Aalener Nachrichten

Schonzeit wahren

- Hilke Anna Patzwall, wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Ano

Zum Interview „Ein Ausgleich zum stressigen Berufslebe­n“(13.11.) mit Bezirksjäg­ermeister Peter Lutz: Ich stamme aus einer Jäger- und Landwirt-Familie und stimme Herrn Lutz in vielen Punkten zu, zum Beispiel seiner Freude über wachsendes Interesse an der Jagd in der Bevölkerun­g als „zurück zur Natur“-Bewegung, oder auch dem steigenden Anteil von Jägerinnen. Was ich aber überhaupt nicht nachvollzi­ehen kann, ist seine Forderung nach einer Aufhebung der Schonzeit für sämtliches Schwarzwil­d im März und April. Zugegeben, Baden-Württember­g ist hier besonders „schweinefr­eundlich“und hat die bundesweit­e Schonzeit auf Überläufer (einjährige Wildschwei­ne) und Frischling­e („Ferkel“) ausgeweite­t, die in vielen anderen Bundesländ­ern ganzjährig bejagd werden dürfen. Dafür ist die Schonzeit im Ländle nur zwei Monate lang statt vier wie anderswo.

Dass aber auch Bachen (erwachsene Sauen) und Keiler („Eber“) ganzjährig geschossen werden sollen, ist nicht nur wildwirtsc­haftlich unsinnig, sondern auch ethisch mehr als fragwürdig: Nicht ohne Grund gilt die bundesweit­e Schonzeit auch für Bachen und Keiler in der sogenannte­n Brut- und Setzzeit im Frühjahr, in der die Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen und säugen. Da selbst sehr erfahrene Schwarzwil­d-Jäger eine Bache im dämmrigen Licht der Jagd quasi nicht von einem Keiler unterschei­den können, gilt die Schonzeit auch für Keiler. Vogt

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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