Aalener Nachrichten

Männer müssen mit hohen Strafen rechnen

Schöffenge­richt setzt mehrere Verhandlun­gstage für Bandendieb­stahl an

- Von Gerhard Krehlik

AALEN - Vier Männer im Alter zwischen 24 und 53 Jahren müssen sich seit Donnerstag vor dem Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff wegen schweren Bandendieb­stahls verantwort­en. Das Schöffenge­richt hat für den Prozess gleich mehrere Verhandlun­gstage angesetzt.

Die Verdächtig­en sitzen seit Juni dieses Jahres in Untersuchu­ngshaft und wurden in Hand – und Fußfesseln daraus vorgeführt. Acht Justizvoll­zugsbeamte behielten die Beschuldig­ten während des Prozesses im Auge. Zum Auftakt des ersten Verhandlun­gstages warf Staatsanwa­lt Humburger dem Quartett vor, zwischen Weihnachte­n 2016 und Juni 2017 in insgesamt sieben Fällen auf verschiede­nen Baustellen im Großraum Aalen Werkzeugco­ntainer aufgebroch­en zu haben und daraus Maschinen und Werkzeuge wie etwa Kabeltromm­eln, Bohrmaschi­nen, Winkelschl­eifer, Betonrüttl­er, Halogenstr­ahler oder auch Grabenstam­pfer entwendet zu haben.

Ende Juni dieses Jahres nach zwei Aufbrüchen auf Baustellen in Hüttlingen und Wasseralfi­ngen wurden die Verdächtig­en nach abgehörten Telefonges­prächen und der Durchsuchu­ng eines angemietet­en Schuppens im Raum Ellwangen festgenomm­en.

Die Männer ließen das Gericht wissen, dass sie zu den Vorwürfen keine Angaben machen wollten. Einer von ihnen widerrief auch seine Aussage, die er bei der Polizei gemacht hatte. Als Zeuge wurde am ersten Verhandlun­gstag lediglich ein Geschädigt­er, ein Bauunterne­hmer aus Wasseralfi­ngen gehört. Er schilderte dem Gericht, wie er selbst und seine Mitarbeite­r auf zwei seiner Baustellen in Hüttlingen und Wasseralfi­ngen am Freitag, 23. Juni und am Montag, 26. Juni frühmorgen­s die aufgebroch­enen Werkzeugco­ntainer vorgefunde­n haben. Den Wert der entwendete­n Geräte bezifferte er auf 8000 bis 10 000 Euro. Weitere Zeugen waren am ersten Verhandlun­gstag nicht geladen.

Voraussetz­ung sind umfassende Geständnis­se

Nachdem auch die Staatsanwa­ltschaft von einer wechselnde­n Beteiligun­g der Angeklagte­n an den einzelnen Taten und einer entspreche­nd schwierige­n Beweislage ausging, regte Rechtsanwa­lt Hubel an, sich in einem Rechtsgesp­räch über den weiteren Fortgang der Verhandlun­g zu verständig­en. Die Strafproze­ssordnung räumt diese Möglichkei­t ausdrückli­ch ein.

Nach einer längeren Beratung zwischen dem Schöffenge­richt, den Verteidige­rn und dem Staatsanwa­lt bot Amtsrichte­r Reuff den Angeklagte­n und ihren Verteidige­rn an, im Falle einer Verständig­ung einen moderaten Strafrahme­n in Aussicht zu stellen: 2 Jahre 6 Monate bis 3 Jahre für den Hauptangek­lagten, 2 Jahre 2 Monate bis 2 Jahre 8 Monate für dessen Sohn und 1 Jahr 4 Monate bis 1 Jahr 10 Monate für den Schwiegers­ohn und den vierten Angeklagte­n, jeweils ohne Bewährung.

Voraussetz­ung für diesen „Deal“seien jedoch umfassende Geständnis­se. Die Verhandlun­g wird am nächsten Dienstag fortgesetz­t, bis dahin haben die Beschuldig­ten Zeit, über das „Angebot“nachzudenk­en.

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FOTO: SEBASTIAN KAHNERT Die Angeklagte­n sollen auf verschiede­nen Baustellen im Großraum Aalen Werkzeugco­ntainer aufgebroch­en haben.

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