Bewährungsstrafe für reumütigen Kiffer
Schöffengericht verurteilt ihn zur Mindeststrafe von einem Jahr
ELLWANGEN - Eine nächtliche Autofahrt unter Einfluss von Marihuana ist einem 23-Jährigen aus dem Ostalbkreis zum Verhängnis geworden. Weil der junge Mann mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, wurde er von der Polizei angehalten. Die entdeckte in seinem Fahrzeug 72 Gramm Marihuana. Positiv wertete das Schöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen sein Geständnis und sein jetzt drogenfreies Leben.
Der bisher unbescholtene Angeklagte räumte ein, seit seinem 17. Lebensjahr Marihuana zu konsumieren: „Meistens am Wochenende und aus Langeweile“, sagte er kleinlaut. Bezahlt habe er immer zwischen 6 und 7 Euro pro Gramm. Kurz vor Fahrtantritt habe er das „Gras“gekauft, „auf Vorrat“für den Eigenkonsum. Er habe sich gut und fahrtüchtig gefühlt. In seinem Blut fanden sich aber 9,2 Nanogramm des psychoaktiven Wirkstoffs THC. Bereits ab einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum ist der Führerschein weg.
Ein als Zeuge vernommener Polizeikommissar der Ellwanger Rauschgiftermittlungsgruppe sagte aus, die Auswertung des Smartphones des jungen Mannes habe einen monatelangen Chat mit einem polizeibekannten Drogenhändler und mehrere konspirative Treffen mit ihm ergeben. Bei der Durchsuchung seines Elternhauses, in dem der Angeklagte wohnt, fand die Polizei unter anderem eine Haschpfeife.
Das Drogenscreening ist einwandfrei gewesen
Seit dieser Nacht sei er clean, sagte der Angeklagte. Er komme morgens besser aus dem Bett und sei leistungsfähiger. Sein Verteidiger, der Göppinger Rechtsanwalt Rudi Mannl, legte dem Schöffengericht ein einwandfreies Drogenscreening seines Mandanten vor, der außerdem freiwillig eine Drogenberatung besuche. Mannl sprach sich für eine Bewährungsstrafe von acht Monaten aus, die Staatsanwaltschaft für ein Jahr und zwei Monate.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Norbert Strecker verurteilte den reumütigen Kiffer wegen vorsätzlichen Fahrens unter Drogeneinfluss und Drogenbesitzes zur Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der vom Landratsamt bereits einbehaltene Führerschein bleibt entzogen. Außerdem muss er 2000 Euro an die Pater-Jeningen-Jugendund Altenhilfe Ellwangen zahlen. Der junge Mann, so Strecker, wirke vernünftig und mache nicht den Eindruck eines Junkies.
Sein Geständnis, die feste Arbeitsstelle und die Anwesenheit seiner Mutter bei der Verhandlung sprächen für ihn und für eine positive Sozialprognose: „Aber weder die Fahrt unter Drogen noch der sechsjährige Konsum sind ein Kavaliersdelikt“, machte Strecker klar. Je nach Disposition könne der Konsum von Marihuana in jungen Jahren zu schweren psychotischen Zuständen führen.
Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.