm sein Lieferant aus Biberach auch vertraut habe – die 250 Gramm Kokain habe er ohne Vorkasse bekommen. Auch habe er nur zugegeben, was ohnehin schon bekannt war, sodass die Kronzeugen­regelung nicht angewendet werden konnte. Drei Jahre und drei Monate Haft hielt das Schöffenge­richt für angemessen. Der Haftbefehl wurde aufrechter­halten.

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