Gericht verurteilt Dealer zu fünf Jahren Haft
Der 29-jährige Aalener erzielte mit dem Verkauf von Kokain und Marihuana 92 200 Euro
AALEN / ELLWANGEN (sj) - Wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen hat die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Ellwangen am Montag einen 29-jährigen Mann aus Aalen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der aus Afghanistan stammende Arbeiter mit deutscher Staatsangehörigkeit hatte am zweiten Verhandlungstag vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zu seinen Abnehmern und Lieferanten indes machte er keine Angaben.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, zwischen Anfang 2017 und 1. Juni Marihuana und Kokain an verschiedene Abnehmer in Schechingen, Aalen und Crailsheim veräußert zu haben, um seinen Lebensunterhalt mitzufinanzieren. Die Rede war von einem Verkauf von 840 Gramm Kokaingemisch zum Gesamtpreis von 67 200 Euro sowie die Veräußerung von fünf Kilogramm Marihuana für 25 000 Euro.
Er habe seit drei, vier Jahren täglich drei bis vier Gramm Kokain und drei Gramm Marihuana konsumiert, sagte der Angeklagte. Wegen seiner Drogenabhängigkeit plane er eine Therapie.
Die Rauschgiftabhängigkeit nahm ihm Erster Staatsanwalt Armin Burger indes nicht ab. Den Eigenkonsum von Drogen nannte Burger in seinem Plädoyer eine bloße Schutzbehauptung. „Der Angeklagte war in Ostwürttemberg ein wichtiges Rädchen im Rauschgifthandel“, betonte der Staatsanwalt vielmehr. Die Drogen habe der Dealer in vielen Gaststätten, Kneipen und Etablissements unter die Leute gebracht. „Da blieb schon was hängen“, so Burger. Durch diese Geschäfte habe der Aalener sehr gut leben können. So hatte der Angeklagte, der Hartz IV bezog, bei seiner Festnahme am 1. Juni rund 7000 Euro Bargeld in seiner Jackentasche.
Burger sprach von einer „Art schwerer Kriminalität“und kreidete dem Angeklagten seine Vielzahl von Vorstrafen an. Darunter sind allerdings keine einschlägigen. „Ohne das Geständnis hätte ich achteinhalb Jahre beantragt.“
Die beiden Verteidiger, die Rechtsanwälte Uwe Böhm (Ulm) und Joachim Ebert (Aalen), hielten stattdessen eine Freiheitsstrafe „von nicht über drei Jahre und drei Monate“für tat- und schuldangemessen. Sie glaubten ihrem Mandanten in Bezug auf dessen Angabe zum Eigenkonsum von Kokain und Marihuana.
Geständnis verkürzt Verfahren
Die Zweite Große Strafkammer des Ellwanger Landgerichts verhängte gegen den Angeklagten, der seit Juni in Untersuchungshaft sitzt und zur Hauptverhandlung aus dem Gefängnis in Schwäbisch Hall in Fußfesseln vorgeführt wurde, eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten. Vorsitzender Richter Bernhard Fritsch sagte in der Urteilsbegründung, das Gericht könne beim Angeklagten keine Drogenabhängigkeit feststellen. Seine Einlassung zum Drogenkonsum sei eine „recht farblose Schilderung“. Mit Blick auf die Vorverurteilungen sprach Richter Fritsch von einer „Melange“, die sich beim Angeklagten abzeichne, die äußerst bedenklich sei. Durch sein Geständnis jedoch sei dem Gericht eine sehr aufwändige und mühevolle Beweisaufnahme erspart worden. „Das Geständnis zeigt eine Einsicht und hat das Verfahren abgekürzt“, so Fritsch.
Der 30-jährige Mann aus Schechingen, bei dem der Angeklagte besagten Kokainstein mit circa einem Kilogramm Gewicht gebunkert hatte, war am 13. Oktober 2017 von der Ersten Strafkammer des Landgerichts Ellwangen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde. Ein Gehilfe erhielt damals eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.