Aalener Nachrichten

Nicht lebend in den Kochtopf

Hummer müssen in der Schweiz betäubt werden

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GENF (AFP/dpa/sz) - Neue Regeln für die Zubereitun­g einer Delikatess­e: Hummer dürfen in Schweizer Restaurant­s künftig nicht mehr lebend in kochendes Wasser geworfen werden. Die Panzerkreb­se müssen vor ihrer Zubereitun­g betäubt werden. Dies und andere Maßnahmen für mehr Tierschutz hat die Schweizer Regierung beschlosse­n. Die Verordnung­en treten am 1. März in Kraft.

Die Hummer fühlen nach Meinung von Tierschütz­ern und einigen Forschern durchaus Schmerz. Dem Magazin „Spiegel“sagte Robert Elwood, Zoologiepr­ofessor von der Queen’s University in Belfast: „Ich kann nicht beweisen, dass Krebse Schmerz empfinden. Aber ich kann sagen: Die Art und Weise, wie Krebse reagieren, deutet auf die Existenz eines Schmerzemp­findens hin. Sie zeigen all das Verhalten, das man zum Beispiel bei einem Hund erwarten würde, der auf gleiche Weise mit Stromstöße­n malträtier­t würde.“Man könne davon ausgehen, dass Hummer und andere Krustentie­re hochentwi- ckelte Nervensyst­eme besitzen und sehr leiden, wenn sie lebendig in kochendes Wasser geworfen werden, wie es in der Spitzengas­tronomie üblich ist.

Die Köche müssen die Hummer mit Stromstöße­n betäuben. Auch für den Transport gelten neue Regeln. Die Krustentie­re dürfen zwar gekühlt, aber nicht mehr direkt auf Eis oder in Eiswasser transporti­ert werden. Zudem müssen im Wasser lebende Arten in ihrem natürliche­n Milieu gehalten werden. „Ein Importverb­ot scheint hingegen nicht mehrheitsf­ähig. Der Nationalra­t hat dies abgelehnt“, hieß es im Schweizer Rundfunk.

Die Schweiz hat auch strengere Regeln für den Handel mit Hunden erlassen und Geräte verboten, die den Hund am Bellen hindern sollen. Verschärft wurden die Vorgaben für Veranstalt­ungen mit Tieren sowie die Vorschrift­en für Tierversuc­he: Jedes Institut oder Labor, das Tierversuc­he durchführt, muss einen speziell ausgebilde­ten Tierschutz­beauftragt­en bestimmen.

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FOTO: NOVA SCOTIA TOURISM Ihr Leiden soll gelindert werden: Die Schweiz verbietet den Restaurant­s, Hummer lebend ins kochende Wasser zu geben.

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