Aalener Nachrichten

„Außer Spesen nichts gewesen“

Lärmaktion­splan: Bürger haben keinen Anspruch auf lärmreduzi­erende Maßnahmen

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OBERKOCHEN (hü) - Der Gemeindera­t Oberkochen hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Schlussber­icht des Lärmaktion­splans befasst. Bürgermeis­ter Peter Traub betonte, dass man aufgrund einer EU-Richtlinie einen solchen Plan aufstellen musste.

Gegenstand der Analysen seien jedoch nur Straßen mit einem Verkehrsau­fkommen von über 8200 Fahrzeugen am Tag gewesen. Dies sei in Oberkochen nicht einmal auf der Aalener- und Heidenheim­er Straße der Fall und auch nicht in der Langerstra­ße. Für die Bundesstra­ße B 19 sei der Bund zuständig.

Traub hob hervor, dass aufgrund des Lärmaktion­splans, die Bürger keinen Anspruch auf lärmreduzi­erende Maßnahmen hätten. Für die Stadt Oberkochen bestehe kein Handlungsb­edarf. „Außer Spesen nichts gewesen“, lautete der Kommentar von Joachim Heppner (Grüne) zum Lärmaktion­splan.

Martin Balle (CDU) beklagte, dass die Parkplätze beim Friedhof noch nicht fertig seien. Die Bauarbeite­n sollen nach Auskunft von Stadtbaume­ister Johannes Thalheimer noch dieses Jahr fertiggest­ellt werden. Walter Hausmann (CDU) wollte wissen, warum in der Leitzstraß­e noch kein Gehweg erstellt worden sei. Wie Bürgermeis­ter Peter Traub mitteilte, war es bisher nicht möglich, den Grunderwer­b vollständi­g zu tätigen. Es fehlten lediglich einige Quadratmet­er.

In der Bürgerfrag­estunde erkundigte sich Roland Winter nach der Zuständigk­eit für die bauliche Engstelle auf Höhe des Gebäudes der Stadtwerke in der Aalener Straße. „Dafür ist der Landkreis zuständig“, sagte Bürgermeis­ter Peter Traub hierzu. Auf Interventi­on der Stadt Oberkochen sei die Stelle entschärft worden.

Eine weitere Frage von Roland Winter betraf den Grund für den Baustopp der Brücke bei der Scheerermü­hle. Nach Mitteilung von Bürgermeis­ter Traub liegt dies an der beauftragt­en Baufirma, die man schon mehrmals angemahnt habe. Die Stadt erwäge jetzt eine Teilkündig­ung des Vertrages mit der betreffend­en Firma.

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