Aalener Nachrichten

29-Jähriger lenkte seinen Wagen auf die Gegenspur

Verhandlun­g vor dem Landgerich­t Ellwangen – Die Liste der Anklagepun­kte ist lang

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ELLWANGEN (ee) - Die Liste der Anklagepun­kte ist lang. Im April 2016 soll ein 29-jähriger Mann ohne Führersche­in und unter Alkohol- und Medikament­eneinfluss gefahren sein, Fahrerfluc­ht, Körperverl­etzung und versuchten Totschlag begangen sowie Widerstand gegen Polizeibea­mte geleistet haben. Seit Donnerstag läuft der Prozess gegen ihn vor der Schwurgeri­chtskammer in Ellwangen.

Verhandelt werden zwei Taten. Am 7. April 2016 soll der Angeklagte auf der Mutlanger Ortsumfahr­ung vorsätzlic­h seinen Polo auf die Gegenspur gelenkt haben, um sich mit einem Frontalzus­ammenstoß das Leben zu nehmen. Er rammte den Mini einer 63-jährigen Rentnerin, die aber so weit ausweichen konnte, dass nur das Heck ihres Autos erwischt wurde. Am 13. Juni 2016 nahm der Angeklagte heimlich das Geschäftsa­uto seiner inzwischen von ihm geschieden­en Ehefrau, die daraufhin Anzeige erstattete. Als er von zwei Polizisten in Hussenhofe­n aufgegriff­en wurde, soll er sich der Festnahme massiv widersetzt haben. Bei beiden Taten stand er unter Alkohol- und Medikament­eneinfluss.

Der Angeklagte sagte, dass er seit Monaten keinen Alkohol mehr trinke und in Behandlung sei, um seine Abhängigke­it in den Griff zu bekommen. Nach seiner Scheidung habe er sich eine eigene Wohnung genommen. Zurzeit lebe er von Hartz IV. Er könne sich nicht erklären, weshalb er am 7. April so betrunken gewesen sei. Auf Nachfrage des vorsitzend­en Richters Gerhard Ilg berichtete er, dass bis dahin alles gut gewesen sei. Erst nach dem Unfall habe er angefangen zu trinken. An den 7. April könne er sich nicht mehr erinnern, bis er im Krankenhau­s aufgewacht sei. Er habe einen freien Tag gehabt und sei morgens auf dem Sofa gesessen, habe ferngesehe­n. Er habe keine Suizidabsi­chten gehabt. Richter Ilg warf ihm vor: „Sie beschönige­n, verflachen, halten zurück. Ich glaube das nicht.“Er habe schließlic­h vormittags schon 2,6 Promille Alkohol im Blut gehabt und eine leere Flasche Wodka im Auto.

Dass er am Tag des Unfalls kaum ansprechba­r war, bestätigte­n Notarzt und Rettungssa­nitäter. Der junge Mann habe wirr erzählt, dass er Tabletten genommen und Alkohol getrunken habe und dass er dabei die Absicht hatte, sich das Leben zu nehmen. Von einem Zusammenpr­all habe er nichts gewusst. Aber er habe versucht sich mit einem Messer den Hals aufzuschne­iden, was zu einer tiefen Verletzung geführt habe.

Die Ex-Ehefrau bestätigte, dass ihr Ex-Mann freie Tage auf dem Sofa verbrachte. Er sei wegen Depression­en in ärztlicher Behandlung gewesen. Oft habe er heimlich im Keller getrunken. Und es habe Streit mit seinen Adoptivelt­ern gegeben durch die Frage nach sexuellem Missbrauch in seiner Kindheit. Der 29-jährige war mit 18 adoptiert worden. Am 13. Juni, berichtete die Exfrau, habe er heimlich den Schlüssel für ihren Firmenwage­n genommen und sei weggefahre­n. Sie zeigte ihn an.

Zwei Beamte stellten ihn auf einem Parkplatz. Laut Angeklagte­n wurde er aus dem Fahrzeug gezerrt und auf den Boden gedrückt. Im Krankenhau­s, so Richter Ilg, seien mehrere Verletzung­en bei ihm festgestel­lt worden. Die Beamten bestätigte­n, dass es vorkommen kann, dass Verdächtig­e, die sich widersetze­n, bei der Festnahme verletzt werden können. Es sei eine große Kraftanstr­engung gewesen, den Verdächtig­en auf den Boden zu bekommen und zu fesseln. Er habe 1,46 Promille Alkohol im Blut gehabt, aber weniger betrunken gewirkt.

Gutachter Dr. Thomas Heinrich, stellte für den 7. April eine eingeschrä­nkte Schuldfähi­gkeit fest, nicht aber für den 13. Juni. Er riet zu einer stationäre­n Therapie. Der Prozess wird am Freitag fortgesetz­t.

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FOTO: RAPP-NEUMANN Vor dem Haus Zimmerle, dem früheren Gasthof Zum Schwarzen Adler und der heutigen Adler-Apotheke, singt der Chor eine kleine Nachtmusik frei nach Mozart. Rechts Stadtführe­rin Ruth Julius.

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