Männer müssen mit hohen Strafen rechnen
Schöffengericht setzt mehrere Verhandlungstage für Bandendiebstahl an
AALEN - Vier Männer im Alter zwischen 24 und 53 Jahren müssen sich seit Donnerstag vor dem Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff wegen schweren Bandendiebstahls verantworten. Das Schöffengericht hat für den Prozess gleich mehrere Verhandlungstage angesetzt.
Die Verdächtigen sitzen seit Juni dieses Jahres in Untersuchungshaft und wurden in Hand – und Fußfesseln daraus vorgeführt. Acht Justizvollzugsbeamte behielten die Beschuldigten während des Prozesses im Auge. Zum Auftakt des ersten Verhandlungstages warf Staatsanwalt Humburger dem Quartett vor, zwischen Weihnachten 2016 und Juni 2017 in insgesamt sieben Fällen auf verschiedenen Baustellen im Großraum Aalen Werkzeugcontainer aufgebrochen zu haben und daraus Maschinen und Werkzeuge wie etwa Kabeltrommeln, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Betonrüttler, Halogenstrahler oder auch Grabenstampfer entwendet zu haben.
Ende Juni dieses Jahres nach zwei Aufbrüchen auf Baustellen in Hüttlingen und Wasseralfingen wurden die Verdächtigen nach abgehörten Telefongesprächen und der Durchsuchung eines angemieteten Schuppens im Raum Ellwangen festgenommen.
Die Männer ließen das Gericht wissen, dass sie zu den Vorwürfen keine Angaben machen wollten. Einer von ihnen widerrief auch seine Aussage, die er bei der Polizei gemacht hatte. Als Zeuge wurde am ersten Verhandlungstag lediglich ein Geschädigter, ein Bauunternehmer aus Wasseralfingen gehört. Er schilderte dem Gericht, wie er selbst und seine Mitarbeiter auf zwei seiner Baustellen in Hüttlingen und Wasseralfingen am Freitag, 23. Juni und am Montag, 26. Juni frühmorgens die aufgebrochenen Werkzeugcontainer vorgefunden haben. Den Wert der entwendeten Geräte bezifferte er auf 8000 bis 10 000 Euro. Weitere Zeugen waren am ersten Verhandlungstag nicht geladen.
Voraussetzung sind umfassende Geständnisse
Nachdem auch die Staatsanwaltschaft von einer wechselnden Beteiligung der Angeklagten an den einzelnen Taten und einer entsprechend schwierigen Beweislage ausging, regte Rechtsanwalt Hubel an, sich in einem Rechtsgespräch über den weiteren Fortgang der Verhandlung zu verständigen. Die Strafprozessordnung räumt diese Möglichkeit ausdrücklich ein.
Nach einer längeren Beratung zwischen dem Schöffengericht, den Verteidigern und dem Staatsanwalt bot Amtsrichter Reuff den Angeklagten und ihren Verteidigern an, im Falle einer Verständigung einen moderaten Strafrahmen in Aussicht zu stellen: 2 Jahre 6 Monate bis 3 Jahre für den Hauptangeklagten, 2 Jahre 2 Monate bis 2 Jahre 8 Monate für dessen Sohn und 1 Jahr 4 Monate bis 1 Jahr 10 Monate für den Schwiegersohn und den vierten Angeklagten, jeweils ohne Bewährung.
Voraussetzung für diesen „Deal“seien jedoch umfassende Geständnisse. Die Verhandlung wird am nächsten Dienstag fortgesetzt, bis dahin haben die Beschuldigten Zeit, über das „Angebot“nachzudenken.