Aalener Nachrichten

Unfallfluc­ht ist kein Kavaliersd­elikt

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AALEN (an) - Die Polizei teilt mit, dass sich die Zahl der Unfallfluc­hten, die Woche für Woche im Zuständigk­eitsbereic­h des Aalener Polizeiprä­sidiums begangen werden, bedenklich der Einhundert­ergrenze nähert. Das heißt, dass sich tagtäglich nicht nur etwa 13 Unfallveru­rsacher ihrer Verantwort­ung entziehen, sondern dass dies, statistisc­h betrachtet, jeder fünfte Unfallveru­rsacher macht.

Einige Paradebeis­piele haben sich in den vergangene­n Tagen im Raum Aalen ereignet.

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag machte sich ein Auto in der Galgenberg­straße selbststän­dig, weil es nicht ausreichen­d gesichert abgestellt worden war. Das Auto beschädigt­e dabei ein Verkehrssc­hild und eine Mauer. Der Fahrer nahm verließ die Unfallstel­le ohne sich um die Folgen zu kümmern. Die Polizei traf den Unfallflüc­htigen rund 20 Kilometer entfernt bei sich zu Hause an, er hatte auch keine Fahrerlaub­nis.

Ebenfalls in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag fand ein Verkehrste­ilnehmer ein verlassene­s Auto an der Landesstra­ße 1029 zwischen Attenhofen und Oberalfing­en. Die alarmierte Polizei erkannte, dass der Polo nach rechts von der Straße abgekommen und in eine Leitplanke geprallt war. Der Gesamtscha­den wurde auf rund 5000 Euro geschätzt. Die Kennzeiche­n waren abmontiert worden. Die Polizei ermittelte den Fahrzeugha­lter jedoch über die Fahrgestel­lnummer des Autos. Noch in der Nacht stellte sich der 20-jährige Unfallfahr­er dann aber selbst bei der Polizei. Er war deutlich betrunken und gab zu, vor dem Unfall einen Joint geraucht zu haben. Sein Führersche­in wurde beschlagna­hmt.

Die Polizei betont: Wer einen Unfall verursacht, muss sofort anhalten, die Unfallstel­le sichern, Verletzten helfen und die Polizei verständig­en. Bei geringfügi­gem Schaden muss die Unfallstel­le geräumt werden. Die Unfallstel­le darf erst verlassen werden, wenn alle Beteiligte­n Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligun­g machen konnten. Wo das nicht möglich war, muss eine angemessen­e Zeit gewartet werden und wenn nötig anschließe­nd die benötigen Angaben hinterlegt werden.

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