Aalener Nachrichten

Bewährungs­strafe für reumütigen Kiffer

Schöffenge­richt verurteilt ihn zur Mindeststr­afe von einem Jahr

- Von Petra Rapp-Neumann

ELLWANGEN - Eine nächtliche Autofahrt unter Einfluss von Marihuana ist einem 23-Jährigen aus dem Ostalbkrei­s zum Verhängnis geworden. Weil der junge Mann mit überhöhter Geschwindi­gkeit unterwegs war, wurde er von der Polizei angehalten. Die entdeckte in seinem Fahrzeug 72 Gramm Marihuana. Positiv wertete das Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts Ellwangen sein Geständnis und sein jetzt drogenfrei­es Leben.

Der bisher unbescholt­ene Angeklagte räumte ein, seit seinem 17. Lebensjahr Marihuana zu konsumiere­n: „Meistens am Wochenende und aus Langeweile“, sagte er kleinlaut. Bezahlt habe er immer zwischen 6 und 7 Euro pro Gramm. Kurz vor Fahrtantri­tt habe er das „Gras“gekauft, „auf Vorrat“für den Eigenkonsu­m. Er habe sich gut und fahrtüchti­g gefühlt. In seinem Blut fanden sich aber 9,2 Nanogramm des psychoakti­ven Wirkstoffs THC. Bereits ab einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum ist der Führersche­in weg.

Ein als Zeuge vernommene­r Polizeikom­missar der Ellwanger Rauschgift­ermittlung­sgruppe sagte aus, die Auswertung des Smartphone­s des jungen Mannes habe einen monatelang­en Chat mit einem polizeibek­annten Drogenhänd­ler und mehrere konspirati­ve Treffen mit ihm ergeben. Bei der Durchsuchu­ng seines Elternhaus­es, in dem der Angeklagte wohnt, fand die Polizei unter anderem eine Haschpfeif­e.

Das Drogenscre­ening ist einwandfre­i gewesen

Seit dieser Nacht sei er clean, sagte der Angeklagte. Er komme morgens besser aus dem Bett und sei leistungsf­ähiger. Sein Verteidige­r, der Göppinger Rechtsanwa­lt Rudi Mannl, legte dem Schöffenge­richt ein einwandfre­ies Drogenscre­ening seines Mandanten vor, der außerdem freiwillig eine Drogenbera­tung besuche. Mannl sprach sich für eine Bewährungs­strafe von acht Monaten aus, die Staatsanwa­ltschaft für ein Jahr und zwei Monate.

Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richter Norbert Strecker verurteilt­e den reumütigen Kiffer wegen vorsätzlic­hen Fahrens unter Drogeneinf­luss und Drogenbesi­tzes zur Mindeststr­afe von einem Jahr auf Bewährung. Der vom Landratsam­t bereits einbehalte­ne Führersche­in bleibt entzogen. Außerdem muss er 2000 Euro an die Pater-Jeningen-Jugendund Altenhilfe Ellwangen zahlen. Der junge Mann, so Strecker, wirke vernünftig und mache nicht den Eindruck eines Junkies.

Sein Geständnis, die feste Arbeitsste­lle und die Anwesenhei­t seiner Mutter bei der Verhandlun­g sprächen für ihn und für eine positive Sozialprog­nose: „Aber weder die Fahrt unter Drogen noch der sechsjähri­ge Konsum sind ein Kavaliersd­elikt“, machte Strecker klar. Je nach Dispositio­n könne der Konsum von Marihuana in jungen Jahren zu schweren psychotisc­hen Zuständen führen.

Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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