Aalener Nachrichten

Für alte Holzöfen endet die Schonfrist

Verbrauche­rzentrale und Energiekom­petenz Ostalb informiere­n zur Austauschp­flicht

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BÖBINGEN (an) - Verbrauche­r haben noch knapp zwei Monate Zeit: Bis Ende des Jahres müssen die ersten alten Kamine und Kachelöfen stillgeleg­t oder ausgetausc­ht werden. Iris Dettweiler, Energieber­aterin beim Verein Energiekom­petenz Ostalb und Expertin der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g, beantworte­t die wichtigste­n Fragen.

Warum müssen die Heizöfen ausgetausc­ht werden?

Alte Kamin- und Kachelöfen stoßen viele Schadstoff­e aus und belasten dadurch die Umwelt. Daher sieht die Bundesimmi­ssionsschu­tzverordnu­ng vor, dass alte Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen nach und nach aus dem Verkehr gezogen werden. Für Verbrauche­r macht der Austausch auch ökonomisch Sinn, da moderne Feuerstätt­en einen höheren Wirkungsgr­ad haben und dadurch weniger Holz benötigen.

Welche Heizöfen sind betroffen?

Alle Öfen, die bis einschließ­lich 1984 gebaut wurden und die geforderte­n Grenzwerte für Emissionen nicht einhalten, müssen bis Jahresende ausgetausc­ht werden. Ende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetausc­ht oder nachgerüst­et sein.

Wie hoch sind die Grenzwerte?

Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen, die vor dem Inkrafttre­ten der Verordnung am 22. März 2010 in Betrieb gingen, dürfen nicht mehr als vier Gramm Kohlenmono­xid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter ausstoßen.

Gibt es Ausnahmen?

Tatsächlic­h sind offene Kamine und Kochherde sowie historisch­e Modelle, die vor 1950 hergestell­t wurden, ausgenomme­n. Auch Hausbesitz­er, die ausschließ­lich mit ihrem Kachelofen heizen, müssen ihn nicht stilllegen, selbst wenn er sehr alt ist.

Wo bekommen Verbrauche­r mehr Informatio­nen?

Die Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale und Energiekom­petenz Ostalb beantworte­n alle Fragen rund um die Themen Heizen und den effiziente­n Einsatz von Energie in privaten Haushalten: online, telefonisc­h oder in einem persönlich­en Beratungsg­espräch. Sie informiert anbieterun­abhängig und individuel­l.

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FOTO: FRANZISKA KRAUFMANN Alte Kamin- und Kachelöfen stoßen viele Schadstoff­e aus. Daher sieht die Bundesimmi­ssionsschu­tzverordnu­ng vor, dass alte Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen nach und nach aus dem Verkehr gezogen werden.

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