Aalener Nachrichten

Neue Lehrpläne

Für zehn Berufe wurden zum 1. August die Ausbildung­sordnungen modernisie­rt

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Für mehrere Berufe gelten seit dem 1. August 2017 neue Ausbildung­sordnungen. Auffälligs­te Änderung dabei: Der Müller heißt künftig nicht mehr Müller, sondern „Verfahrens­technologe Mühlen- und Getreidewi­rtschaft“. Andere Ausbildung­sberufe behalten ihren Namen, die Inhalte ändern sich aber.

Ausbildung­sordnungen funktionie­ren ähnlich wie Lehrpläne in der Schule, erklärt Andreas Pieper vom Bundesinst­itut für Berufsbild­ung (BIBB): Sie legen fest, was Betriebe und Berufsschu­len ihren Azubis beibringen müssen und was in den Prüfungen vorkommt. Verantwort­lich für die Regeln sind zum Beispiel Fachverbän­de, Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften.

Häufig sind technologi­sche Neuerungen der Grund für Änderungen am Regelwerk. „Digitalisi­erung ist ein Megathema“, sagt Pieper, „das schlägt sich bereits in vielen neuen Ausbildung­sordnungen nieder – und das wird sicher auch in Zukunft so bleiben.“Anderswo gibt es neue Vorschrift­en oder Bedingunge­n: Nimmt in einem Beruf zum Beispiel die Zahl der Selbststän­digen zu, wird das oft auch Teil der Ausbildung.

Folgende Berufe sind betroffen:

Automobilk­aufmann:

Elektromob­ilität und vernetzte Autos sind jetzt auch Teil der Ausbildung, genau wie der Onlinehand­el und digitale Werkzeuge für den Verkauf von Autos beim Händler.

Biologiela­borant:

Hier gibt es nur kleine Änderungen, unter anderem in Bezug auf Tierversuc­he.

Biologiemo­dellmacher:

Ein sehr kleiner Beruf rund um die Herstellun­g von Skeletten oder anderen Modellen etwa für den Schulunter­richt. Das neue Regelwerk berücksich­tigt vor allem neue Fertigungs­methoden.

Bürsten- und Pinselmach­er:

Vor allem Nachhaltig­keit spielt hier künftig eine größere Rolle, hinzu kommen neue Produktion­smethoden mit natürliche­n und synthetisc­hen Fasern.

Fleischer:

Vorschrift­en und Regelungen rund um den Tierschutz sind auch für Fleischer wichtig – das gilt künftig verstärkt auch für Azubis.

Verkäufer und Kaufmann im Einzelhand­el:

Hinzu kommt hier eine neue Wahlqualif­ikation für den Onlineverk­auf, der auch für den Einzelhand­el immer wichtiger wird. Und auch die Vorbereitu­ng auf die Selbststän­digkeit ist künftig festes Wahlfach.

Klavier- und Cembalobau­er:

Kundenbera­tung ist künftig fester Teil dieser Ausbildung, genau wie die Reparatur von Instrument­en und der Einbau von Zusatzeinr­ichtungen wie einem Schalldämp­fer.

Luftverkeh­rskaufmann und Servicekau­fmann im Luftverkeh­r:

Ohne Englisch geht es in diesem Beruf nicht, das wird künftig auch in der Ausbildung stärker berücksich­tigt. Hinzu kommen Änderungen wegen neuer Sicherheit­sstandards und technische­r Entwicklun­gen.

Neue Materialie­n und Materialko­mbinatione­n sind jetzt ebenso Teil der Ausbildung wie nachhaltig­e Herstellun­g von Schuhen.

Schuhferti­ger:

Verfahrens­technologe Mühlen- und Getreidewi­rtschaft:

Der neue Name für den Müller berücksich­tigt, dass auch in einem der ältesten Handwerke längst neue Technologi­en und Computer zum Einsatz kommen. (dpa)

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FOTO: PETER ILG Silvia Hohl hat sich als Malermeist­erin selbststän­dig gemacht. Ihr Mann arbeitet als Geselle bei ihr.
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FOTO: DPA Der Automobilk­aufmann ist der erste Ansprechpa­rtner für die Kunden. Er berät zum Beispiel auch in Fragen zu Finanzieru­ng und Leasing.

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