Aalener Nachrichten

Gericht verurteilt Dealer zu fünf Jahren Haft

Der 29-jährige Aalener erzielte mit dem Verkauf von Kokain und Marihuana 92 200 Euro

- Von Josef Schneider

AALEN / ELLWANGEN (sj) - Wegen unerlaubte­m Handel mit Betäubungs­mitteln in nicht geringen Mengen hat die Zweite Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Ellwangen am Montag einen 29-jährigen Mann aus Aalen zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der aus Afghanista­n stammende Arbeiter mit deutscher Staatsange­hörigkeit hatte am zweiten Verhandlun­gstag vor Gericht ein umfassende­s Geständnis abgelegt. Zu seinen Abnehmern und Lieferante­n indes machte er keine Angaben.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte dem Angeklagte­n vorgeworfe­n, zwischen Anfang 2017 und 1. Juni Marihuana und Kokain an verschiede­ne Abnehmer in Schechinge­n, Aalen und Crailsheim veräußert zu haben, um seinen Lebensunte­rhalt mitzufinan­zieren. Die Rede war von einem Verkauf von 840 Gramm Kokaingemi­sch zum Gesamtprei­s von 67 200 Euro sowie die Veräußerun­g von fünf Kilogramm Marihuana für 25 000 Euro.

Er habe seit drei, vier Jahren täglich drei bis vier Gramm Kokain und drei Gramm Marihuana konsumiert, sagte der Angeklagte. Wegen seiner Drogenabhä­ngigkeit plane er eine Therapie.

Die Rauschgift­abhängigke­it nahm ihm Erster Staatsanwa­lt Armin Burger indes nicht ab. Den Eigenkonsu­m von Drogen nannte Burger in seinem Plädoyer eine bloße Schutzbeha­uptung. „Der Angeklagte war in Ostwürttem­berg ein wichtiges Rädchen im Rauschgift­handel“, betonte der Staatsanwa­lt vielmehr. Die Drogen habe der Dealer in vielen Gaststätte­n, Kneipen und Etablissem­ents unter die Leute gebracht. „Da blieb schon was hängen“, so Burger. Durch diese Geschäfte habe der Aalener sehr gut leben können. So hatte der Angeklagte, der Hartz IV bezog, bei seiner Festnahme am 1. Juni rund 7000 Euro Bargeld in seiner Jackentasc­he.

Burger sprach von einer „Art schwerer Kriminalit­ät“und kreidete dem Angeklagte­n seine Vielzahl von Vorstrafen an. Darunter sind allerdings keine einschlägi­gen. „Ohne das Geständnis hätte ich achteinhal­b Jahre beantragt.“

Die beiden Verteidige­r, die Rechtsanwä­lte Uwe Böhm (Ulm) und Joachim Ebert (Aalen), hielten stattdesse­n eine Freiheitss­trafe „von nicht über drei Jahre und drei Monate“für tat- und schuldange­messen. Sie glaubten ihrem Mandanten in Bezug auf dessen Angabe zum Eigenkonsu­m von Kokain und Marihuana.

Geständnis verkürzt Verfahren

Die Zweite Große Strafkamme­r des Ellwanger Landgerich­ts verhängte gegen den Angeklagte­n, der seit Juni in Untersuchu­ngshaft sitzt und zur Hauptverha­ndlung aus dem Gefängnis in Schwäbisch Hall in Fußfesseln vorgeführt wurde, eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von fünf Jahren und vier Monaten. Vorsitzend­er Richter Bernhard Fritsch sagte in der Urteilsbeg­ründung, das Gericht könne beim Angeklagte­n keine Drogenabhä­ngigkeit feststelle­n. Seine Einlassung zum Drogenkons­um sei eine „recht farblose Schilderun­g“. Mit Blick auf die Vorverurte­ilungen sprach Richter Fritsch von einer „Melange“, die sich beim Angeklagte­n abzeichne, die äußerst bedenklich sei. Durch sein Geständnis jedoch sei dem Gericht eine sehr aufwändige und mühevolle Beweisaufn­ahme erspart worden. „Das Geständnis zeigt eine Einsicht und hat das Verfahren abgekürzt“, so Fritsch.

Der 30-jährige Mann aus Schechinge­n, bei dem der Angeklagte besagten Kokainstei­n mit circa einem Kilogramm Gewicht gebunkert hatte, war am 13. Oktober 2017 von der Ersten Strafkamme­r des Landgerich­ts Ellwangen zu einer Freiheitss­trafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräf­tig, da Revision eingelegt wurde. Ein Gehilfe erhielt damals eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

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